Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VII-1139
Siehe Anlage
Vorlage zur Beschlussfassungfür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG
1. Gegenstand der Vorlage
Bezirksgrenzänderung geringer Bedeutung der Bezirke Pankow und Mitte im Bereich des Mauerparks
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
I. Der in der 37. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetensammlung Pankow von Berlin am 27.01.2016 gefasste Beschluss zur Drucksache-Nr. VII-1091 wird aufgehoben.
II. Die BVV stimmt der vom Bezirksamt Pankow vorgeschlagenen Grenzänderung von geringer Bedeutung dahingehend zu, dass die Flurstücke 313 und 353 der Gemar- kung Wedding, Flur 92 mit einer Größe von 60.626 m² und 9.730 m² territorial dem Bezirk Pankow zugeordnet werden.
3. Begründung
Mit Beschluss des Bezirksamts Pankow von Berlin VII-1490/2016 vom 19.01.2016 und Beschluss der BVV Pankow von Berlin - Drucksache-Nr. VII-1091 - vom 27.01.2016 stimmten das Bezirksamt und die BVV gleichlautend der Änderung des Verlaufs der Bezirksgrenze im Bereich des Mauerparks zu. Eine insgesamt ca. 7 ha große Erweiterungsfläche des Mauerparks, die derzeit zum Bezirk Mitte von Berlin gehört, soll danach im Wege der Grenzänderung dem Bezirk Pankow von Berlin zugeordnet werden. Der zuzuordnende Bereich wurde anhand von Straßennamen beschrieben und umgrenzt. Am 16.02.2016 fasste das Bezirksamt Mitte von Berlin mit der Vorlage Nr. 1499 in derselben Angelegenheit ebenfalls einen die Grenzänderung im Bereich des Mauerparks betreffenden Beschluss. Dieser Beschluss beschreibt die Flächen durch konkrete Flurstücksbezeichnungen. Zudem beinhaltet er eine Abweichung gegenüber den Beschlüssen des Bezirksamts und der BVV Pankow, denn die Fläche des Gleimtunnels ist von dem Beschluss des Bezirksamts Mitte mit umfasst. Dies entspricht der aktuellen Flächen- bzw. Flurstückszuordnung. Da es für die Grenzänderung übereinstimmender Beschlüsse der beteiligten Bezirke bedarf, sind die Beschlüsse vom 19.01.2016 und vom 27.01.2016 aufzuheben und entsprechend dem Beschluss des Bezirksamts Mitte von Berlin vom 16.02.2016 neu zu fassen sowie hinsichtlich des Gleimtunnels zu erweitern.
Grenzänderungen von geringer Bedeutung können durch Rechtsverordnung des Senats vorgenommen werden, wenn die beteiligten Bezirke zustimmen. Die Bezirksverordnetenversammlungen entscheiden auf Vorschlag der Bezirksämter über die Zustimmung. Die Änderung der Bezirksgrenze ist aus folgenden Erwägungen heraus unverändert erforderlich:
Der Mauerpark im Bezirk Pankow ist eine öffentliche Grünanlage, welche von der Berliner Bevölkerung als Erholungsmöglichkeit intensiv genutzt wird. Als touristischer Anziehungspunkt wird der Mauerpark auch durch die Besucher Berlins stark frequen- tiert. Um dem steigenden Bedarf an Erholungsflächen gerade an dieser Stelle ge- recht zu werden, soll der Mauerpark westlich der derzeitigen Bezirksgrenze erweitert werden.
Die Erweiterungsfläche setzt sich aus ca. 5 ha öffentliche Grünfläche sowie ca. 2 ha Sondergebietsfläche zusammen, welche für eine Erschließung der Gesamtfläche erforderlich ist und als Stadtplatz für Veranstaltungen, Spiel und Sport genutzt wer- den soll. Auf dieser Fläche befinden sich u. a. zwei gastronomische Einrichtungen, ein Blumenhändler sowie eine Multifunktionsfläche, auf der ein Flohmarkt stattfindet.
Derzeit befindet sich das Bebauungsplanverfahren 1-64b für die Gesamtfläche bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Bearbeitung. Als nächste Verfahrensschritte sind hier voraussichtlich im 1. Halbjahr 2016 die Behördenbeteili- gung sowie die öffentliche Auslegung vorgesehen.
Die Grenzänderung wird angestrebt, um die ordnungsrechtliche Zuständigkeit und die Bewirtschaftung der neu zu schaffenden Grün- und Erholungsfläche sowie der Sondergebietsfläche bei einer Bezirksverwaltung zu bündeln. Die Zuständigkeit für den Mauerpark liegt dadurch in einem Bezirk, das bedeutet eine schnellere und bür- gerfreundliche Vorgangsbearbeitung. Die intensive Nutzung der bestehenden Grünfläche des Mauerparks im Bezirk Pan- kow zeigt, wie wichtig eine eng abgestimmte Verwaltung für die Genehmigung von Veranstaltungen und für die Bewirtschaftung der Fläche ist, insbesondere des Stra- ßen- und Grünflächenamtes als künftiger Vermögensträger der zuzuordnenden Grünfläche, des Ordnungsamtes und des Umwelt- und Naturschutzamtes.
Die Grenzänderung hat keine Auswirkung auf bestehende Wahl- oder Melderegister, da eine Wohnbebauung auf der Erweiterungsfläche nicht besteht oder geplant ist. Der Anteil der derzeit betriebenen gewerblichen Nutzung auf den ca. 2 ha Sonder- gebietsfläche wird auf ein geringes, grünflächenverträgliches Maß reduziert und stellt keine Änderung der bisherigen Nutzung dar.
Durch die Änderung des Grenzverlaufs durch Übergang der Erweiterungsfläche an den Bezirk Pankow ist eine sinnvolle und übersichtliche Vermögenszuordnung und ein dementsprechender Vermögensnachweis möglich, was zur Vereinfachung der Verwaltungs- und Bewirtschaftungsprozesse im Sinne § 73 LHO beiträgt.
Aus den vorgenannten Gründen handelt es sich im Sinne des Art. 4 Abs. 2 Satz 3 VvB und des § 1 Abs. 2 Satz 2 BezVG sowohl hinsichtlich der Flächengröße als auch hinsichtlich der Nutzungsarten um eine Grenzänderung von geringer Bedeu- tung.
Eine gleichlautende Beschlussvorlage wird durch den Bezirk Mitte eingebracht. Nach Vorliegen aller Beschlüsse und Zustimmung durch die BVV der Bezirke Mitte und Pankow wird das Bezirksamt Pankow beim Senat von Berlin den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 BezVG beantragen.
Mit der Erstellung des dazu benötigten Kartenmaterials wird der Fachbereich Vermessung beauftragt.
4. Rechtsgrundlage
Art. 4 Abs. 2 S. 3 Verfassung von Berlin (VvB) § 1 Abs. 2 Satz 2, § 12 Abs. 2 Ziff. 5 Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) § 73 Landeshaushaltsordnung (LHO)
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Für die spätere Budgetierung 2019/20 werden die Grünflächenpflege-Planmengen nach dem Kennzahlenverfahren (mit Wertausgleich) ermittelt. Die Höhe der (Nach-) Budgetierung kann erst nach Übertragung der zusätzlichen Grünfläche in den Bezirk berechnet werden.
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |