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Drucksache - VII-0946
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Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2016
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0946
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Sichere Straßenquerung der Darßer Straße auch für behinderte Menschen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 32.Tagung der BVV am 10.06.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0946:
“Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Verkehrslenkung Berlin für eine sichere Straßenquerung der Darßer Straße für Fußgänger_innen an der Einmündung Darßer Straße/ Nachtalbenweg einzusetzen. Insbesondere soll die Aufstellung einer Lichtsignalanlage geprüft werden“.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Der Leiter der zuständigen Verkehrslenkung Berlin, Herr Hecktor, hat den Sachverhalt prüfen lassen und Folgendes mitgeteilt: „Eingangs möchte ich erwähnen, dass es ein großes Anliegen meiner Behörde ist, die Teilnahme behinderter Menschen am Straßenverkehr zu unterstützen und durch straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen zu erleichtern. Gleichwohl muss auch in diesem besonderen Fall geprüft werden, inwiefern hierzu eine signaltechnische Unterstützung erforderlich ist. Daher habe ich u.a. eine Verkehrserhebung an der Einmündung Darßer Str./ Nachtalbenweg für den Zeitraum 6.00 - 20.00 Uhr durchführen lassen. Diese hat ergeben, dass innerhalb eines 14-Stunden-Zeitraumes insgesamt 80 Fußgänger das Bedürfnis hatten, die Darßer Str. in Höhe des Durchgangs der Lärmschutzwand zu überqueren, 23 Fußgänger überquerten in dieser Stunde zusätzlich die Darßer Str. östlich des Nachtalbenweges. Die höchste Anzahl an querungswilligen Fußgängern trat in der Zeit zwischen 10.00 und 11.00 Uhr auf. In dieser Stunde querten 17 Fußgänger die Darßer Str., auf der gleichermaßen in beiden Fahrtrichtungen rund 880 Kfz fuhren.
Diese Erhebung deckt sich mit dem in der Vergangenheit bereits festgestellten geringen Querungsbedürfnis und rechtfertigt nicht die Anordnung einer signaltechnischen Regelung, insbesondere da das stärkste Querungsbedürfnis außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten stattfindet und auch die Unfalllage an dieser Einmündung erfreulicherweise unauffällig ist. Im Zeitraum 01.01.2012 - 31.08.2015 haben sich insgesamt an der Einmündung 2 Verkehrsunfälle ereignet, wobei einer auf nicht angepasste Geschwindigkeit und der andere auf Missachtung der Vorfahrt zurückzuführen ist. Fußgänger waren keine Unfallbeteiligten. Straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen zur Querungserleichterung sind unter Zugrundelegung der Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit weder erforderlich noch gerechtfertigt. Dennoch freue ich mich, Ihnen mitzuteilen, dass meine Behörde das grundsätzliche Anliegen, die Querung an der Einmündung Darßer Str./ Nachtalbenweg zu verbessern, in der Arbeitsgemeinschaft zu Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger (AG-FGÜ) vorgetragen hat. Eine gemeinsame Erörterung mit Ihrem Straßen- und Grünflächenamt hat ergeben, dass durch bauliche Änderungen die Anlage einer Mittelinsel westlich des Nachtalbenweges möglich ist. Insofern hat die AG-FGÜ den Bau der Mittelinsel beschlossen und wird gemeinsam mit Ihrem Bezirksamt für eine im Hinblick auf den Querungsbedarf angemessene Querungserleichterung sorgen.“ Das Bezirksamt kann keine Aussagen über den Zeitpunkt der Realisierung machen. Ich bitte die Drucksache daher als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias KöhneDr. Torsten Kühne BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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