Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - V-0404
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Am 24. April findet jährlich ein Lärmschutztag statt. Wie
beteiligt sich das Bezirksamt an diesem Aktionstag ? Zunehmend
spielen die Folgen von Lärmemissionen für den Gesundheitsschutz eine größere
Rolle. Zahlreiche Studien weisen auf einen engen Zusammenhang zwischen schweren
Erkrankungen und der Lärmbelastung hin. Insbesondere der Nachtruhe kommt
hierbei eine große Bedeutung zu. Der
Gesetzgeber hat im Bundesimmissionsschutzgesetz u.a. den Kommunen den Auftrag
erteilt: ·
In
Gebieten, in denen Umgebungslärm auftritt bzw. zu erwarten ist, der schädliche
Umweltwirkungen hervorruft, die Lärmquellen zu erfassen und die Auswirkungen
festzustellen. ·
Für
Wohngebiete und andere schutzwürdige Gebiete, in denen nicht nur vorübergehend
schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm entsteht, so genannte
Lärmminderungspläne unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung
aufzustellen. ·
Lärmminderungspläne
sollen hierbei die festgestellten bzw. zu erwartenden Lärmbelastungen
enthalten, ihre Quellen benennen sowie Maßnahmen zur Lärmminderung bzw. zur
Verhinderung des Anstiegs einer Lärmbelastung festlegen. ·
Diese
Maßnahmen sind durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen durchzusetzen.
Planungsrechtliche Festlegungen sind durch die zuständigen Träger in ihren
Planungen zu berücksichtigen. Leider
haben das Land Berlin und die Berliner Bezirke bisher bei der Umsetzung dieses
Gesetzesauftrages wenig erreichen können. |
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