Drucksache - V-0404  

 
 
Betreff: Weniger Lärm - mehr Lebensqualität
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.04.2003 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage Bü90, 14. BVV am 02.04.03

1

 

  1. Welche Lärmquellen spielen im Zusammenhang mit dem Umgebungslärm in Pankow eine Rolle ? Wo sieht das Bezirksamt hierbei seine Handlungsschwerpunkte und welche konkreten Maßnahmen plant das Bezirksamt ? Welche Bedeutung hat in die­sem Zusammenhang der Gesundheitsschutz, zumal der Bezirk Pankow dem Ge­sunde Städte-Netzwerk beigetreten ist ?

  2. Was wurde im Bezirk Pankow seit der Novellierung des Bundesimmissionsschutzge­setztes im Jahre 1990 unternommen, um insbesondere den Lärm an viel befahrenen Hauptverkehrsstraßen zu verringern ? Welche Straßen weisen überhöhte Lärmpegel auf ?

  3. Wo sieht das Bezirksamt hinsichtlich einer überdurchschnittlichen Lärmbelastung der Anwohner Handlungsbedarf und mit welchen Mitteln und Instrumenten plant das Be­zirksamt die Belastung zu verringern ? Welche Rolle spielen in diesem Zusammen­hang Lärmminderungspläne ?

  4. Inwiefern bereitet sich das Bezirksamt auf die Umsetzung der Umgebungslärmrichtli­nie der Europäischen Kommission im Jahre 2005 vor ?

Am 24. April findet jährlich ein Lärmschutztag statt. Wie beteiligt sich das Bezirksamt an diesem Aktionstag ?

Zunehmend spielen die Folgen von Lärmemissionen für den Gesundheitsschutz eine größere Rolle

 

Zunehmend spielen die Folgen von Lärmemissionen für den Gesundheitsschutz eine größere Rolle. Zahlreiche Studien weisen auf einen engen Zusammenhang zwischen schweren Erkrankungen und der Lärmbelastung hin. Insbesondere der Nachtruhe kommt hierbei eine große Bedeutung zu.

 

Der Gesetzgeber hat im Bundesimmissionsschutzgesetz u.a. den Kommunen den Auftrag erteilt:

 

·         In Gebieten, in denen Umgebungslärm auftritt bzw. zu erwarten ist, der schädliche Umweltwirkungen hervorruft, die Lärmquellen zu erfassen und die Auswirkungen festzustellen.

·         Für Wohngebiete und andere schutzwürdige Gebiete, in denen nicht nur vorübergehend schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm entsteht, so genannte Lärmminderungspläne unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung aufzustellen.

·         Lärmminderungspläne sollen hierbei die festgestellten bzw. zu erwartenden Lärmbelastungen enthalten, ihre Quellen benennen sowie Maßnahmen zur Lärmminderung bzw. zur Verhinderung des Anstiegs einer Lärmbelastung festlegen.

·         Diese Maßnahmen sind durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen durchzusetzen. Planungsrechtliche Festlegungen sind durch die zuständigen Träger in ihren Planungen zu berücksichtigen.

 

Leider haben das Land Berlin und die Berliner Bezirke bisher bei der Umsetzung dieses Gesetzesauftrages wenig erreichen können.

 

 
 

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