Drucksache - VII-1008  

 
 
Betreff: Bezirkliches Konzept zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
08.07.2015 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
08.09.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung gemeinsam mit dem Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2015 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 33 BVV am 08.07.2015
BSE VerkOrd 23.09.2015
VzK§13 BA, SB 35. BVV am 11.11.15

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin     . 2015

 

 

 

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:

In Erledigung der

Drucksache-Nr.:    VII-1008

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Bezirkliches Konzept zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Erledigung des in der 34. Sitzung am 23.09.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1008

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der eMO )Berliner Agentur für

Elektromobilität( zu prüfen, ob auf) zugänglichen( oder vor öffentlichen Liegenschaften Ladepunkte errichtet werden können. Weiterhin sollen die Lademöglichkeiten möglichst gut in das bestehende Straßenbild eingefügt und nach Möglichkeiten gesucht werden, diese auf privaten Flächen, zum Beispiel in öffentlich zugänglichen Sammelanlagen, unterzubringen. Insbesondere soll Wert auf eine möglichst breite Abdeckung des Bezirkes mit Ladeinfrastruktur gelegt werden.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat im Januar 2015 der Bietergemeinschaft Alliander AG/The New Motion GmbH (Mobilitätsanbieter)/Allego GmbH (Betreiber) den Zuschlag für die Erweiterung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur in Berlin erteilt.

Ziel ist es, eine stadtweite, einheitliche Benutzeroberfläche zu schaffen, die Informationen, Authentifizierung und Nutzung umfasst. Damit wird eine Überwindung der proprietären, diskriminierenden Ladeinfrastrukturangebote in Berlin angestrebt, die sich als Hemmnis für die Verbreitung der Elektromobilität und deren Nutzung im Alltag herausgestellt hat.

In Bezug auf das Design der Ladeeinrichtungen und im Hinblick auf die Einfügung ins Straßenbild werden einheitliche Kriterien bezüglich der Maße und der Farbgebung vorgegeben. Werbung an Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum ist unzulässig.

Bis spätestens Mitte 2016 sollen auf Grundlage eines Standortkonzeptes für eine erste angebotsorientierte Erweiterungsphase 400 Wechselstrom-Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum sowie auf öffentlich zugänglichen privaten Grundstücken errichtet werden. Zusätzlich sind 20 Gleichstrom-Schnelllademöglichkeiten vorgesehen.

Die Erweiterung der Ladeinfrastruktur erfolgt in 2 Phasen:

15.01.2015  30.09.2016: Errichtungszeitraum 1.
Angebotsorientiert auf der Grundlage des Standortkonzepts

In dieser Phase sind 14 Standorte im Straßen- und Grünflächenamt Pankow beantragt, davon bereits 13 Standorte genehmigt.

01.01.2016  30.06.2020: Errichtungszeitraum 2.
Erweiterung entsprechend der Nachfrageentwicklung

Koordinierend für Förderanträge ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt tätig. Das Straßen- und Grünflächenamt Pankow hat die geprüften Anträge hinsichtlich der straßenrechtlichen Genehmigungen zu bearbeiten.

Die eMO (Berliner Agentur für Elektromobilität) ist zuständig für die Standortvermarktung Berlins.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias KöhneJens-Holger Kirchner

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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