Drucksache - VII-1172  

 
 
Betreff: Nachberufung eines beratenden Mitgliedes des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VII. Wahlperiode
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.06.2016 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA 40. BVV am 01.06.16

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

   .05.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG

1.             Gegenstand der Vorlage

Nachberufung eines beratenden Mitgliedes des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VII. Wahlperiode.

2.             Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Als Nachfolgerin für die vorzeitig als beratendes Mitglied des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten (BEAK) aus dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss ausgeschiedene Frau Jennifer Grande wird Frau Filiz Igret-Hunold für die VII. Wahlperiode berufen.

3.             Begründung

Gemäß § 70 SGB VIII werden die Aufgaben des Jugendamtes durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen.

Nach § 35 Abs. 7 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss bis zu 14 beratende Mitglieder an, darunter eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten (BEAK).

Der Vorschlag, Frau Filiz Igret-Hunold als beratendes Mitglied zu benennen, erfolgte durch den Bezirkselternausschuss mit Schreiben vom 27.04.2016.

Entsprechend § 35 Abs. 8 AG KJHG wird das beratende Mitglied des BEAK durch das für Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes jeweils für eine Amtsperiode benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

Mit Schreiben vom 10.05.2016 hat Frau Jennifer Grande mitgeteilt, dass sie auf eigenen Wunsch den BEAK verlassen wird und von ihrer Funktion als beratendes Mitglied im KJHA zurücktritt.

4.             Rechtsgrundlage

§ 35 Abs. 7 und 9 AG KJHG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG

5.             Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

6.             Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

7.             Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

8.             Kinder- und Familienverträglichkeit

Durch die Nachbesetzung bzw. Wahl ist der Bezirkselternausschuss Kita weiterhin im Kinder- und Jugendhilfeausschuss vertreten.

Jens-Holger Kirchner
Stellv. Bezirksbürgermeister
 

Christine Keil
Bezirksstadträtin für
Jugend und Facility Management

 

 

 
 

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