Drucksache - VII-1113  

 
 
Betreff: Mieterschutz ernst nehmen – Umfassende Informationen zu Anträgen auf Umwandlung in Wohneigentum bereitstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2016 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
28.04.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
26.05.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
09.06.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2016 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 38. BVV am 02.03.16
2. Ausfertigung Antrag SPD und Linke 38. BVV am 02.03.16
Beschlussempfehlung StadtGrün 41. BVV
VzK13 BA Schlussbericht, 42 BVV am 14.09.2016

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-1113

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Mieterschutz ernst nehmen - Umfassende Informationen zu Anträgen auf Umwandlung in Wohneigentum bereitstellen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 41. Sitzung am 29.06.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-1113 -

Das Bezirksamt wird ersucht, Mieterinnen und Mieter in sozialen Erhaltungsgebieten, für deren Wohnungen ein Antrag auf Umwandlung in Wohnungs- / Teileigentum gestellt wurde, möglichst frühzeitig und umfassend über den Ablauf des Genehmigungsverfahrens zu informieren. Die Information soll insbesondere folgende Punkte beinhalten:

Welche Begründung für die Umwandlung im Antrag angegeben ist

Wie lange das Genehmigungsverfahren für die Umwandlungsanträge derzeit in Pankow durchschnittlich dauert

Hierzu ist ggf. eine Abstimmung mit der Mieterberatung herbeizuführen.

Weiter wird das Bezirksamt ersucht, auf seiner Internetpräsenz den Ablauf des Genehmigungsverfahrens zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Geltungsbereich der Umwandlungsverordnung umfassend zu erläutern. Insbesondere sollen die Gründe, die zur Genehmigung einer beantragten Umwandlung führen können, dargestellt werden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Zum Verständnis des Antragsverfahrens eine kurze Erläuterung.

Nach Eingang eines Antrags auf Umwandlung in Wohnungseigentum / Teileigentum im Fachbereich Stadterneuerung wird dieser auf Vollständigkeit und den vom Antragsteller geltend gemachten Ausnahmetatbestand für die Umwandlung geprüft. Bei Unvollständigkeit werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Liegt der Antrag vollständig vor, erfolgt eine Information an die Mieterberatung. Diese informiert die Mieter innerhalb kürzester Zeit über das Vorliegen des Antrages, weist auf ihre Sprechzeiten und mögliche Beratung hin und fügt dem Anschreiben entsprechendes Infomaterial bei.

Innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Frist gemäß § 173 Abs. Satz 1 i. V. m. § 22 Abs. 5 Nr. 2 BauGB wird innerhalb eines Monats nach Eingang über den Antrag entschieden. Eine Information über die Entscheidung an die Mieter hierzu erfolgt durch die Mieterberatung.

Auf Grund der Anschreiben an die Mieter haben sich seit Erlass der Umwandlungsverordnung im März 2015 nf bis zehn Mieter mit Nachfragen an die Mieterberatung gewandt. Dies war Anlass, das Anschreiben zum Antrag an die Mieter zu überarbeiten und verständlicher zu formulieren. Im Fall der Geltendmachung des Ausnahmetatbestandes Verkauf an Mieter werden die Mieter darüber informiert. Außerdem erhalten sie auch Kenntnis über andere mögliche Ausnahmetatbestände. Das überarbeitete Schreiben wird seit Ende Juni 2016 verwendet. Nachfragen von Mietern bei der Mieterberatung gab es bisher keine.

Informationen zum Thema Umwandlung in Wohneigentum sind im Internetglich durch den Flyer „Soziale Erhaltungsgebiete und Umwandlungsverordnung in Pankow“ und das Formular „Antrag auf Umwandlung in Wohnungseigentum / Teileigentum“.

Eine umfassendere Information der Mieter und eine Erweiterung der Internetpräsenz bezüglich des Themas „Umwandlung“ wird nicht als zielführend für ernst zu nehmenden Mieterschutz erachtet. Erfahrungen zeigen, dass dies eher zu Unsicherheiten und Verwirrungen führt. Es wurde festgestellt, dass Nachfragen bei der Mieterberatung bzw. dem Fachbereich Stadterneuerung zum konkreten Objekt eher zur Klärung beitragen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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