Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - V-0413
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Die BVV bekräftigt ihre Beschlüsse Drs. Nr. V-0309/02 vom 29.01.03 sowie Drs. IV-050/01 vom 14.03.01 und ersucht das Bezirksamt, bei der Erstellung von Haushaltsplänen und Haushaltsplanentwürfen, in Anlehnung an die Haushaltsplanunterlagen des Abgeordnetenhauses von Berlin, direkt unterhalb eines Haushaltstitels die entsprechenden Erläuterungen aufzunehmen. Aus der in der Anlage beigelegten S.47 der Antragsunterlagen zum Nachtragshaushalt 2003 des Abgeordnetenhauses von Berlin ist ersichtlich, dass ein solches Verfahren im dortigen Hause bereits erfolgt. Mit dem geforderten Verfahren ist eine Arbeitserleichterung und Transparenzgewinn für Bürger, Bezirksverordnete und Verwaltung in beträchtlichem Umfang verbunden. Das Bezirksamt sollte daran interessiert sein, nicht hinter den Standards der Senatsverwaltung für Finanzen zurück zu fallen. Weiterhin sollte sich das Bezirksamt überlegen, ob es nicht einfacher ist, sinnvolle BVV-Beschlüsse schnell und unbürokratisch umzusetzen und nicht die ständige Wiedervorlage zu provozieren. |
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