Drucksache - VII-1028  

 
 
Betreff: Gender Budgeting ernst nehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften mitberatender Ausschuss
04.11.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
05.11.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2016 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 23.09.2015
Beschlussempfehlung FiPerIm 36. BVV am 16.12.15
VzK§13 BA, SB 38. BVV am 02.03.16
VzK§13 BA, SB Anlage 38. BVV am 02.03.16

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 


An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:
 

in Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-1028

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Gender Budgeting ernst nehmen

Schlussbericht

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 36. Sitzung am 16.12.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-1028

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, vor jeder Haushaltsplanaufstellung regelmäßig die Gender-Budget-Analyse auszuwerten und Veränderungen des Anteils von Frauen und Männern beziehungsweise Mädchen und Jungen an den bezirklichen Ausgaben zu bewerten sowie gegebenenfalls Maßnahmen zu entwickeln, wie die Mittel gerechter zwischen den Geschlechtern verteilt werden können. Jede Abteilung soll im Zeitraum eines Haushaltes/Doppelhaushaltes mindestens eine solche Maßnahme durchführen.

Ferner wird das BA ersucht, bei der Aufstellung künftiger Haushaltspläne die Gehaltsentwicklung bei den beamteten und angestellten Beschäftigten getrennt nach Frauen und Männern zu dokumentieren. Die Auswertung soll in das bezirkliche Personalentwicklungskonzept einbezogen werden.

Der BVV ist jährlich über den aktuellen Stand des Gender Budget und der Umsetzung der Maßnahmen zu berichten.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt wird – beginnend mit der Aufstellung des Haushaltes 2018/2019 - vor jeder Haushaltsplanaufstellung die Gender-Budget-Analyse auswerten und entscheiden, ob bzw. welche Maßnahmen zu entwickeln sind, um die Haushaltsmittel gerechter zwischen den Geschlechtern zu verteilen.

Die zugrunde liegende Gender-Budget-Analyse wird im Bezirk bereits seit Herbst 2004 durchgeführt und im Vorbericht des jeweiligen Haushaltsplans (erstmals im Haushalt 2006/2007) veröffentlicht. Seit dem Haushalt 2012/2013 wird die rein zahlenmäßige Analyse im Vorbericht ergänzt um Erläuterungen zu genderpolitischen Zielsetzungen und Steuerungsmaßnahmen.

 

Das Bezirksamt wird ebenfalls - beginnend mit der Aufstellung des Haushaltes 2018/2019 - mit jeder Haushaltsplanaufstellung die Gehaltsentwicklung bei den beamteten und angestellten Beschäftigten dokumentieren. Dabei wird es sich bezüglich der Umsetzung an der Darstellungsweise der entsprechenden Informationen im Haushaltsplan der Senatsverwaltung für Finanzen orientieren (Anlage). Die Auswertung wird in das bezirkliche Personalentwicklungskonzept einbezogen.

 

Das Bezirksamt wird – beginnend mit dem Jahr 2018 – jährlich mit dem Jahresabschluss über den Stand des Gender Budget und die Umsetzung der ggfs. beschlossenen Maßnahmen berichten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Ergeben sich aus den ggfs. zu beschließenden Steuerungsmaßnahmen

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

 

 
 

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