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Drucksache - VII-0935
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Fahrplan der Tram M10 einhalten |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 31. Sitzung am 06.05.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0935
„Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der zuständigen Senatsverwaltung intensiv dafür einzusetzen, dass die Tram M10 ihren Fahrplan zukünftig einhalten kann und die momentan häufig auftretenden sehr langen Verspätungen, Zugausfälle und Veränderungen der Linienführung vermieden werden, die durch Baustellen, Überlastung der Strecke durch Umleitungsverkehr und die fehlende eigene Fahrspur der Tram hervorgerufen werden.
Dazu soll das Bezirksamt
- die zuständige Senatsverwaltung und die Verkehrslenkung Berlin auffordern, dass in Richtung Warschauer Straße der Bereich der Straßenbahngleise der M10 auf der Eberswalder Straße zwischen Topsstraße und Haltestelle als Sperrfläche gekennzeichnet werden kann,
- die zuständige Senatsverwaltung und die Verkehrslenkung Berlin auffordern, dass in Richtung Warschauer Straße die Pförtnerampelschaltung vor der Kreuzung auf der Eberswalder Straße ausgeschaltet wird.
- angesichts der Bearbeitungspolitik der Verkehrslenkung Berlin einen entsprechenden Bezirksamtsbeschluss fassen und an die zuständige Senatsverwaltung und die Verkehrslenkung Berlin übermitteln.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der BVV an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13 (3) gesandt.
Die Antwort liegt nun vor und wird wörtlich wiedergegeben:
„Mit Ihrem Schreiben vom 05.10.2015 haben Sie die BVV Drucksache Nr. VII-0935 mit der Bitte um Prüfung übermittelt. Diese beinhaltet Maßnahmenvorschläge, welche zur Einhaltung des Fahrplans der Tramlinie M10 beitragen sollen.
Nach eingehender Prüfung der örtlichen Verkehrsverhältnisse durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
In der Antwort zu Frage 5 der Drucksache 17/14 996 des Berliner Abgeordnetenhauses vom 20.11.2014 wurde dargelegt, dass die Einschränkung des Abflussraumes durch verbotswidrig parkende Fahrzeuge ursächlich für die Staubildung im Zufluss der Lichtzeichenanlage Schönhauser Allee/Eberswalder Straße ist.
Das heißt, es ist während der Hauptverkehrszeiten ein zweistreifiger Abflussraum erforderlich. Dieser wird aber nur dann von ausreichend vielen Fahrzeugen genutzt, wenn der Zufluss ebenfalls auf zwei Fahrstreifen erfolgt. Jedoch würde eine Abmarkierung des linken Fahrstreifens, bis zum Beginn der Haltestelle, in dem auch die Straßenbahn fährt, nicht dazu führen, dass die auf einem Fahrstreifen zufließenden Kfz sich im Stauraum des Haltestellenbereiches auf die dort zur Verfügung stehenden zwei Fahrstreifen verteilen, da sie sich unmittelbar nach der Kreuzung wieder auf einen Fahrstreifen verflechten müssen. Dagegen würde sich der vor der LSA bildende Rückstau in der Eberswalder Straße gegenüber heute deutlich verlängern. Dabei wären auch negative Folgen für die sich annähernde Straßenbahn zu befürchten.
Ebenso wurde die weitere Anregung, auf die Pförtneranlage in der Eberswalder Straße vor dem signalisierten Knoten Schönhauser Allee/Danziger Straße – Eberswalder Straße, Kastanienallee – Pappelallee zu verzichten, durch das Qualitätsmanagement der VLB geprüft. Die Vorsignalisierung in der Eberswalder Straße dient der geordneten Abwicklung des Haltevorgangs. Das Signal wird zyklisch geschaltet, aufgrund von negativen Erfahrungen mit der anforderungsbasierten Freigabe des Vorsignals. Dabei wird ein immer gleich bleibender Versatz zum Hauptsignal an der Schönhauser Allee eingehalten, der bewirkt, dass der Haltestellenbereich grundsätzlich von Kraftfahrzeugen freigehalten wird und die Straßenbahn mit Passieren des Vorsignals mit der vollen Zuglänge in die Haltestelle einfahren kann. Infolge dieses abgestimmten, statischen Versatzes der Freigabezeiten wird die Durchlassfähigkeit für den übrigen Fahrverkehr nicht reduziert, folglich führt die Vorsignalisierung auch nicht zu einer Verlängerung des Rückstaus, sondern nur zu einer geringfügigen Verlagerung. Des Weiteren erfolgt bei Passieren des Vorsignals die Hauptanmeldung der Straßenbahn am Knotenpunkt, welche die bevorzugte Abwicklung der Straßenbahn auslöst. Auch hierfür ist es von Bedeutung, dass die Straßenbahn zuverlässig mit der vollen Länge in die Haltestelle einfährt. Nach Ablauf der prognostizierten Haltestellenaufenthaltsdauer kann die Straßenbahn die ihr zur Verfügung gestellte Freigabezeit nutzen. Die zyklische Freigabe des Vorsignals (statt einer anforderungsbasierten Freigabe) hat daneben auch sicherheitsrelevante Vorteile. Auf die Rückfallebene des Schlüsselschalters kann an dieser Stelle verzichtet werden. Gefahren, die für das Fahrpersonal beim Queren der Fahrbahn entstehen können, werden somit ausgeschlossen. Die Vorteile für den öffentlichen Personennahverkehr sowie die Sicherheit des Fahrpersonals stehen der Stauraumverlagerung durch die Zeitinsel gegenüber. Aus diesem Grund kann dem Antrag der BVV auf Aufhebung der Vorsignalisierung nicht gefolgt werden. Die Auswirkungen einer Abmarkierung des Gleises als Sperrfläche im Annäherungsbereich, wie im Antrag der BVV genannt, bedarf zunächst einer eingehenden verkehrstechnischen Untersuchung, um eine Abwägung der Vor- und Nachteile vornehmen zu können. Die VLB wird ein entsprechendes Gutachten in Auftrag geben. Über die im Antrag der BVV genannte Problematik der Fahrtrichtung Warschauer Straße hinaus wurde durch meine Mitarbeiter auch die entgegengesetzte Fahrtrichtung der Linie M10 überprüft. Durch eine zwischenzeitlich bereits erfolgte Anpassung der Lichtsignalanlage Danziger Straße (Knaackstr.- Lychener Str.) wurde das Spektrum der möglichen Abläufe erweitert. Welche Schaltfolge am günstigsten ist, hängt vom Signalisierungszustand bei Registrierung der Annäherung der Straßenbahn ab. Nach ersten Auswertungen der BVG profitieren einzelne Straßenbahnen hiervon deutlich, im Mittel ist eine leichte Verbesserung zu verzeichnen.“ |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne | Jens-Holger Kirchner |
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