Drucksache - VII-1185  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Globalsummen 2017
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2016 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK § 15 Bezirksamt, 41 BVV am 29.06.2016

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.06.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Fortschreibung der Globalsummen 2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Mit Schreiben vom 30.05.2016 wurden dem Bezirk von der Senatsverwaltung für Finanzen die fortgeschriebenen Globalsummen für das Haushaltsjahr 2017 übermittelt.

Es wurden sowohl der Bezirksplafond fortgeschrieben, der den Finanzierungsrahmen bildet für die Zuweisung an die Bezirke insgesamt, als auch die Globalsummen mit den Produktsummenbudgets und der Einnahmevorgabe, d.h. die Aufteilung des Plafonds auf die einzelnen Bezirke.

Der Bezirksplafond setzt sich zusammen aus dem Produktplafond mit den Teilplafonds für Sachausgaben, Personal, T-Teil und kalkulatorische Verrechnungen. Weitere Bestandteile sind die Transferausgaben des Z-Teils sowie die Einnahmevorgabe:

Bezirksplafond nach Hauptgruppen

in Mio €

2017

bisher

2017

neu

Differenz

Teilplafond Personal (HG 4)

1.064,5

1.084,9

20,3

Teilplafond Transfers (HG 6)

6.030,3

6.065,1

34,8

Teilplafond sonst. Sachausgaben (HG 5, 9)

ohne kalk. Kosten

483,7

488,7

5,0

Vertikaler Finanzausgleich

6,9

6,9

0,0

Einnahmevorgabe

-1.617,9

-1.628,6

-10,7

Summe

5.967,6

6.017,0

49,4

Haushaltsneutrale Veränderungen des Plafondanteils für kalkulatorische Kosten

348,6

337,1

-11,5

Bezirksplafond gesamt

6.316,2

6.354,1

38,0

 

-          Ohne Berücksichtigung der haushaltsneutralen Veränderungen des Plafondanteils für die kalkulatorischen Kosten (- 11,5 Mio €) wurde der Bezirksplafond um rund 49 Mio € erhöht

-          Beim Personal berücksichtigt die Fortschreibung die Besoldungserhöhung in 2016, die Ausgaben für das zusätzliche Personal (45 T€ je VZÄ) aus den Beratungen der AG ‚Wachsende Stadt‘ in 2016 und für 2017 sowie die Anpassung der Honorare an die Istausgaben in 2015.

-          Der Teilplafond für die Hilfen zur Erziehung wurde um 28 Mio € erhöht. Damit wurde die Zuweisung an die Ist-Ausgaben 2015 angepasst (gemäß Abgeordnetenhaus-Beschluss vom 11.06.2009/Drs.16/2474) sowie auch bereits vereinbarte Entgeltsteigerungen berücksichtigt.

-          Eine Erhöhung auf das jeweilige Ist 2015 erfolgte bei den ‚Sonstigen betreuten Wohnformen außerhalb HzE‘ (plus rund 2,3 Mio. €), der Unfallkasse (plus rund 1,4 Mio. €) sowie bei den Transfers BuT (plus rund 1 Mio. €).

-          Die Zuweisung für die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten wurde aufgrund der Neuberechnung des Planmengenmodells um rund 1 Mio. € erhöht. Die Mittel für HbL/Hilfe zur Pflege und HbL/Eingliederungshilfe wurden in unveränderter Höhe fortgeschrieben.

-          Der Sachkostenplafond wurde um die an die neuen VZÄ-Zahlen angepassten Sachkostenzuschläge von 15 % erhöht (plus 2,3 Mio. €) und wegen der besonderen Belastungen aus der wachsenden Stadt (insbesondere Beköstigung und Lehr- und Lernmittel) um 1,8 Mio. € fortgeschrieben.

-          Die Einnahmevorgabe für E03 wurde verfahrensgemäß anhand der Isteinnahmen des Vorvorjahres (2015) fortgeschrieben und um rund 10,6 Mio € erhöht. Darin enthalten sind auch die Einnahmen aus der Sondernutzung gemäß neuem Leitungsvertrag mit den Berliner Wasserbetrieben in Höhe von 4,6 Mio. €. Die Aufteilung der Einnahmevorgabe auf die einzelnen Bezirke erfolgt gemäß Verteilschlüssel E03 der Jahre 2013/2014.

-          Der Plafond für die sonstigen Transferausgaben (Z-Teil) sowie die Einnahmevorgabe für E04 und E05 wurden nicht verändert. Hier erfolgen – wie in den Vorjahren bereits praktiziert -  Veränderungen über die Basiskorrektur.

Im Ergebnis

-          erhöht sich für den Bezirk die Zuweisung für 2017 um 4.316 T€ (plus 4.565 T€ über das Produktsummenbudget, minus 249 T€ über Erhöhung der Einnahmevorgabe E03), erhöht sich der finanzielle Spielraum des Bezirks durch die Fortschreibung/Reduzierung der kalkulatorischen Verrechnungen - d.h. nahezu ausschließlich der kalkulatorischer Gebäudekosten - um rund 832 T€ gegenüber den für 2017 bereits veranschlagten Beträgen (bedingt durch erneute Senkung des Zinssatzes um 0,25 Punkte bei leicht steigendem Baupreisindex und gestiegenem Gebäudebestand).

-          wurden keine Auflagen zur Auflösung pauschaler Minderausgaben gemacht.

-          muss der Bezirk keinen Ergänzungsplan für 2017 aufstellen.

Die Analyse ergibt jedoch, dass der rein rechnerisch zu verzeichnende Zuwachs verfügbarer Mittel in Höhe von rund 5.150 T€ (4.316 T€ Erhöhung Zuweisung plus 832 T€ Reduzierung kalkulatorische Verrechnungen) nicht ausreicht, um neben dem gestiegenen Bedarf auch die veranschlagte Pauschale in Höhe von 1.407 T€ vollständig aufzulösen.

Zur haushalterischen Umsetzung der Fortschreibung:

Zusätzliche Finanzvolumen aus FS GS

4.316.000

 

in €

Verwendung für zusätzliche (+) bzw. geringere (-) Ausgaben:

T-Teil (reine Transferprodukte außerhalb der Normierung),

-656.000

A07/Beköstigung (außerhalb der Normierung)

700.000

Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten

-834.000

Verrechnungen für kalkulatorische Zinsen (Mobilien)

-31.000

Verrechnungen für kalkulatorische Pensionen

33.000

Fortgeschriebenen Ausgaben für Personalzuwachs,

insbesondere aus der AG ‚Wachsende Stadt‘

1.721.000

15 % Sachmittelaufschlag für Personalaufwuchs

230.000

A08/Miete Dienstgebäude Fröbelstraße

2.070.000

Teilauflösung der Pauschalen Minderausgaben

1.083.000

Summe

4.316.000

Verbleibende Pauschale Minderausgaben

324.000

 

-          Rund 660 T€ sind für die fortgeschriebenen Teilbudgets im T-Teil (Zuweisung außerhalb der Normierung) einzusetzen. Darin enthalten ist eine Reduzierung um rund 3.200 T€ für Kitas sowie zusätzliche Mittel für HbL (rund 1.700 T€) und HzE (rund 560 T€).

-          Rund 700 T€ werden - ebenfalls außerhalb der Normierung - für Beköstigung zur Verfügung gestellt.

-          Die kalkulatorischen Verrechnungen wurden verfahrensgemäß auf Basis der Werte aus 2015 (Zu- und Abgänge von Gebäuden, Zinssenkung um 0,25 Punkte) neu berechnet. Darin enthalten sind – noch - die kalkulatorischen Kosten für das Dienstgebäude Fröbelstraße in Höhe von rund 1 Mio. €. Diese werden jedoch Anfang 2017 erneut aktualisiert auf die Werte aus 2016. Weil mit dieser Aktualisierung aber nicht nur eine Senkung um 1 Mio. € wegen des dann realisierten Abganges des Gebäudes Fröbelstraße, sondern auch eine absehbare Erhöhung der kalkulatorischen Kosten durch den Gebäudezugang in 2016 erfolgen wird, bleibt kein Spielraum mehr, aus den verringerten kalkulatorischen Verrechnungen die bisher in 2017 nicht veranschlagten Mietzahlungen in Höhe von rund 2 Mio. € zu leisten. Entsprechend müssen die Mietausgaben nun bei A08 zugeführt werden.

Der Unterschied aus der Höhe der Mietzahlungen (rund 2 Mio. €) zu den in den kalkulatorischen Verrechnungen für das Gebäude Fröbelstraße enthaltenen Werten (rund 1 Mio. €) entsteht dadurch, dass bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Zusammenhang mit dem Abschluss des Mietvertrages die kalkulatorischen Kosten als Durchschnittswert über acht Jahre (2006 bis 2013) gerechnet wurden (s. BAV VII-1164/2015) und die Zinsen inzwischen gesunken sind.

-          Der im Personalplafond berücksichtigte und insbesondere aus den Vereinbarungen der AG ‚Wachsende Stadt‘ resultierende Aufwuchs ergibt für Pankow fortgeschriebene Personalausgaben in Höhe von rund 1.700 T€.

-          Verbunden mit dem Personalaufwuchs wird ein Sachmittelaufschlag in Höhe von 230 T€ (15 % pro Stelle à 45 T€) anerkannt, der für die Ausstattung des Arbeitsplatzes, notwendige Anmietung von Räumen oder Fortbildungskosten genutzt werden kann und an zentraler Stelle angesetzt wird.

-          Nach Verteilung können die restlichen rund 1 Mio. € zur Teilauflösung der veranschlagten Pauschalen Minderausgaben (1.407 T€) eingesetzt werden. Die verbleibende pauschale Minderausgabe beträgt damit noch 324 T€.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

ergeben sich aus der Vorlage

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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