Bezirksamt Pankow von Berlin | 18.10.2016 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: VIII-0022 |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Benennung eines neuen privaten Erschließungsweges (Privatstraße) an der Straße Am Friedrichshain in Am Märchenbrunnen im Ortsteil Prenzlauer Berg
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.10.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Der private Erschließungsweg zwischen den Grundstücken Am Friedrichshain 32 und 34 wird in Am Märchenbrunnen benannt. Die Lage der Privatstraße ist auf dem beiliegenden Plan erkennbar.
Begründung
Die Benennungsabsicht für den privaten Erschließungsweg wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde am 14.09.2016 in der 42. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.
Die Bötzowviertel Projektentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG hat die Liegenschaft Greifswalder Straße 6-7 erworben sowie den an der Straße Am Friedrichshain 32/33 abgehenden privaten Zufahrtsweg. Die erworbenen Grundstücke sollen an der Greifswalder Straße mit einem Hotel bebaut werden und im hinteren Bereich mit einem Mehrfamilienhaus. Als Erschließung für die Wohnungen soll der private Zufahrtsweg dienen. Daher benötigt der Weg einen offiziellen Straßennamen, den die Bötzowviertel Projektentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG beantragt hat. Wegen der Nähe der Privatstraße zum gegenüberliegenden Volkspark Friedrichshain mit dem Märchenbrunnen wurde der Name Am Märchenbrunnen gewählt.
Die Benennung der Straße ist erforderlich, um den neu entstehenden Wohnungen eine eindeutige Adresse zu geben. Die Wohnungen werden über diese neu benannte Privatstraße Grundstücksnummern (Hausnummern) erhalten.
Diese Benennung ist damit gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) durchzuführen, da sie zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten notwendig ist.
Die Abfrage bei den übrigen Straßen- und Grünflächenämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind.
Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage
Benennungsplan
Jens-Holger Kirchner stellv. Bezirksbürgermeister | |