Drucksache - VII-0960  

 
 
Betreff: Festsetzung der Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2016/2017 des Bezirks Pankow von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.06.2015 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 32. BVV am 10.06.15
VzK§15 BA Anlage A 2016, 32. BVV am 10.06.15
VzK§15 BA Anlage A 2017, 32. BVV am 10.06.15
VzK§15 BA Anlagen B-E, 32. BVV am 10.06.15
VzK§15 BA Anlage F, 32. BVV am 10.06.15

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                        .05.2015

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Festsetzung der Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2016/2017 des Bezirks Pankow von Berlin

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.05.2015 folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Die Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2016/2017 des Bezirks Pankow zu den Einnahmen sowie Ausgaben für konsumtive Sachausgaben, Personalausgaben und Transferausgaben werden als Arbeitsgrundlage für das Aufstellungsverfahren für die Geschäftsbereiche wie folgt festgesetzt:

 

2016

Einnahmen

Ausgaben

darunter

 

 

PSB

Z-Teil

BVV

0

895.600

663.600

232.000

GB 1

34.000

10.479.900

10.479.900

0

GB 2

8.863.000

31.145.700

31.145.700

0

GB 3

24.302.500

324.327.500

321.960.500

2.367.000

GB 4

98.203.500

359.904.600

192.319.600

167.585.000

GB 5

22.186.000

34.273.900

26.516.900

7.757.000

Bezirk gesamt

(o. JobCenter)

153.589.000

761.027.200

583.086.200

177.941.000

 


2017

Einnahmen

Ausgaben

darunter

 

 

PSB

Z-Teil

BVV

0

898.800

666.800

232.000

GB 1

34.000

10.635.000

10.635.000

0

GB 2

8.563.000

31.508.200

31.508.200

0

GB 3

24.616.000

331.915.300

329.617.300

2.298.000

GB 4

101.473.000

367.870.400

195.924.400

171.946.000

GB 5

22.186.000

34.587.000

26.825.000

7.762.000

Bezirk gesamt

(o. JobCenter)

156.872.000

777.414.700

595.176.700

182.238.000

 

Sie sind in den Anlagen A bis F näher untersetzt.

 

  1. Die SE Finanzen/StD wurde beauftragt, die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans 2016/2017 vorzunehmen. Alle Geschäftsbereiche wurden aufgefordert, den Termin 13.05.2015r die Rückgabe der Unterlagen an die SE Finanzen/StD unbedingt einzuhalten.

 

 

Begründung

 

Gemäß § 26a LHO werden den Bezirken für die Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne Globalsummen zugemessen, die sich aus den Teilsummen für konsumtive Sachausgaben, Einnahmen und Personalausgaben (Titel 386 30) und für Investitionsausgaben (Titel 389 30) ergeben.

 

Mit dieser Vorlage erfolgt die Festsetzung von Eckwerten für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2016/2017 für den Bezirk Pankow.

 

Übersicht zu den Anlagen:

Anlagen A bis A3 beinhalten die Aufteilung des sogenannten Produktsummenbudgets (A-Teil, T-Teil, Personalausgaben) auf die Geschäftsbereiche bzw. Organisationseinheiten nach Maßgabe der anerkannten Bedarfe sowie deren Herleitung.

 

Anlagen B und B1 geben einen Überblick über die von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Leitlinien für den ehemaligen A-Teil und die Leitlinie für Ausbildungsmittel sowie die interne Vorgabe für die Bewirtschaftungsausgaben A08 und die Ausgaben für Fort- und Weiterbildung

 

Anlage C bis C2 beinhalten die Zuweisungen für die Transferausgaben innerhalb des Produktsummenbudgets (T-Teil) gemäß der von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Zielbudgets sowie Erläuterungen zum übrigen T-Teil.

 

Anlage D beinhaltet die Zuweisungen für die sonstigen Transferausgaben (Z-Teil).

 

Anlage E stellt die Vorgaben für die Einnahmen der Einnahmefelder E 01 und E 03 bis E 05 dar.

 

Anlage F enthält die Untersetzung des Stellen-Mehrbedarfs aus der Dienstkräfteanmeldung für 2016/2017 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der AG Wachsende Stadt.

 

r die Ermittlung der Eckwerte und die Haushaltsplanaufstellung 2016/2017 gelten folgende Grundsätze:

 

Produktsummenbudget

 

Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 22.04.2015 erhielt der Bezirk auf der Grundlage des Bezirksplafonds für 2016 (Schreiben der SenFin vom 02.04.2015) im Rahmen seiner Globalsumme ein normiertes Produktsummenbudget (PSB) in Höhe von 602.493.042 €, das auf den Daten aus der Kostenrechnung des Jahres 2014 basiert.

 

Ausgehend von dieser Summe wurde durch die folgenden Auf- und Abschläge das als Eckwert tatsächlich zu verteilende Volumen für die Personal-, Sach- und den T-Teil der Transferausgaben hergeleitet:

 

 

2016

2017

Zugewiesenes PSB

602.493.042 €

613.048.204 €

./. kalk. Verrechnungen

28.521.000 €

28.521.000 €

+ Einnahmen E01 aus Mieten + Pachten

4.800.000 €

4.800.000 €

+ Einnahmen E01

aus Gestellungsvertr. Jugendfreizeitst.

195.000 €

195.000 €

+ Einnahmen E01 aus dem WiPl PRB für Leistungen des BA

1.700.000

1.700.000 €

+ Einnahmen E02 aus der Beteiligung an Grundstückserlösen

1.000.000 €

1.000.000 €

+ Einnahmen E03 (geplante Ansätze)

27.996.000 €

27.996.000 €

./. Einnahmevorgabe E03

24.591.000 €

24.591.000 €

./. Defizitausgleich für den WiPl PRB

2.530.000 €

2.530.000 €

./. Konsolidierungsbeitrag aus der PRB

2.356.000 €

2.850.000 €

Verfügbares Budget

580.186.042 €

590.247.204 €

 

Der Konsolidierungsbeitrag in 2016 entspricht dem Konsolidierungskonzept 2013-2016 des Bezirks. Der Konsolidierungsbeitrag 2017 wurde entsprechend dem voraussichtlich noch ab 2017 bestehenden (Rest-)Sekundärdefizit gebildet.

 

 

Kamerale Planung des PSB

 

Ausgangspunkt für die unterstellte kamerale Planung ist das fortgeschriebene, um Basiskorrektur und Einmaltatbestände bereinigte Ist 2014.

 

Die Ermittlung und Veranschlagung der Personalausgaben erfolgte gemäß den Grundsätzen des Aufstellungsrundschreibens der SenFin (AR 16/17 vom 23.12.2014) sowie des Schreibens der SenFin zur Globalsummenzuweisung (GS 16/17 vom 22.04.2015). Dabei wurden die Personalansätze im Rahmen des VZÄ-Konzeptes 2016/2017 auskömmlich gebildet. D.h., dass das derzeit vorhandene und zukünftig zusätzliche (u.a. als Ergebnis der AG Wachsende Stadt) Personal stellenbezogen und monatsgenau ausfinanziert ist einschließlich einer zukünftigen prozentualen Tarif- und Besoldungsanpassung.

Die Ansätze für zukünftiges zusätzliches Personal wurden dabei auf Basis verringerter Durchschnittssätze gebildet.

 

Die zusätzlich zu den Ergebnissen der AG Wachsende Stadt bereitgestellten Sachmittel sind über die Planmengenbildung im Produktsummenbudget und damit auch in den Eckwerten enthalten.

 

Die Leitlinie für Ausbildungsmittel wurde eingehalten.

 

Entsprechend der Dienstvereinbarung zur dienstlichen Fort- und Weiterbildung (1. Fortschreibung vom 04.02.2015) sind in den jeweiligen Kopfkapiteln Ansätze in Höhe von 75 % von 0,2 % der veranschlagten Personalausgaben (OG 42 ohne fremdfinanziertes Personal und Honorarkräfte) für kostenpflichtige Fortbildungsangebote zu bilden. Weitere 25 % der anteiligen Personalausgaben sind zentral im Kapitel 3304 zu veranschlagen. Die dafür erforderlichen Mittel wurden bei der Planung des Personalbudgets berücksichtigt und müssen aus diesem finanziert werden.

 

chstgrenze für die Ansatzbildung für Ausgaben des PSB ist der je Organisationseinheit festgesetzte Eckwert. Abweichungen sind abteilungsintern auszugleichen. Über abteilungsübergreifende haushaltsneutrale Umschichtungen beschließt das Bezirksamt.

 

Die Aufteilung des Eckwertes in Personal-, Sach- und Transferausgaben des T-Teils ist unter der Maßgabe höchster Sparsamkeit von den Haushaltsbeauftragten eigenverantwortlich vorzunehmen.

 

Folgende Sachverhalte werden nach Vorgabe bzw. analog der Zielbudgets der SenFin veranschlagt (s. Anlagen):

 

  • Hochbauunterhaltung (Vorgabe SenFin)
  • Grundstücksbewirtschaftung (fortgeschriebenes Ist 2014)
  • Tiefbauunterhaltung (Vorgabe SenFin)
  • Lehr- und Lernmittel (Vorgabe SenFin)
  • Ausbildungsmittel (Vorgabe SenFin)
  • Mittel für Fort- und Weiterbildung (DV Fort- u. Weiterbildung)

 

  • folgende Fallgruppen des T-Teils (analog Zielbudgets der SenFin)
    - Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL)
    - Hilfe zur Erziehung (HzE)
    - Kitas
    - Krankenhilfe
    - Psychiatrieentwicklungsprogramm (PEP)
    - Grundsicherung für Arbeitssuchende (KFA)
    - Tagespflege

- Bildung und Teilhabe (BuT).


Im Ergebnis ergibt sich folgende Gegenüberstellung des fortgeschriebenen Ists 2014 mit dem für das PSB verfügbaren Volumen:

 

 

2016

2017

Verfügbares Budget

580.186.042 €

590.247.204 €

Bedarf Personal

104.141.400 €

106.034.300 €

Bedarf A-Teil

55.993.500 €

56.371.300 €

Bedarf T-Teil

422.951.300 €

432.771.100 €

Gesamtbedarf

583.086.200 €

595.176.700 €

Deckungslücke/Fehlbedarf

-2.900.158 €

-4.929.496 €

 

Der Fehlbedarf könnte nur durch weitreichende Einschnitte in die bezirkliche Infrastruktur ausgeglichen werden.  Dies wird vom Bezirksamt abgelehnt und daher beabsichtigt das Bezirksamt, das auslaufende Konsolidierungskonzept 2013-2016 bereits ab 2016 fortzuschreiben, um es an die veränderten Rahmenbedingung (Rückgang der Bußgelder und Erhöhung der Einnahmevorgabe aus Bußgeldern der Parkraumbewirtschaftung) und den zwischenzeitlich erreichten Konsolidierungsstand anzupassen.

 

 

Ausgaben außerhalb des PSB und Einnahmen

 

Bei der Planung der Ansätze für das Einnahmefeld E 03 wird das Berechnungsprinzip der SenFin für die interne Vorgabe zu Grunde gelegt. Das Verfahren wurde gegenüber der Zuweisung der vergangenen Jahre verändert, um die in den Bezirken in unterschiedlicher Höhe anfallenden Bußgeldeinnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung verursachungsgerechter in der Einnahmevorgabe zu berücksichtigen. Das neue Verfahren sieht in einem ersten Schritt vor, dass 50 % dieser Einnahmen nicht auf die Vorgabe E03 wirken. Dennoch ergibt sich für Pankow eine Erhöhung der Einnahmevorgabe um rund 2,9 Mio. € im Vergleich zum bisherigen Verfahren, das den Bezirk Pankow insbesondere gegenüber Bezirken ohne Parkraumbewirtschaftung seit 2011 im Ergebnis deutlich besser stellte.

Der Eckwert ist einzuhalten; wo dies nicht möglich ist, sind Ausgaben entsprechend zu senken.

 

Einnahmen der Einnahmefelder E 04 und E 05 sind in Höhe der Vorgaben der SenFin zu veranschlagen.

 

Einnahmen der Einnahmefelder E 01 und E 02 (bis auf Mieten/Pachten und Verkaufserlöse Grundstücke) dienen der Finanzierung von Ausgaben in gleicher Höhe. Demzufolge dürfen zweckgebundene Ausgaben (Personal, Sachmittel, Transfers) nur in Höhe korrespondierender Einnahmen veranschlagt werden.

 

Die Einnahmen aus Mieten, Erbbauzinsen und Pachten stehen nicht für Mehrausgaben zur Verfügung. Sie sind bereits in die Berechnung des verfügbaren Budgets eingeflossen und dienen damit der Gesamtdeckung. Das betrifft vor allem die Einnahmen bei der SE Facility Management, dem Schul- und Sportamt und dem Straßen- und Grünflächenamt. Gleiches gilt für die Einnahmen aus dem Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung für die Inanspruchnahme bezirklicher Infrastruktur.

 

Die Ausgaben des Z-Teils sind entsprechend den Vorgaben bzw. Berechnungen der SenFin zu veranschlagen.

 

Die Untersetzung der Investitionsausgaben wurde im Rahmen der Anmeldung zur Investitionsplanung 2015 bis 2019 (Drs VII-0872/2015) vorgenommen. Die Aufnahme der einzelnen Maßnahmen in den Haushaltsplan erfolgt jedoch nur, wenn die Bauplanungsunterlagen spätestens bis zur Verabschiedung des Doppelhaushalts durch die Bezirksverordnetenversammlung vorliegen. Nicht objektbezogene Mittel werden bei 4500/71901 Pauschale Zuweisung für Investitionen in Ansatz gebracht.

 

Die Mittel der Pauschalen Zuweisung für Investitionen werden in Höhe von 2,5 Mio. € in 2016 gemäß bestätigtem Konsolidierungskonzept 2013-2016 des Bezirks für den Abbau des kumulierten Verlustvortrages eingesetzt und stehen deshalb für eine weitere Ansatzbildung nicht zur Verfügung.

 

Das negative vorläufige Jahresabschlussergebnis 2014 in Höhe von 21,87 Mio € wird als pauschale Minderausgabe eingestellt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

sind aus den Anlagen ersichtlich

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

werden mit dem Vorbericht zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2016/2017 dargestellt

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Auswirkungen sind nicht erkennbar

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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