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Drucksache - VII-1024
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2016
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-1024
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verkehrssicherheit an den Flüchtlingseinrichtungen im Areal Storkower Straße erhöhen
In Erledigung des in der 34.Tagung der BVV am 23.09.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-1024:
„Das Bezirksamt wird beauftragt, mit Blick auf die Verkehrssicherheit für die minderjährigen Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkünfte im Areal Storkower Straße (133a und 139c) im OT Prenzlauer Berg dafür Sorge zu tragen und sich ggf. bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass:
1. im unmittelbar an die Objekte angrenzenden Bereich entsprechende Außenanlagen geschaffen werden, die einen geschützteren Aufenthalt der Bewohnerinnen und Bewohner außerhalb der Einrichtungen, aber unmittelbar an diesen, ermöglichen;
2. geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Verkehrssicherheit vor den Einrichtungen in der Storkower Straße, an der Zufahrt zu ATU und Kaufland, zu erhöhen; z.B. soll die Anbringung eines sogenannten “Drängelgitters” geprüft werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
zu 1.) Die unmittelbar an die Objekte angrenzenden Bereiche in der Storkower Straße 133a und 139c befinden sich nicht im Eigentum des Landes Berlins. Flächenübertragungen sind in absehbarer Zeit nicht vorgesehen. Für Ankäufe sind keine finanziellen Ressourcen vorhanden. Planungen und Umgestaltungsmaßnahmen können vom Bezirksamt erst getätigt werden, wenn die betroffenen Grundstücke/Grundstücksteile Eigentum des Landes Berlin sind.
zu 2.) Der Einbau eines Verkehrsschutzgitters vor dem Eingangsbereich der Storkower Straße 139c kommt aufgrund der nicht ausreichenden Gehwegbreite nicht in Frage. Hinzu kommt, dass Verkehrsschutzgitter naturgemäß ausschließlich zum Anschließen der vor dem Grundstück abgestellten Fahrräder genutzt werden würden. Dies würde die Begehbarkeit des öffentlichen Gehweges weiter einschränken und für bestimmte Personengruppen sogar unmöglich machen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde
die Aufstellung von Zeichen 136 der Straßenverkehrs- Ordnung („Achtung Kinder“) im Bereich der Flüchtlingsunterkunft angeordnet. Das Zeichen darf dort angeordnet werden, wo die Gefahr besteht, dass Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen und eine technische Sicherung nicht möglich ist.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Verkehrssicherheit für Kinder und Jugendliche wird erhöht.
Matthias KöhneDr. Torsten Kühne BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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