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Drucksache - VII-1079
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2016
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kindergärten NordOst“ für das Jahr 2016
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 05. Januar 2016 beschlossen, den vom Verwaltungsrat des Eigenbetriebes „Kindergärten NordOst“ am 08.12.2015 festgestellten Wirtschaftsplan für 2016 dem Bezirkshaushaltsplan 2016/2017 des Bezirkes Pankow von Berlin als Anlage beizufügen.
Begründung
Gemäß § 7 Eigenbetriebsgesetz ist der für das Geschäftsjahr vom Eigenbetrieb zu erarbeitende Wirtschaftsplan vom Verwaltungsrat festzustellen und gemäß § 16 als Anlage nachrichtlich dem Bezirkshaushaltsplan beizufügen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen wurden in Einnahmen und Ausgaben anteilig für den Bezirk Pankow bereits in den beschlossenen Bezirkshaushaltsplan 2016/2017 eingearbeitet.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Sicherung der Betreuung von Kindern in Kindertagesbetreuungseinrichtungen
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
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