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Drucksache - VII-1039
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Stille Straße 10 wird Tschaikowskistraße 14 |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 36. Sitzung am 16.02.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1039
Das Bezirksamt wird ersucht, das Vorhaben der Volkssolidarität zur Errichtung einer Einrichtung der Behindertenhilfe in der Tschaikowskistraße 14 bei gleichzeitiger barrierefreier Unterbringung der Begegnungsstätte Stille Straße 10 in der Einrichtung zu unterstützen.
Bis zum Umzug der Begegnungsstätte Stille Straße 10 in die neue Einrichtung in die Tschaikowskistraße 14 ist diese für die bisherige Nutzung offen zu halten.
Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob nach Fertigstellung der Einrichtung und Verlagerung der Begegnungsstätte eine Abgabe des Grundstücks Stille Straße 10 an die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) möglich ist und dies gegebenenfalls gegenüber BIM und Senat zu erklären.
Der Beschluss der BVV ist der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und dem Senat von Berlin zu übermitteln.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt Pankow hat am 17.01.2017 in einem Bezirksamtsbeschluss den Verkauf des Grundstückes Tschaikowskistr. 14 von der Bundesrepublik Deutschland an die GESOBAU AG befürwortet. Damit war die Erwartung verbunden, dass im Rahmen des auf dem Grundstück geplanten Neubauvorhabens der GESOBAU AG Gebäude zur Nutzung durch den Landesverband der Volkssolidarität e. V. (Volkssolidarität) sowohl zur Betreuung von Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen als auch für Senioren entstehen. Das Bezirksamt erwartete weiterhin, dass von der GESOBAU AG barrierefreier Wohnraum für betreutes Wohnen geschaffen wird und auch die bisherige Begegnungsstätte Stille Straße 10 barrierefrei in den neuen Gebäuden auf dem Grundstück Tschaikowskistraße 14 untergebracht wird. Die GESOBAU AG erwarb das Grundstück von der Bundesrepublik Deutschland und ist seit dem 06.06.2018 grundbuchlicher Eigentümer. In der Präambel des Kaufvertrages ist war zwar eine Absichtserklärung zur Vermietung an die Volkssolidarität formuliert, jedoch wurden seinerzeit kein Rückauflassungsvermerk oder dingliche Sicherungen im Grundbuch mit entsprechenden Bedingungen eingetragen. Es gab auch seitens der GESOBAU AG Bemühungen, dass Vorhaben am neuen Standort umzusetzen, letztlich scheiterte die Umsetzung dann am veranschlagten Mietzins für die Fläche, welche von der Volkssolidarität nicht geleistet werden kann. Das Bezirksamt hat die Bemühungen der GESOBAU AG und der Volkssolidarität zur Planung eines realisierbaren Bebauungs- und Nutzungskonzeptes intensiv im Sinne der BVV-Drucksache begleitet. Es wurde dann jedoch festgestellt, dass der von der GESOBAU AG anzusetzende Mietpreis für die Volkssolidarität nicht finanzierbar wäre. Die Spielräume sind ausgereizt. Die Neubauplanung auf dem Grundstück Tschaikowskistraße 14 ist für die Volkssolidarität nach eigenen Angaben nicht realisierbar. Der Bezirk kann sich an einer Finanzierung des Vorhabens nicht beteiligen. Im letzten Abstimmungsgespräch am 15.09.2021 mit dem damaligen BzBm und dem damaligen Geschäftsführer der Volkssolidarität Herrn Slotty wurde deutlich, dass es keine wirtschaftliche Lösung für das Vorhaben unter Einbeziehung der Stillen Straße 10 geben wird. Die Ursprüngliche Zielsetzung kann daher nicht umgesetzt werden. Die GESOBAU AG plant nunmehr eine reine Wohnnutzung am Standort und wird zeitnah eine Entwurfsplanung erarbeiten und mit dem Stadtplanungsamt abstimmen. Die Begegnungsstätte in der Stillen Straße 10 ist weiterhin in Betrieb. Der Mietvertrag wurde in 2022 um weitere 3 Jahre fest verlängert. In diesem Zeitraum sollen Verhandlungen zur Sanierung des Gebäudes und einem damit verbundenen längerfristigen Vertrag mit der Volkssolidarität stattfinden. Die Laufzeit des künftigen Vertrages mit der Volkssolidarität wird durch das Bezirksamt beschlossen. Ziel des Bezirksamtes ist es, das Gebäude Stille Straße 10 langfristig gemeinsam mit der Volkssolidarität zu nutzen und Angebote auszubauen. Demnach wird aktuell von einer festen Vertragsdauer zwischen 5 und 10 Jahren ausgegangen. Das Bezirksamt hatte eine Kostenschätzung erstellt welche zwischenzeitlich vorliegt und die Gespräche mit der Volkssolidarität können auf dieser Grundlage intensiviert werden. Die Kosten für die Sanierung (veranschlagt gemäß Schätzung 2023 Planungsbüro ca. 506.000 € netto) sollen künftig auf die Miete über die Laufzeit umgelegt werden. Die Kostenschätzung umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: - malermäßige Instandsetzung der Fenster - Strangsanierung Leitungen - Sanierung WC-Anlagen - Erneuerung Elektroanlage - Erneuerung Beleuchtung -Herstellung zweiter Rettungsweg - Sanierung Kellertreppe - Teilweise Erneuerung des Bodenbelags - Teilweise Putz- Ausbesserungsarbeiten und Fassadeninstandsetzung - Sanierung kleine und große Garage Hof - Arbeiten an der Außenvegetation - Erneuerung Dachstuhl und Dachdämmung Ggf. ergeben sich weitere Kostenpositionen aus weiterführenden Sachverständigengutachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
| Jörn Pasternack Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management |
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