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Drucksache - VII-1091
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2016
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Bezirksgrenzänderung geringer Bedeutung der Bezirke Pankow und Mitte im Bereich des Mauerparks
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Änderung des Verlaufs der Bezirksgrenze zwischen den Bezirken Pankow und Mitte im Bereich des Mauerparks südlich des Gleimtunnels bis nördlich der Bernauer Straße im Verlauf westlich der Bezirksgrenze zum Bezirk Pankow und östlich der Wolliner Straße im Bezirk Mitte (sh. Anlage) durch Zuordnung einer Fläche von insgesamt ca. 7 ha zum Bezirk Pankow wird zugestimmt.
3. Begründung
Der Mauerpark im Bezirk Pankow ist eine öffentliche Grünanlage, welche von der Berliner Bevölkerung als Erholungsmöglichkeit intensiv genutzt wird. Als touristischer Anziehungspunkt wird der Mauerpark auch durch die Besucher Berlins stark frequentiert. Um dem steigenden Bedarf an Erholungsflächen gerade an dieser Stelle gerecht zu werden, soll der Mauerpark westlich der derzeitigen Bezirksgrenze erweitert werden.
Die Erweiterungsfläche setzt sich aus ca. 5 ha öffentliche Grünfläche sowie ca. 2 ha Sondergebietsfläche zusammen, welche für eine Erschließung der Gesamtfläche erforderlich ist und als Stadtplatz für Veranstaltungen, Spiel und Sport genutzt werden soll. Auf dieser Fläche befinden sich u. a. zwei gastronomische Einrichtungen, ein Blumenhändler sowie eine Multifunktionsfläche, auf der ein Flohmarkt stattfindet.
Derzeit befindet sich das Bebauungsplanverfahren 1-64b für die Gesamtfläche bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Bearbeitung. Als nächste Verfahrensschritte sind hier voraussichtlich im 1. Halbjahr 2016 die Behördenbeteiligung sowie die öffentliche Auslegung vorgesehen.
Die Grenzänderung wird angestrebt, um die ordnungsrechtliche Zuständigkeit und die Bewirtschaftung der neu zu schaffenden Grün- und Erholungsfläche sowie der Sondergebietsfläche bei einer Bezirksverwaltung zu bündeln. Die Zuständigkeit für den Mauerpark liegt dadurch in einem Bezirk, das bedeutet eine schnellere und bürgerfreundliche Vorgangsbearbeitung. Die intensive Nutzung der bestehenden Grünfläche des Mauerparks im Bezirk Pankow zeigt, wie wichtig eine eng abgestimmte Verwaltung für die Genehmigung von Veranstaltungen und für die Bewirtschaftung der Fläche ist, insbesondere des Straßen- und Grünflächenamtes als künftiger Vermögensträger der zuzuordnenden Grünfläche, des Ordnungsamtes und des Umwelt- und Naturschutzamtes.
Die Grenzänderung hat keine Auswirkung auf bestehende Wahl- oder Melderegister, da eine Wohnbebauung auf der Erweiterungsfläche nicht besteht oder geplant ist. Der Anteil der derzeit betriebenen gewerblichen Nutzung auf den ca. 2 ha Sondergebietsfläche wird auf ein geringes, grünflächenverträgliches Maß reduziert und stellt keine Änderung der bisherigen Nutzung dar.
Durch die Änderung des Grenzverlaufs durch Übergang der Erweiterungsfläche an den Bezirk Pankow ist eine sinnvolle und übersichtliche Vermögenszuordnung und ein dementsprechender Vermögensnachweis möglich, was zur Vereinfachung der Verwaltungs- und Bewirtschaftungsprozesse im Sinne § 73 LHO beiträgt.
Aus den vorgenannten Gründen handelt es sich im Sinne des Art. 4 Abs. 2 Satz 3 VvB und des § 1 Abs. 2 Satz 2 BezVG sowohl hinsichtlich der Flächengröße als auch hinsichtlich der Nutzungsarten um eine Grenzänderung von geringer Bedeutung. Es bedarf daher aufgrund der genannten Bestimmungen für die Änderung der Bezirksgrenze keines Gesetzes. Vielmehr kann diese durch Rechtsverordnung des Senats vorgenommen werden, nachdem die beteiligten Bezirke zugestimmt haben.
Eine gleichlautende Beschlussvorlage wird durch den Bezirk Mitte eingebracht. Nach Vorliegen aller Beschlüsse und Zustimmung durch die BVV der Bezirke Mitte und Pankow wird das Bezirksamt Pankow beim Senat von Berlin den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 BezVG beantragen.
Mit der Erstellung des dazu benötigten Kartenmaterials wird der Fachbereich Vermessung beauftragt.
4. Rechtsgrundlage
Art. 4 Abs. 2 S. 3 Verfassung von Berlin (VvB), § 1 Abs. 2 Satz 2 , § 12 Abs. 2 Ziff. 5 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) § 73 Landeshaushaltsordnung (LHO)
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Für die spätere Budgetierung 2019/20 werden die Grünflächenpflege-Planmengen nach dem Kennzahlenverfahren (mit Wertausgleich) ermittelt. Die Höhe der (Nach-) Budgetierung kann erst nach Übertragung der zusätzlichen Grünfläche in den Bezirk berechnet werden.
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
entfällt
Matthias KöhneJens-Holger Kirchner BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung
Anlage: 1 Lageplan
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