Drucksache - VII-1081  

 
 
Betreff: Zusammenlegung der SE Finanzen/ StD mit der SE Personal
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2016 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 37. BVV am 27.01.16
VzK§15 BA, Anlage 37. BVV am 27.01.16

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin                 .1.2016

 

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.: Zusammenlegung der SE Finanzen/StD mit der SE Personal

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

  1. Zum 1.10.2016 werden die SE Finanzen/Steuerungsdienst und die SE Personal zusammengelegt und entsprechend des als Anlage beigefügten Organigramms (Entwurf) neu  aufgestellt. Die Leitung eines neuen Fachbereichs „Personalentwicklung/Personalmanagement“ wird ausgeschrieben. Die Besetzung erfolgt -soweit möglich - mit einem Zeitraum des Wissenstransfers.

 

  1. Die neue SE Finanzen/StD/Personal wird von der Leiterin der SE Finanzen/ StD geleitet.

 

 

Begründung:

 

Zur Steigerung der Effizienz können verschiedene Serviceeinheiten innerhalb eines Bezirks zusammengelegt werden. Die Schnittstellen der beiden SE sind vielfältig (Stellenwirtschaft/Stellenplanung/Ausschreibung/Stellenbewertung/ Auswahlverfahren/Kontakten mit Amts- und Büroleitungen, Beschäftigtenvertretungen etc.).

 

Zur Reduzierung der Schnittstellen ist die Einrichtung von einheitlichen Ansprechpartnern nach innen und außen in einer Organisationseinheit geeignet und soll zur Effizienzsteigerung beitragen. So soll zum Beispiel der notwendige Abstimmungsbedarf zwischen den Büroleitungen und der SE Finanzen und SE Personal optimiert und ggf. reduziert werden. Auch die Beschäftigtenvertretungen und die Amtsleitungen werden bei Fragen und zu treffenden Entscheidungen zukünftig nur noch auf eine(n) AnsprechpartnerIn  zugehen müssen. Die Zusammenfassung der verschiedenen Aufgaben des Personalmanagements nach § 6 VGG wird zu einer weiteren Steigerung der Effizienz führen.

 

Analog der Vorgehensweise in anderen Bezirken ist eine enge Verzahnung der Bereiche Steuerungsdienst, SE Finanzen und Personal sinnvoll, weil je nach Aufgabenstellung das gesamte Querschnittswissen herangezogen werden kann.

 

Zu den Aufgaben der SE Finanzen/StD/Personal gehören insbesondere folgende Aufgaben, die für das gesamte Bezirksamt erledigt werden:

 

  •                                                          Haushalts- und Budgetplanung
  •                                                          Finanz-, Kosten- und Transfercontrolling
  •                                                          Haushalts- und Finanzmanagement
  •                                                          Personalwirtschaft
  •                                                          Organisationsuntersuchungen und -betrachtungen
  •                                                          Begleitung von Veränderungsprozessen
  •                                                          Gender Budgeting
  •                                                          Bezirkskasse
  •                                                          Personalbetreuung
  •                                                          Personalmanagement/Aus- und Fortbildung/Wissenstransfer/Gesundheitsmanagement
  •                                                          Katastrophenschutz

 

Zu diversen Themenbereichen sind Hinweise aus der SE Finanzen, des Steuerungsdienstes und der SE Personal erforderlich. So wird es insbesondere im Bereich der Organisationsuntersuchung immer auch Ansätze aus der Personalwirtschaft (Personalbemessung, -planung, -bewertung) geben, die zu veränderten Geschäftsprozessen führen können. Sowohl Steuerungsdienst als auch die SE Finanzen und die SE Personal beraten und unterstützen darüber hinaus nicht nur die Fachabteilungen, sondern insbesondere die politische Leitung des Bezirkes.

 

Um einen Zeitraum von bis zu drei Monaten für den Wissenstransfer zu ermöglichen, wurde der 01.10.2016 als Termin der Zusammenlegung gewählt.

 

Die Zusammenlegung der Bereiche besteht bereits in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, (Reinickendorf bis September noch Bezirksamtsdirektor).

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 


Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Anlage: Organigramm (Entwurf: Stand BA Vorlage) des neuen Geltungsbereiches

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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