Drucksache - VIII-0019  

 
 
Betreff: "Vertiefungskonzept Grüne Stadt 2015" im Rahmen des ISEKs Prenzlauer Berg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
16.11.2016 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BA, 2.BVV am 16.11.2016
Vertiefungskonzept Grüne Stadt 2015, Anlage

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

11.10..2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:VIII-0019

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: „Vertiefungskonzept Grüne Stadt 2015“ im Rahmen des ISEKs Prenzlauer Berg

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 11.10.2016 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Das in der Anlage aufgeführte „Vertiefungskonzept Grüne Stadt 2015" im Rahmen des ISEKs Prenzlauer Berg vom Juli 2016 wird beschlossen.
  2. Die Abteilung Stadtentwicklung wird beauftragt, den zukünftigen Einsatz von Fördermitteln auf der Grundlage des unter I. beschlossenen Vertiefungskonzeptes mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abzustimmen.

Begründung

Die „Grüne Stadt“ im Nordosten des Ortsteils Prenzlauer Berg ist Teil des Stadtumbaugebietes Prenzlauer Berg im Förderprogramm „Stadtumbau Ost“. Dank des umfangreichen Einsatzes von Städtebaufördermitteln konnten im Stadtumbaugebiet Prenzlauer Berg seit Beginn der 1990er Jahre zahlreiche Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und öffentliche Grün- und Freiflächen umfassend erneuert werden.

Handlungsbedarf für die Städtebauförderung besteht daher nicht mehr flächendeckend, sondern vorrangig in den beiden Teilräumen Ernst-Thälmann-Park und „Grüne Stadt“. Diese Teilräume stellen in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung IV, Schwerpunkte für den Einsatz von Stadtumbaufördermitteln und Ausgleichsbeträgen dar.

r den Teilbereich „Grüne Stadt“ lag bisher im Gegensatz zum Bereich Ernst-Thälmann-Park mit der „Voruntersuchung Thälmannpark“ von 2014 keine Darstellung zukünftiger Handlungserfordernisse auf der Basis einer aktuellen Bestands- und Bedarfsanalyse vor.

Mit dem Vertiefungskonzept wird nunmehr ein fachlich fundiertes Umsetzungskonzept vorgelegt, das u. a. 10 Maßnahmevorschläge in den Handlungsfeldern soziale Infrastruktur, Grün- und Freiflächen sowie Verkehr und Straßenraum enthält.

Die umfangreichste Maßnahme stellt die Sanierung und Aufwertung des Anton-Saefkow-Parks dar. Im Mittelpunkt steht dabei die behutsame Inwertsetzung der vorhandenen Qualitäten des Parks, die Erhöhung von Aufenthaltsqualität und Nutzungsintensität, eine Belebung des Parks durch Schaffung neuer Anziehungspunkte und die Schaffung von Spiel- und Aktionsflächen für ältere Kinder und Jugendliche. Das „Entwicklungskonzept Anton-Saefkow-Park“ wird derzeit erarbeitet.

Das Vertiefungskonzept wurde kontinuierlich mit den bezirklichen Fachämtern und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung IV, abgestimmt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürgern konnten im Rahmen eines Kiezspaziergangs am 17. Oktober 2015 erste Hinweise und Anregungen geben. Diese sind nach Abstimmung mit den Fachämtern und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in den Konzeptentwurf eingeflossen. In einer öffentlichen Veranstaltung am 6. Juli 2016 wurde der Entwurf des Vertiefungskonzeptes vorgestellt und diskutiert.

Nach Einarbeitung von Hinweisen und Anregungen wurde der Entwurf von den Fachämtern und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bestätigt.

Das Vertiefungskonzept kann auf der Internetseite des Stadtentwicklungsamtes,  Fachbereich Stadterneuerung, Schwerpunktgebiet Thälmannpark/Grüne Stadt, unter folgendem Link heruntergeladen werden:

http://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadterneuerung/artikel.220500.php.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Zur Umsetzung des Vertiefungskonzeptes ist der Einsatz von Fördermitteln aus dem Programm Stadtumbau Ost sowie der Einsatz von sanierungsrechtlichen Ausgleichbeträgen vorgesehen.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

Die Anlage „Vertiefungskonzept Grüne Stadt 2015, Stadtumbau Ost“ wird der BVV online zur Verfügung gestellt.

 
 

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