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Drucksache - VII-1190
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Freihaltung einer Straßenbahntrasse Michelangelostraße |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der Fortsetzung der 41. Sitzung am 13.07.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1190
„Das Bezirksamt wird ersucht, beim Umbau der Michelangelostraße im Rahmen der Nachverdichtung des dort gelegenen Wohngebietes eine Straßenbahntrasse in Mittellage freizuhalten und in den Straßenum- bzw. Neubauplanungen verbindlich vorzusehen. Die Michelangelostraße ist dabei zugunsten der Straßenbahn von vier auf zwei Fahrspuren zu reduzieren.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Anliegen wurde mit der Bitte um eine fachliche Zuarbeit zur Querschnittsgestaltungsüberlegung in Bezug auf eine Straßenbahnführung an das Planungsbüro LK Argus gereicht. Grundlegend ist festzustellen, dass, wie bereits bei der Präsentation im Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung am 12.04.2016 erörtert, die Gestaltung des Querschnittes der Michelangelostraße als übergeordnete Hauptverkehrsstraße mit mehr als 30.000 durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke im Jahr 2025 folgende Bestandteile aufweisen muss:
Insgesamt ergibt sich bei großzügiger Dimensionierung des Straßenraumes (Berücksichtigung einer Begrünung auf dem Mittelstreifen und im Seitenraum sowie fahrbahnbegleitende Radwege) eine Straßenraumbreite von 37,0 m. Lt. Auskunft des Planungsbüros spielte in den vorangegangenen Überlegungen die Integration der Straßenbahn keine Rolle. Dieses ist jedoch unter Wahrung der maximalen Straßenbreite von 37,0 m unter Veränderung der Straßenraumgestaltung jederzeit möglich. Das Planungsbüro zeigt im Schreiben vom 18.08.2016 mehrere Möglichkeiten auf:
Die Querschnittsvariante „Mischverkehr“ wird in Anlehnung einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) von 2009 in Betracht gezogen. Hier werden die Einsatzkriterien für straßenbündige Straßenbahnkörper zu Verkehrsqualitätsstufenkonzepten für Hauptverkehrsstraßen mit straßenbündigen Stadt-/Straßenbahn-körpern beschrieben. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne | Jens-Holger Kirchner |
Legende
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