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Drucksache - VII-1121
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Teilhabekonzept für Menschen mit Beeinträchtigungen im Bezirk Pankow |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 39. Sitzung am 13.04.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IIV-1152
- Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Fortschreibung des „Teilhabekonzeptes Menschen mit Beeinträchtigungen“ (Drucksachennummer VI-1312) zu entwickeln. Dabei soll der in Zusammenarbeit von Sozialausschuss der BVV Pankow und Behindertenbeirat entwickelte Entwurf eines Teilhabekonzeptes (Anlage zu Drucksache VII-1077) Berücksichtigung finden / als Grundlage dienen.
- Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV mit dem Teilhabekonzept einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung von Barrierefreiheit und Beseitigung von Teilhabeblockaden zur 41. Tagung der BVV vorzulegen.
- Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV jährlich einen Bericht zur Umsetzung des Maßnahmenkataloges, erstmalig im Februar 2017, vorzulegen, die in den Fachausschüssen der BVV beraten werden können.
- Das Bezirksamt wird beauftragt, den Maßnahmenkatalog alle zwei Jahre fortzuschreiben, erstmalig zum Juni 2018.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu 1. – 4. Das „Teilhabekonzept Menschen mit Beeinträchtigungen“ (Drs.-Nr. VI-1312) wird inzwischen nicht mehr fortgeschrieben. Zur Umsetzung der UN-BRK und dem Erreichen einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung orientiert sich das Bezirksamt verbindlich am Berliner Maßnahmenplan „Berlin Inklusiv“ und den darin festgeschriebenen strategischen Zielen und deren teilhabeorientierten Handlungsempfehlungen. Die entsprechende Umsetzung ergibt sich für das Bezirksamt Pankow und dessen jeweiliger Fachämter im Rahmen verfügbarer Ressourcen demnach maßgeblich aus den zweckmäßig angepassten Handlungsempfehlungen des Berliner Maßnahmenplans „Berlin Inklusiv“ und der gesetzlich festgeschriebenen Rechte.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung zu einem barrierefreien und inklusiven Bezirk verantworten alle Geschäftsbereiche gleichermaßen und eigenverantwortlich, gegebenenfalls fachämterübergreifend und in Abstimmung mir den jeweiligen Senatsverwaltungen, und unter Beteiligung der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Wir bitten die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
Legende
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