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Drucksache - VII-1130
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Gesundheitsversorgung für obdach- bzw. wohnungslose Menschen gewährleisten und ausbauen!
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 41. Sitzung am 29.06.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-1130
Das Bezirksamt wird ersucht, für obdachlose bzw. wohnungslose Menschen eine Impfberatung anzubieten und den Zugang zu den durch die STIKO empfohlenen Impfungen sowie die Hepatitis-Impfung für diesen Personenkreis sicher zu stellen.
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass gem. § 20 Abs. 5 IfSG die Grundimpfungen gegen Tetanus, Polio, Diphtherie, Pertussis, Mumps, Masern, Röteln und zusätzlich Grippeschutz und Hepatitis A und B an obdachlose bzw. wohnungslose Menschen kostenfrei erfolgen, sofern eine Kostenerstattung gegenüber einer Krankenversicherung für die Betroffenen nicht besteht bzw. unklar ist, oder nicht ermittelt werden kann.
wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die medizinische Notwendigkeit der genannten Impfungen ist unbestritten. Die Einrichtung einer speziellen Impfberatung für den Personenkreis der obdachlosen bzw. wohnungslosen Menschen durch das Bezirksamt ist jedoch aus personellen und finanziellen Gründen nicht möglich. Wenn die BVV dies jedoch wünscht, sind hierfür im Haushaltsplan die personellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen.
Die Kosten für öffentlich empfohlene Impfungen werden bei krankenversicherten Personen durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Bei nicht krankenversicherten Menschen handelt es sich um eine Leistung der vorbeugenden Gesundheitshilfe nach § 47 SGB XII. Insofern muss auch der Personenkreis der wohnungslosen Menschen für die Durchführung öffentlich empfohlener Impfungen die niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte aufsuchen. Es wird kein Handlungsbedarf gesehen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne | Lioba Zürn-Kasztantowicz |
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