Drucksache - VIII-0023  

 
 
Betreff: Benennung einer neuen privaten Erschließungsstraße (Privatstraße) an der Wackenbergstraße / Grumbkowstraße in Karlinekenweg im Ortsteil Niederschönhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
16.11.2016 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BA, 2.BVV am 16.11.2016

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

18.10..2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0023

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Benennung einer neuen privaten Erschließungsstraße (Privatstraße) an der Wackenbergstraße/Grumbkowstraße in Karlinekenweg im Ortsteil Niederschönhausen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.10.2016 folgenden Beschluss gefasst:

Auf dem Gelände zwischen der Wackenbergstraße, Grumbkowstraße und Blankenburger Straße wird eine neue private Erschließungsstraße in Karlinekenweg benannt. Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Plan erkennbar.

Begründung

Die Benennungsabsicht für die private Erschließungsstraße wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde am 14.09.2016 in der 42. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bebauung des Gebietes auf dem Gelände zwischen der Wackenbergstraße, Grumbkowstraße und Blankenburger Straße wird eine private Erschließungsstraße errichtet. Projektentwickler ist die Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH + Co. (hit), welche auch den Benennungsantrag gestellt hat.

Die Benennung der Straße ist erforderlich, um die neu entstehenden angrenzenden Grundstücke zu nummerieren und damit eine eindeutige Adresse zu gewährleisten. Diese Benennung ist damit gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) durchzuführen, da sie zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten notwendig ist.

Die Antragstellerin möchte ihre Privatstraße in Karlinekenweg benennen lassen. Die Benennung soll in Anlehnung an den Gassenhauer:
Komm Karlineken,
Komm Karlineken, komm
Wir wolln nach Pankow gehn,
da ist es wunderschön.
Pankow, Pankow, Pankow …“

Die Abfrage bei den übrigen Stren- und Grünflächenämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind.

Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Anlage
Benennungsplan

Jens-Holger Kirchner
stellv. Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen