Drucksache - VII-0946  

 
 
Betreff: Sichere Straßenquerung der Darßer Straße auch für behinderte Menschen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPD für Bürger_innenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.05.2015 
Feierstunde anlässlich des 25. Jahrestages der ersten freien Kommunalwahlen in der DDR am 6. Mai 1990 31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
26.05.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.06.2015 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2016 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD für Bürger_innen, 31 BVV am 06.05.2015
Beschlussempfehlung VerkOrd 32. BVV am 10.06.15
VzK §13 BezVG - ZB des Bezirksamtes 23.09.2015
Berichtspflicht BA Januar 2016
VzK§13 BA, SB 38. BVV am 02.03.16

 

 

 

 

Siehe Anlage


 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin          .01.2016

 

 

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0946

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Sichere Straßenquerung der Darßer Straße auch für behinderte Menschen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 32.Tagung der BVV am 10.06.2015 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0946:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Verkehrslenkung Berlin für eine sichere Straßenquerung der Darßer Straße für Fußnger_innen an der Einmündung Darßer Straße/ Nachtalbenweg einzusetzen. Insbesondere soll die Aufstellung einer Lichtsignalanlage geprüft werden“.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Der Leiter der zuständigen Verkehrslenkung Berlin, Herr Hecktor, hat den Sachverhalt prüfen lassen und Folgendes mitgeteilt:

„Eingangs möchte ich erwähnen, dass es ein großes Anliegen meiner Behörde ist, die Teilnahme behinderter Menschen am Straßenverkehr zu unterstützen und durch straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen zu erleichtern.

Gleichwohl muss auch in diesem besonderen Fall geprüft werden, inwiefern hierzu eine signaltechnische Unterstützung erforderlich ist. Daher habe ich u.a. eine Verkehrserhebung an der Einmündung Darßer Str./ Nachtalbenweg für den Zeitraum 6.00 - 20.00 Uhr durchführen lassen. Diese hat ergeben, dass innerhalb eines 14-Stunden-Zeitraumes insgesamt 80 Fußgänger das Bedürfnis hatten, die Darßer Str. in Höhe des Durchgangs der Lärmschutzwand zu überqueren, 23 Fußgänger überquerten in dieser Stunde zusätzlich die Darßer Str. östlich des Nachtalbenweges. Die höchste Anzahl an querungswilligen Fußgängern trat in der Zeit zwischen 10.00 und 11.00 Uhr auf. In dieser Stunde querten 17 Fußgänger die Darßer Str., auf der gleichermaßen in beiden Fahrtrichtungen rund 880 Kfz fuhren.

 

Diese Erhebung deckt sich mit dem in der Vergangenheit bereits festgestellten geringen Querungsbedürfnis und rechtfertigt nicht die Anordnung einer signaltechnischen Regelung, insbesondere da das stärkste Querungsbedürfnis außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten stattfindet und auch die Unfalllage an dieser Einmündung erfreulicherweise unauffällig ist. Im Zeitraum 01.01.2012 - 31.08.2015 haben sich insgesamt an der Einmündung 2 Verkehrsunfälle ereignet, wobei einer auf nicht angepasste Geschwindigkeit und der andere auf Missachtung der Vorfahrt zurückzuführen ist. Fußgänger waren keine Unfallbeteiligten.

Straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen zur Querungserleichterung sind unter Zugrundelegung der Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit weder erforderlich noch gerechtfertigt.

Dennoch freue ich mich, Ihnen mitzuteilen, dass meine Behörde das grundsätzliche Anliegen, die Querung an der Einmündung Darßer Str./ Nachtalbenweg zu verbessern, in der Arbeitsgemeinschaft zu Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger (AG-FGÜ) vorgetragen hat. Eine gemeinsame Erörterung mit Ihrem Straßen- und Grünflächenamt hat ergeben, dass durch bauliche Änderungen die Anlage einer Mittelinsel westlich des Nachtalbenweges möglich ist. Insofern hat die AG-FGÜ den Bau der Mittelinsel beschlossen und wird gemeinsam mit Ihrem Bezirksamt für eine im Hinblick auf den Querungsbedarf angemessene Querungserleichterung sorgen.“

Das Bezirksamt kann keine Aussagen über den Zeitpunkt der Realisierung machen.

Ich bitte die Drucksache daher als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias KöhneDr. Torsten Kühne

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 

 
 

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