Drucksache - VII-1027  

 
 
Betreff: Pankow wird "Kinderfreundliche Kommune"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO mitberatender Ausschuss
15.10.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Kinder- und Jugendhilfeausschuss federführender Ausschuss
01.12.2015 
Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2016 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.06.2016 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 34. BVV am 23.09.2015
Antrag Fraktionen SPD und Linke, 2. Ausfertigung 34. BVV am 23.09.2015
Beschlussempfehlung KJHA 37. BVV am 27.01.16
VzK§13 BA, SB 40. BVV am 01.06.16
VzK§13 BA, SB Anlage 40. BVV am 01.06.16

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.05.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-1027/2015

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Pankow wird „Kinderfreundliche Kommune“

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 37. Sitzung am 27.01.2016 angenommenen Ersuchens (Empfehlung) der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:VII-1027

Das Bezirksamt wird ersucht, die Möglichkeit einer Bewerbung des Bezirks Pankow um eine Auszeichnung als „Kinderfreundliche Kommune“ zu überprüfen und damit das bezirkliche Handeln anhand von internationalen Standards verstärkt auf Kinder und Jugendliche auszurichten.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

r den Bezirk Pankow ist es grundsätzlich möglich, sich um das Siegel “Kinderfreundliche Kommune“ zu bewerben. Da sich dieses Siegel als Qualitätsstandard zur Umsetzung der Kinderrechte der Vereinten Nationen versteht (nachfolgend als VN-Kinderrechte benannt), handelt es sich um einen Prozess, der mit einer Beschlussfassung startet. Dieser Prozess beinhaltet sechs Schritte sowie neun Bausteine für die Umsetzung, die alle Ressorts des Bezirkes betreffen werden. Dabei werden sowohl die Verwaltung und Politik als auch die Kinder- und Jugendlichen zur momentanen Situation befragt. Auf dieser Basis und der Kenntnis der bisherigen Grundlagen in Pankow wird ein Aktionsplan erstellt, der in den folgenden Jahren umzusetzen ist. Dieser Aktionsplan sollte ebenfalls Parameter aus anderen bzw. für andere Beschlüsse der BVV wie z. B. das „Konzept zur Behindertenfreundlichkeit in Pankow“ oder die „Leitlinien für eine Bürgerfreundliche Kommune“ beinhalten, die die Rechte von Kindern und Jugendlichen direkt berühren.
Eine ausführliche Beschreibung für die Beantragung ist als Anlage unter dem Titel Erweiterte Informationen Beantragung „Kinderfreundliche Kommune“ beigefügt.
Es werden 16.000  pro Jahr für die Begleitung durch den siegelgebenden Verein in den ersten 4 Jahren sowie zusätzlich derzeit noch nicht konkret zu beziffernde Kosten für die Umsetzung des Aktionsplans benötigt (siehe Anlage).
Der Bezirk muss sich entscheiden, die benötigten Mittel für diesen Zweck bereitzustellen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Im Haushaltsplan 2016/2017 konnten für die erforderlichen 16.000 pro Jahr noch keine Mittel eingeplant werden.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Es werden alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren einbezogen und beteiligt, unabhängig von Herkunft, Kultur, Hautfarbe, vom Geschlecht, der Sprache, der Religionszugehörigkeit, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Tabelle.
Zudem sind individuelle Eindrücke bei denjenigen  jungen Menschen, die bereits an Beteiligungsverfahren teilgenommen haben, als Auswirkung und nachhaltige Entwicklung erwähnenswert, da dadurch auch das Engagement für zukünftige Beteiligungen gefördert wird.

Kinder- und Familienverträglichkeit

Im Artikel 3 der VN Kinderrechtskonvention ist seit Verabschiedung ausgeführt, dass alle Entscheidungen und Beschlüsse auf das Wohl des Kindes (best interest) zu prüfensind., Seit der Rücknahme der Vorbehalte durch Deutschland im Jahr 2010 bedeutet das, dass schon heute diese Prüfung erfolgen muss. Um rechtssichere Entscheidungen zu gewinnen, bedarf es bereits jetzt der schriftlichen Grundlage.

Auch die ressortübergreifende Arbeit zum Wohl des Kindeswird in den Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen(März 2015) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ausführlich beschrieben. Der Beschluss zur Erreichung des Siegels würde diesen Prozess der vernetzten Planung in Pankow im Interesse junger Menschen deutlich verbessern.
 

Jens-Holger Kirchner
stellv. Bezirksbürgermeister
 

Christine Keil
Bezirksstadträtin für Jugend
und Facility Management


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

X

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

X

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

X

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

X

 

 

 

  1. Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

 

X

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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