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Drucksache - VII-0986
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 02.2016
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache-Nr.: VII-0986
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Einführung der Abonnementkarte von 65plus auf 63plus
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 9. Sondersitzung am 24.06.2015 angenommenen Empfe hlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0986
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Verkehrsverbund Berlin – Brandenburg dafür einzusetzen, dass das VBB-Abo 65 plus auf alle Erwerbsminderungs- und Altersrentenempfänger_innen ausgeweitet wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der BVV an den Verkehrsverbund Be rlin- Brandenburg mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13 (3) gesandt.
Die Stellungnahme des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg liegt inzwischen vor und wird wörtlich wiedergegeben.
„Der Bitte Ihrer Bezirksverordnetenversammlung, die Altersgrenze für das VBB-Abo 65plus auf 63 Jahre zu senken, können wir leider nicht entsprechen.
Die Ausgestaltung der Tarife für den öffentlichen Personennahverkehr liegt in der unternehmerischen Verantwortung der Verkehrsunternehmen. Beim VBB-Abo 65plus handelt es sich nicht um einen bezuschussten „Sozialtarif“. Vielmehr ist dieses Tarifangebot von den Verkehrsunternehmen kaufmännisch kalkuliert, so dass keine Mi ndereinnahmen entstehen. So werden für dieses Ticket keine zusätzlichen Ausgleichszahlungen durch die Länder Berlin und Brandenburg geleistet.
Eine zum VBB-Abo 65plus vorab durchgeführte Marktforschung hat ergeben, dass dieses Angebot nur kostenneutral eingeführt werden kann, wenn es ausschließlich von Fahrgästen erworben werden kann, die mindestens 65 Jahre alt sind.
Der Nachweis für das VBB-Abo 65plus soll zudem so einfach wie möglich sein. Der Eintritt in den Ruhestand ist heute aber sehr flexibel. Daher hat man sich auf eine feste Altersgrenze verständigt. Nur dadurch ist ein unbürokratisches Antragsverfahren möglich. Auch bei anderen Verkehrsverbünden gibt es überwiegend eine klare Altersgrenze für die Seniorentickets.
Alternativ stehen der von Ihnen genannten Zielgruppe andere attraktiven Angebote des VBB-Tarifs im Bar- und Zeitkartensegment zur Verfügung. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Berlin-Ticket S (Sozialticket) erworben werden. Mit der 10-Uhr-Karte steht für den Tarifbereich Berlin (AB, BC oder ABC) ein gegenüber der regulären VBB-Umweltkarte rabattiertes Zeitkartenangebot zur Verfügung – im Abonnement sogar noch günstiger. Dieses Zeitkartenangebot ist für die Berliner Teil bereiche AB und BC preiswerter als das VBB-Abo 65plus und sogar übertragbar.
Aufgrund der genannten Aspekte kann eine Senkung der Altersgrenze für das VBB-Abo 65plus nicht angeboten werden. Wir bedauern, Ihnen hierzu keine positive Rückmeldung geben zu können.
Gern stehen wir Ihnen für einen weiteren Austausch zur Verfügung.“
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner stellv. Bezirksbürgermeister |
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