Drucksache - VII-0959  

 
 
Betreff: Spielplatz nicht für Flüchtlinge?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.05.2015 
Feierstunde anlässlich des 25. Jahrestages der ersten freien Kommunalwahlen in der DDR am 6. Mai 1990 31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
08.07.2015 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 31 BVV am 06.05.2015
2. Ausfertigung Antrag Fraktionen Linke und B´90/Grüne 31. BVV am 06.05.15
3. Ausfertigung Antrag Fraktionen Linke, B´90/Grüne und SPD 31. BVV am 06.05.15
VzK§13 BA, SB 33. BVV am 08.07.15

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                          2015

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                                                 

In Erledigung der

Drucksache-Nr.:    VII-0959

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

 

Schlussbericht

 

 

Spielplatz nicht für Flüchtlinge?

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 31. Sitzung am 06.05.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-0959

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Eigentümern des Spielplatzes Gustav-Adolf-Straße 125 Wigandstaler Straße 7 DGZ-Ring mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die vor kurzem erfolgte Sperrung des Spielplatzes wieder aufgehoben wird.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Nach Recherchen vor Ort und Gesprächen mit der zuständigen Hausverwaltung bleibt Folgendes festzustellen:

 

Der Spielplatz ist Bestandteil eines privaten Grundstückes, welches sich im Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) befindet. Diese WEG setzt sich aus diversen Wohnungseigentumsanteilnehmern zusammen.

 

Eine Rücksprache mit der zuständigen Hausverwaltung Vigor HGV GmbH hat ergeben, dass die Sperrung auf einen Baumschaden zurückzuführen ist. Bevor nicht das abschließende Baumgutachten vorliegt, kann dieser nicht geöffnet werden. Ein Pro-blem mit spielenden Kindern, die nicht zur WEG gehören, besteht nicht. Es gibt jedoch massive Probleme mit Erwachsenen, die in den Abendstunden den Spielplatz als Aufenthaltsort nutzen und für Lärmbelästigungen sorgen. Dieses Problem wird Thema bei der nächsten Wohnungseigentümerversammlung sein.

 

In der näheren Umgebung befinden sich 3 öffentliche Kinderspielplätze, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Da es sich bei dem benannten Spielplatz nicht um einen öffentlichen Kinderspielplatz gemäß dem Grünanlagengesetz handelt, besteht keine rechtliche Möglichkeit, die WEG zu verpflichten, den Spielplatz der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 
 

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