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Drucksache - VII-1107
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme
1. „Die BVV fordert die GEWOBAG auf, die an die Mieterinnen und Mieter des Hauses Knaackstr. 60-68 versandte Modernisierungsankündigung vom 22.01.2016 unverzüglich zurückzunehmen. 2. Die BVV erwartet von der GEWOBAG den Neustart des Sanierungsvorhabens mit folgenden Parametern:
3. Die BVV fordert das Bezirksamt auf, die Ziele dieses Beschlusses im Rahmen seiner rechtlichen und politischen Möglichkeiten, insbesondere im milieuschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, zu unterstützen.“ – und in Erledigung des in der Fortsetzung der 41. Sitzung am 13.07.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-1201 „Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der Gewobag erneut nachdrücklich dafür einzusetzen, dass durch die Modernisierung des Wohngebäudes Knaackstraße 60-68 und den damit möglicherweise verbundenen Mietsteigerungen keine Mieterinnen und Mieter aus öffentlichen Wohnungen verdrängt werden. Die BVV ersucht das Bezirksamt in Erweiterung der Drucksache VII-1107, die Gewobag auf die Möglichkeiten der Befreiung nach § 25 EnEV sowie auf die Klarstellungen zum § 9 Absatz 3 i.V. mit Anlage 3 EnEV 2013 (“Bagatellregelung“ in Zusammenhang mit einer Erneuerung des Außenputzes bei Teilflächen oder vergleichbaren anderen Maßnahmen) durch die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz zu Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung hinzuweisen. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, von der Gewobag beantragte erhaltungsrechtliche Genehmigungen für Fassadendämmungen konsequent auf die Mindestanforderungen der EnEV zu begrenzen und alle darüber hinaus gehenden Maßnahmen(-anteile) zu untersagen. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob die durch die Gewobag vorgelegten Kostenschätzungen den marktüblichen Preisen entsprechen. Gleiches gilt für spätere Kostenschätzungen. Die BVV Pankow fordert die Gewobag auf, zu den bewährten Verfahrensweisen bei Modernisierungsvorhaben in Pankow zurückzukehren und sich einer entsprechenden Vereinbarung nicht zu verweigern. Die Mieterinnen und Mieter des Wohngebäudes Knaackstraße 60-68 sollen zügig über die so geänderte Vorgehensweise informiert werden. Dieser Beschluss bekräftigt und ergänzt die Beschlussfassung VII-1107 und hebt sie nicht auf. Die BVV Pankow ersucht daher das Bezirksamt mit Nachdruck, sich erneut für die Umsetzung der Drucksache VII-1107 einzusetzen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Am 12.02.2016 nahm die Mieterberatung Prenzlauer Berg an einem von den Mietern organisierten Treffen statt und beantwortete Fragen der Mieter. Außerdem lud die Mieterberatung Prenzlauer Berg, im Auftrag des Bezirksamtes Pankow, alle Mieter des Objekts am 13.04.2016 zu einer Mieterversammlung ein, in der diese über die Baumaßnahmen und ihrer Rechte und Pflichten als Mieter informiert wurden. Ergänzend können Mieter bei der Mieterberatung Prenzlauer Berg weiterhin eine kostenlose Beratung erhalten. Aus den Beratungen, den Stellungnahmen der Mieterschaft sowie den genannten Versammlungen wurde deutlich, dass von den Mietern insbesondere die geplanten Wärmedämmmaßnahmen am Objekt abgelehnt wurden. Auf der Grundlage der Beschlussfassungen hat das Bezirksamt die GEWOBAG zu Gesprächen über das Vorhaben eingeladen, die GEWOBAG offiziell von den Beschlussfassungen in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme zur Drucksache VII‑1107 gebeten. Eine Stellungnahme wurde gegenüber dem Bezirksamt jedoch nicht abgegeben. Die GEWOBAG stellte im Ergebnis der Beratungen aber einen Antrag nach § 25 Abs. 1 EnEV auf Befreiung von der Pflicht der Erfüllung der EnEV-Vorgaben. Durch den Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht wurde geprüft, ob der von einem Sachverständigen in einer Stellungnahme dargelegte Befreiungstatbestand zutrifft. Im Ergebnis der Prüfung wurde die Befreiung mit Bescheid vom 11.10.16 zugelassen. Dies bedeutet, dass eine Wärmedämmung nicht erforderlich wird. Somit kann der Hauptforderung der Mieterschaft entsprochen und die Erneuerung des Objekts ohne Wärmedämmung durchgeführt werden. Haushaltsmäßige Auswirkungenkeine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungenkeine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeitentfällt
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