Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VII-1047
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Freies WLAN für Geflüchtetenunterkünfte |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 36. Tagung am 16.12.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-1047.
Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass alle Pankower Unterkünfte und Einrichtungen für Geflüchtete mit frei zugänglichem und kostenfreiem WLAN ausgestattet werden.
Der WLAN-Zugang kann beispielsweise in Kooperation mit dem Potsdamer Verein „Refugees Emancipation“ oder mit der Berliner Freifunk-Gruppe realisiert werden, denen bereits im vergangenen Jahr das Amtsgericht Charlottenburg das Providerprivileg zuerkannt hat, so dass sie von der Störerhaftung ausgenommen sind.
Übergangsweise könnte der WLAN-Zugang durch die Eingabe von personalisierten Zugangsdaten, die die Träger der jeweiligen Unterkunft bereitstellen, ermöglicht werden, um die Störerhaftung auszuschließen. Gleichzeitig sollte für eine Vermittlung von Medienkompetenz gesorgt sein.
Das Bezirksamt wird außerdem ersucht, sich beim Landesamt für Gesundheit und Soziales für die Notwendigkeit von offenem WLAN in Unterkünften für Geflüchtete als Grundausstattung auszusprechen und darauf zu drängen, dass die rechtlichen Fragen u.a. bezüglich der Störerhaftung grundsätzlich geklärt werden.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales hat, Eingang des Schreibens am 14. März 2016, folgende Antwort erteilt:
„Grundsätzlich kann ich Ihnen sagen, dass ich Ihre Einschätzung teile, dass der Zugang zu Information und Kommunikation für Geflüchtete in allen Einrichtungen verbindlich festgeschrieben werden sollte.
In den Qualitätsanforderungen der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) vom 01.06.2015 ist unter Punkt II Anforderungen an Bau, Information und Kommunikation (S. 3) festgelegt, dass „in den Einrichtungen ist in allgemein und jederzeit zugänglichen Bereichen (z.B. Kinder-, Aufenthalts- und Beratungsräumen) kostenfrei WLAN-Empfang sicher zu stellen. Dafür sind mobile Endgeräte (pro 100 Bewohner/innen ein Notebook oder Tablet) zur leihweisen Nutzung vorzuhalten“.
Diese Anforderungen gelten für alle vertragsgebundenen Unterkünfte der BUL. Aktuell können die Anforderungen vor allem in sogenannten kurzfristig akquirierten Notunterkünften, wie z.B. Turnhallen, nur eingeschränkt gelten bzw. umgesetzt werden. Neben den von Ihnen benannten rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb (Störerhaftung), sind u.a. weitere Fragestellungen zu klären: Zustimmung des Objekteigentümers/Vermieters zur Herstellung des Anschlusses (Kabelarbeiten); technische und betriebliche Realisierung des WLAN.
Es sei Ihnen und der BVV von Pankow versichert, dass alle am Prozess zur Unterbringung von Flüchtlingen Beteiligten derzeit aktiv und intensiv dabei sind die Thematik zufriedenstellend zu klären.“
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner | Lioba Zürn-Kasztantowicz |
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