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Drucksache - VII-0960
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Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .05.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Festsetzung der Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2016/2017 des Bezirks Pankow von Berlin
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.05.2015 folgende Beschlüsse gefasst:
Sie sind in den Anlagen A bis F näher untersetzt.
Begründung
Gemäß § 26a LHO werden den Bezirken für die Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne Globalsummen zugemessen, die sich aus den Teilsummen für konsumtive Sachausgaben, Einnahmen und Personalausgaben (Titel 386 30) und für Investitionsausgaben (Titel 389 30) ergeben.
Mit dieser Vorlage erfolgt die Festsetzung von Eckwerten für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2016/2017 für den Bezirk Pankow.
Übersicht zu den Anlagen: Anlagen A bis A3 beinhalten die Aufteilung des sogenannten Produktsummenbudgets (A-Teil, T-Teil, Personalausgaben) auf die Geschäftsbereiche bzw. Organisationseinheiten nach Maßgabe der anerkannten Bedarfe sowie deren Herleitung.
Anlagen B und B1 geben einen Überblick über die von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Leitlinien für den ehemaligen A-Teil und die Leitlinie für Ausbildungsmittel sowie die interne Vorgabe für die Bewirtschaftungsausgaben A08 und die Ausgaben für Fort- und Weiterbildung
Anlage C bis C2 beinhalten die Zuweisungen für die Transferausgaben innerhalb des Produktsummenbudgets (T-Teil) gemäß der von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Zielbudgets sowie Erläuterungen zum übrigen T-Teil.
Anlage D beinhaltet die Zuweisungen für die sonstigen Transferausgaben (Z-Teil).
Anlage E stellt die Vorgaben für die Einnahmen der Einnahmefelder E 01 und E 03 bis E 05 dar.
Anlage F enthält die Untersetzung des Stellen-Mehrbedarfs aus der Dienstkräfteanmeldung für 2016/2017 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der AG Wachsende Stadt.
Für die Ermittlung der Eckwerte und die Haushaltsplanaufstellung 2016/2017 gelten folgende Grundsätze:
Produktsummenbudget
Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 22.04.2015 erhielt der Bezirk auf der Grundlage des Bezirksplafonds für 2016 (Schreiben der SenFin vom 02.04.2015) im Rahmen seiner Globalsumme ein normiertes Produktsummenbudget (PSB) in Höhe von 602.493.042 €, das auf den Daten aus der Kostenrechnung des Jahres 2014 basiert.
Ausgehend von dieser Summe wurde durch die folgenden Auf- und Abschläge das als Eckwert tatsächlich zu verteilende Volumen für die Personal-, Sach- und den T-Teil der Transferausgaben hergeleitet:
Der Konsolidierungsbeitrag in 2016 entspricht dem Konsolidierungskonzept 2013-2016 des Bezirks. Der Konsolidierungsbeitrag 2017 wurde entsprechend dem voraussichtlich noch ab 2017 bestehenden (Rest-)Sekundärdefizit gebildet.
Kamerale Planung des PSB
Ausgangspunkt für die unterstellte kamerale Planung ist das fortgeschriebene, um Basiskorrektur und Einmaltatbestände bereinigte Ist 2014.
Die Ermittlung und Veranschlagung der Personalausgaben erfolgte gemäß den Grundsätzen des Aufstellungsrundschreibens der SenFin (AR 16/17 vom 23.12.2014) sowie des Schreibens der SenFin zur Globalsummenzuweisung (GS 16/17 vom 22.04.2015). Dabei wurden die Personalansätze im Rahmen des VZÄ-Konzeptes 2016/2017 auskömmlich gebildet. D.h., dass das derzeit vorhandene und zukünftig zusätzliche (u.a. als Ergebnis der AG Wachsende Stadt) Personal stellenbezogen und monatsgenau ausfinanziert ist einschließlich einer zukünftigen prozentualen Tarif- und Besoldungsanpassung. Die Ansätze für zukünftiges zusätzliches Personal wurden dabei auf Basis verringerter Durchschnittssätze gebildet.
Die zusätzlich zu den Ergebnissen der AG Wachsende Stadt bereitgestellten Sachmittel sind über die Planmengenbildung im Produktsummenbudget und damit auch in den Eckwerten enthalten.
Die Leitlinie für Ausbildungsmittel wurde eingehalten.
Entsprechend der Dienstvereinbarung zur dienstlichen Fort- und Weiterbildung (1. Fortschreibung vom 04.02.2015) sind in den jeweiligen Kopfkapiteln Ansätze in Höhe von 75 % von 0,2 % der veranschlagten Personalausgaben (OG 42 ohne fremdfinanziertes Personal und Honorarkräfte) für kostenpflichtige Fortbildungsangebote zu bilden. Weitere 25 % der anteiligen Personalausgaben sind zentral im Kapitel 3304 zu veranschlagen. Die dafür erforderlichen Mittel wurden bei der Planung des Personalbudgets berücksichtigt und müssen aus diesem finanziert werden.
Höchstgrenze für die Ansatzbildung für Ausgaben des PSB ist der je Organisationseinheit festgesetzte Eckwert. Abweichungen sind abteilungsintern auszugleichen. Über abteilungsübergreifende haushaltsneutrale Umschichtungen beschließt das Bezirksamt.
Die Aufteilung des Eckwertes in Personal-, Sach- und Transferausgaben des T-Teils ist unter der Maßgabe höchster Sparsamkeit von den Haushaltsbeauftragten eigenverantwortlich vorzunehmen.
Folgende Sachverhalte werden nach Vorgabe bzw. analog der Zielbudgets der SenFin veranschlagt (s. Anlagen):
- Bildung und Teilhabe (BuT).
Der Fehlbedarf könnte nur durch weitreichende Einschnitte in die bezirkliche Infrastruktur ausgeglichen werden. Dies wird vom Bezirksamt abgelehnt und daher beabsichtigt das Bezirksamt, das auslaufende Konsolidierungskonzept 2013-2016 bereits ab 2016 fortzuschreiben, um es an die veränderten Rahmenbedingung (Rückgang der Bußgelder und Erhöhung der Einnahmevorgabe aus Bußgeldern der Parkraumbewirtschaftung) und den zwischenzeitlich erreichten Konsolidierungsstand anzupassen.
Ausgaben außerhalb des PSB und Einnahmen
Bei der Planung der Ansätze für das Einnahmefeld E 03 wird das Berechnungsprinzip der SenFin für die interne Vorgabe zu Grunde gelegt. Das Verfahren wurde gegenüber der Zuweisung der vergangenen Jahre verändert, um die in den Bezirken in unterschiedlicher Höhe anfallenden Bußgeldeinnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung verursachungsgerechter in der Einnahmevorgabe zu berücksichtigen. Das neue Verfahren sieht in einem ersten Schritt vor, dass 50 % dieser Einnahmen nicht auf die Vorgabe E03 wirken. Dennoch ergibt sich für Pankow eine Erhöhung der Einnahmevorgabe um rund 2,9 Mio. € im Vergleich zum bisherigen Verfahren, das den Bezirk Pankow insbesondere gegenüber Bezirken ohne Parkraumbewirtschaftung seit 2011 im Ergebnis deutlich besser stellte. Der Eckwert ist einzuhalten; wo dies nicht möglich ist, sind Ausgaben entsprechend zu senken.
Einnahmen der Einnahmefelder E 04 und E 05 sind in Höhe der Vorgaben der SenFin zu veranschlagen.
Einnahmen der Einnahmefelder E 01 und E 02 (bis auf Mieten/Pachten und Verkaufserlöse Grundstücke) dienen der Finanzierung von Ausgaben in gleicher Höhe. Demzufolge dürfen zweckgebundene Ausgaben (Personal, Sachmittel, Transfers) nur in Höhe korrespondierender Einnahmen veranschlagt werden.
Die Einnahmen aus Mieten, Erbbauzinsen und Pachten stehen nicht für Mehrausgaben zur Verfügung. Sie sind bereits in die Berechnung des verfügbaren Budgets eingeflossen und dienen damit der Gesamtdeckung. Das betrifft vor allem die Einnahmen bei der SE Facility Management, dem Schul- und Sportamt und dem Straßen- und Grünflächenamt. Gleiches gilt für die Einnahmen aus dem Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung für die Inanspruchnahme bezirklicher Infrastruktur.
Die Ausgaben des Z-Teils sind entsprechend den Vorgaben bzw. Berechnungen der SenFin zu veranschlagen.
Die Untersetzung der Investitionsausgaben wurde im Rahmen der Anmeldung zur Investitionsplanung 2015 bis 2019 (Drs VII-0872/2015) vorgenommen. Die Aufnahme der einzelnen Maßnahmen in den Haushaltsplan erfolgt jedoch nur, wenn die Bauplanungsunterlagen spätestens bis zur Verabschiedung des Doppelhaushalts durch die Bezirksverordnetenversammlung vorliegen. Nicht objektbezogene Mittel werden bei 4500/71901 Pauschale Zuweisung für Investitionen in Ansatz gebracht.
Die Mittel der Pauschalen Zuweisung für Investitionen werden in Höhe von 2,5 Mio. € in 2016 gemäß bestätigtem Konsolidierungskonzept 2013-2016 des Bezirks für den Abbau des kumulierten Verlustvortrages eingesetzt und stehen deshalb für eine weitere Ansatzbildung nicht zur Verfügung.
Das negative vorläufige Jahresabschlussergebnis 2014 in Höhe von – 21,87 Mio € wird als pauschale Minderausgabe eingestellt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
sind aus den Anlagen ersichtlich
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
werden mit dem Vorbericht zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2016/2017 dargestellt
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Auswirkungen sind nicht erkennbar
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
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