Drucksache - VII-1012  

 
 
Betreff: Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz
Humannplatz und Ostseestraße - Vorschlagsliste für die Programmplanung 2016
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 34. BVV am 23.09.15

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                            2015

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

                                                                                                                                           

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Betreff:

 

Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz
Humannplatz und Ostseestraße – Vorschlagsliste für die Programmplanung 2016

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.07.2015 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen für die Programmplanung 2016 des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz für die Fördergebiete Humannplatz und Ostseestraße, im Ortsteil Prenzlauer Berg, sind an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als Vorschlagsliste für das Programmjahr 2016 weiterzuleiten.

 

Begründung

 

Die Finanzierung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz erfolgt aus Mitteln des Landes Berlin und des Bundes.

 

Grundlage für den Einsatz dieser Mittel sind das besondere Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (BauGB), die Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie die dazugehörenden Ausführungsvorschriften (AV LHO) und die zwischen dem Bund und den Ländern jährlich geschlossene Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes und der Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes (GG) zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung). Auf der Grundlage dieser Vereinbarung werden die Berliner Bezirke finanziell und organisatorisch in ihrem Bemühen unterstützt, der anspruchsvollen Aufgabe, bau- und kulturhistorisch wertvolle Stadtquartiere im städtebaulichen Zusammenhang sowie in ihrer baulichen und kulturellen Eigenart und Geschlossenheit zu erhalten, gerecht zu werden.

 

Das Land Berlin hat in einer Neufassung die Ausführungsvorschriften über die Finanzierung der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen (AV Stadterneuerung 2014) - in der Bekanntmachung vom 20. Mai 2014 geregelt. Grundlage für die Aufnahme in das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz sind jeweils die durch Rechtsverordnung des Bezirksamts nach § 172, Absatz 1, Satz 1,       Nummer 1 BauGB in Verbindung mit § 30 AG BauGB festgelegten Erhaltungsgebiete.
 

 

Für das Teilgebiet Ostseestraße/Grellstraße wurde eine derartige Erhaltungsverordnung am 23. September 2003 erlassen, die am 9. Oktober 2003 in Kraft trat (GVBl. S. 482). Eine entsprechende Erhaltungsverordnung für das Gebiet Humannplatz wurde am 25. August 2009 erlassen und trat am 1. Oktober 2009 in Kraft (GVBl. S. 434).

 

Weiterhin ist für den Einsatz von Finanzierungsmitteln des Haushalts von Berlin in der

AV Stadterneuerung 2014 geregelt, dass unter der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (INSEK) zu erstellen ist. Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 4. März 2014 das vertiefte und fortgeschriebene Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept 2011/2012 mit dem ersten landesweiten Jahresbericht über das Monitoring und die Evaluation des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz für das Berichtsjahr 2012 beschlossen. Das fortgeschriebene INSEK Humannplatz und Ostseestraße von 2011/2012 und das Monitoring und die Evaluation bilden die Grundlage für die Programmanmeldung 2016.

 

Gleichzeitig hatte das Bezirksamt beschlossen, dass der Fachbereich Stadterneuerung 2015 das INSEK fortschreiben soll. Diesem Beschluss folgend, war in der Programmanmeldung für das Jahr 2015 eine Summe von 30.000 € enthalten. Dieses Geld wurde nicht in Anspruch genommen. Nach einer intensiven Prüfung und in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist am Ende des vergangenen Jahres Einvernehmen hergestellt worden, das Programm des Städtebaulichen Denkmalschutzes in den beiden Kulissen mittelfristig auslaufen zu lassen. Es zeichnet sich ab, dass die verbleibenden im INSEK beschlossenen Maßnahmen in den Folgejahren eine Finanzierungszusage erhalten werden. Dies betrifft im Besonderen die bereits begonnenen Schulbauten im Gebiet des Humannplatzes. Mit der Programmanmeldung 2016 wird besonders deutlich, dass die Abteilung Jugend und Facility Management erstmals keine Anmeldung im Fachbereich Stadterneuerung eingereicht hat. Sämtliche im INSEK geplanten Maßnahmen der Ertüchtigung und energetischen Sanierungen von Kindertagestätten und der Jugendfreizeiteinrichtungen sind im Programmjahr 2015 begonnen bzw. in den letzten Programmjahren abschlossen worden. Im Jahr 2015 ist mit der Förderzusage für die Jugendfreizeiteinrichtung in der Hosemannstraße das letzte Projekt der Abteilung Jugend und Facility Management begonnen worden.

 

Im Doppelhaushalt 2014/2015 sind für das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz im laufenden Programmjahr 2015 22,5 Mio. € berlinweit in sieben Fördergebieten eingesetzt. Davon entfallen etwa fünf bis sechs Millionen Euro auf die zwei Pankower Gebiete. Im Haushaltsjahr 2016 rechnet die Abteilung IV C der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in etwa wieder mit einem Gesamtfördervolumen in Höhe des diesjährigen Ansatzes von 22,5 Mio. € für alle Berliner Fördergebiete.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat in seiner Sitzung am 21.05.2015 die Vorlage abschließend beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Bei der Abwicklung des Programmjahres 2016 sind bei einigen Maßnahmen in den jeweiligen Kassenjahren die entsprechenden Eigenmittel des Bezirks zu erbringen.

 

In diesem Zusammenhang gegebenenfalls erforderliche Mittel werden durch das Stadtentwicklungsamt, Stadterneuerung, aus dem Kapitel 4200, Titel 893 39, bereitgestellt.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Jens-Holger Kirchner

stellv. Bezirksbürgermeister

 

 

 

Anlage

Vorschlagsliste für die Programmplanung 2016

 


                                                                                                                                                                                 Stand: 30.06.2015

Vorschlagsliste Städtebaulicher Denkmalschutz für die Programmplanung 2016

 

INSEK

Nr.

Fachgebiet

Lage/ Gebiet

Maßnahmebeschreibung

Gesamt-

kosten

in €

rdermittel

Programmjahr

2016 gesamt

in €

davon in Jahresrate

2016

in €

davon in Jahresrate

2017

in €

davon in Jahresrate

2018

in €

Eigen-anteil

in €

Dritt-mittel

in €

Bemerkungen

H-G-05

SGA

 

Humann-

platz

Neubau der Gehwege der Erich-Weinert-Str.

von Schönhauser Allee bis Stahlheimer Str., Gehwegvorstreckungen an den Knoten Greifenhagener Str. und Scherenbergstraße,

Asphaltierung der Fahrgasse

 

1.300.000

1.300.000

300.000

500.000

500.000

 

 

 

O-F-01

SGA

Ostssestr.

Erich-Weinert-Park

Überarbeitung der Parkanlage teilweise

 

800.000

800.000

30.000

770.000

 

 

 

 

O-F-04

SGA

Ostseestr.

Begegnungsort

Gubitzstraße, südlich der Ostseestraße

Gestaltung einer Grünfläche als Begegnungsort

150.000

150.000

 

150.000

 

 

 

Bestehende ungestaltete Grünfläche als Begegnungsort aufwerten

H-C-02

Schulamt

Humann-platz

Wilhelm von Humboldt-Schule - Dachausbau 

 

       800.000

800.000

100.000

600.000

100.000

 

 

Potenzialerweite-rung durch Dachausbau/ Projekt wurde von SenStadtUm in das PJ 2015 vorgezogen

H-C-05

Schulamt

 

Humann-platz

Carl-Humann-Grundschule - Lückenschließung/ Blockrandbebauung

 

5.000.000

5.000.000

 

 

5.000.000

 

 

Komplettierung des Standorts der Grundschule

H-C-01

Schulamt

 

Humann-platz

Heinrich-Schliemann-Gymnasium Klub

 

500.000

500.000

500.000

 

 

 

 

Komplettierung der Gesamtanlage

 

 

 

Gesamtsumme

Prenzlauer Berg:

8.550.000

8.550.000

930.000

2.020.000.

5.600.000

0

0

 

 

 

 
 

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