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Drucksache - VII-0950
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Gegen diskriminierende und sexistische Außenwerbung |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 31. Sitzung am 06.05.2015 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0950
„Das Bezirksamt wird ersucht, folgende Maßnahmen zu ergreifen
1.Schließt der Bezirk als Eigentümer von Fach- und Finanzvermögen Werbever-
träge oder Miet- oder Pachtverträge über Flächen ab, bzw. erteilt er die Geneh-
migung zur Aufstellung einer Werbeanlage, ist die Möglichkeit diskriminierender
und sexistischer Außenwerbung generell auszuschließen.
2.Das Bezirksamt setzt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
dafür ein, dass nach Auslaufen bestehender Werbeverträge bei Neuabschluss
und bei Abschluss evtl. Miet- oder Pachtverträge über Flächen die Möglichkeit
diskriminierender und sexistischer Außenwerbung auf öffentlichem Straßenland
generell ausgeschlossen ist.
3.Das Bezirksamt setzt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dafür
ein, dass in die Allgemeine Anweisung über Werbung, Handel, Sammlungen und
politische Betätigung in und mit Einrichtungen des Landes Berlin (AllA Werbung
bzw. VV Werbung) diskriminierende und sexistische Außenwerbung ausge-
schlossen wird.
4.Das Bezirksamt setzt sich aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung dieser
Angelegenheit gegenüber dem Rat der Bürgermeister (RdB) dafür ein, dass dis-
kriminierende und sexistische Außenwerbung auf öffentlichem Straßenland im
Land Berlin ausgeschlossen wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu 2.) SenUVK teilte mit, dass diese Problematik im laufenden Ausschreibungsverfahren berücksichtigt worden ist und in die auf dieser Grundlage abzuschließenden Verträge Klauseln aufgenommen werden, „nach denen die Werbung den guten Sitten (insbesondere keine sexistischen oder diskriminierenden Inhalte) zu entsprechen hat.“
Aufgrund der in diesem Ausschreibungsverfahren vereinbarten Ausschließlichkeitsrechte bestehen nun keine Möglichkeiten mehr, darüber hinausgehende Werbeanlagen auf öffentlichem Straßenland zu genehmigen. Daher entfallen weitere Weisungserfordernisse.
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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