Bezirksamt Pankow von Berlin | 18.10..2016 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: VIII-0023 |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Benennung einer neuen privaten Erschließungsstraße (Privatstraße) an der Wackenbergstraße/Grumbkowstraße in Karlinekenweg im Ortsteil Niederschönhausen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.10.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Auf dem Gelände zwischen der Wackenbergstraße, Grumbkowstraße und Blankenburger Straße wird eine neue private Erschließungsstraße in Karlinekenweg benannt. Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Plan erkennbar.
Begründung
Die Benennungsabsicht für die private Erschließungsstraße wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde am 14.09.2016 in der 42. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.
Im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bebauung des Gebietes auf dem Gelände zwischen der Wackenbergstraße, Grumbkowstraße und Blankenburger Straße wird eine private Erschließungsstraße errichtet. Projektentwickler ist die Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH + Co. (hit), welche auch den Benennungsantrag gestellt hat.
Die Benennung der Straße ist erforderlich, um die neu entstehenden angrenzenden Grundstücke zu nummerieren und damit eine eindeutige Adresse zu gewährleisten. Diese Benennung ist damit gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) durchzuführen, da sie zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten notwendig ist.
Die Antragstellerin möchte ihre Privatstraße in Karlinekenweg benennen lassen. Die Benennung soll in Anlehnung an den Gassenhauer:
„Komm Karlineken,
Komm Karlineken, komm
Wir woll’n nach Pankow geh’n,
da ist es wunderschön.
Pankow, Pankow, Pankow …“
Die Abfrage bei den übrigen Straßen- und Grünflächenämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind.
Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage
Benennungsplan
Jens-Holger Kirchner stellv. Bezirksbürgermeister | |