Bezirksamt Pankow von Berlin | 18.10.2016 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.:VIII-0021 |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kindergärten NordOst“ für das Jahr 2017
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 18.10.2016 beschlossen, den vom Verwaltungsrat des Eigenbetriebes „Kindergärten NordOst“ am 27.09.2016 festgestellten Wirtschaftsplan für 2017 dem Bezirkshaushaltsplan 2016/2017 des Bezirkes Pankow von Berlin als Anlage nachrichtlich beizufügen.
Begründung
Gemäß § 7 Eigenbetriebsgesetz ist der für das Geschäftsjahr vom Eigenbetrieb zu erarbeitende Wirtschaftsplan vom Verwaltungsrat festzustellen und gemäß § 16 als Anlage nachrichtlich dem Bezirkshaushaltsplan beizufügen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen wurden in Einnahmen und Ausgaben anteilig für den Bezirk Pankow bereits in den beschlossenen Bezirkshaushaltsplan 2016/2017 eingearbeitet.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Sicherung der Betreuung von Kindern in Kindertagesbetreuungseinrichtungen
Jens-Holger Kirchner stellv. Bezirksbürgermeister | |