Bezirksamt Pankow von Berlin | 13.09.2016 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.:VIII-0017 |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Verteilung der Erträge der Sammelstiftung Kreuzberg 2017
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13.09.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Die dem Bezirksamt Pankow aus den Erträgen der Stiftung Kreuzberg bereitgestellten Mittel in Höhe von 10.100 € werden für das Haushaltsjahr 2017 satzungsgemäß und in Anlehnung an die Verteilquote der Vorjahre wie folgt aufgeteilt:
Beauftragte beim BzBm1.700 €
(insb. Behindertenbeauftragter)
Schul- und Sportamt2.500 €
Amt für Weiterbildung und Kultur1.700 €
Jugendamt2.500 €
Amt für Soziales1.700 €
Begründung
Der Überschuss aus der Sammelstiftung Kreuzberg wird zu 20 % an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und zu 80 % an die Bezirke verteilt. Für den Bezirk Pankow ergibt sich eine Erhöhung des zur Verfügung stehenden Ertrags von 600 € gegenüber dem Vorjahr (9.500 €).
Gemäß der Satzung der Sammelstiftung Kreuzberg sind die Erträge für folgende Verwendungszwecke vorgesehen:
- Fürsorge für Körperbehinderte
- Förderung von Bildung (Schulen, Bibliotheken)
- Jugendhilfe und Jugendfürsorge (Pflegekinderdienst, Jugendpflegestätten u.ä.)
- Erziehung (Kindertagesstätten, Kinderheime u.ä.)
- Altenhilfe (Seniorenarbeit)
- Erwachsenenbildung (Volkshochschule)
Diese Zwecke sind bei der Verwendung strikt einzuhalten, weil vom Finanzamt für Körperschaften eine Steuerbefreiung hinsichtlich der Erträge des Stiftungsvermögens nur gewährt wird, sofern diese Mittel auch entsprechend eingesetzt werden.
Die Verantwortung für die Verteilung und richtige Verwendung obliegt den jeweiligen Geschäftsbereichen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Zweckgebundene Einnahmen vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Der in der Satzung der Sammelstiftung Kreuzberg vorgesehene Verwendungszweck „Fürsorge für Körperbehinderte“ dient der Gleichbehandlung von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Verbesserung der sozialen Struktur
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Mittel werden insbesondere für die Bereiche Schule, Bibliotheken, Jugend und Soziales bereitgestellt.
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister | |