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Drucksache - VII-0925
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2016
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0925
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Friedrich-Engels-Straße im Ortsteil Niederschönhausen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 31.Tagung der BVV am 06.05.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0925:
“Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, zu prüfen, wie die Querungssituation an der Kreuzung Friedrich-Engels-Straße/Platanenstraße verbessert und so die Verkehrssicherheit erhöht werden kann.
Insbesondere ist zu prüfen,
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständig-keitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allge-meinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete Straßen-netz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten. Der Leiter der Verkehrslenkung Berlin hat geantwortet: „Die Friedrich-Engels-Straße verbindet die Grabbeallee mit dem Wilhelmsruher Damm und ist als übergeordnete Straßenverbindung der Kategorie II des Stadtentwicklungsplanes (StEP-Netz) eingestuft. Mittig der Fahrbahn verläuft eine Gleisanlage. Hier fährt die Straßenbahn- Metrolinie 1 Richtung Rosenthal im 20- Minutentakt. Mit Ausbau/ Umbau der Friedrich-Engels-Straße wurde die Fahrbahnoberfläche bis zur Nordendstraße asphaltiert und das Kopfsteinpflaster ersetzt, eine Radverkehrsanlage am Fahrbahnrand angelegt sowie die Haltestellen mitunter als Haltestellenkap ausgebaut. Durch diese Maßnahmen wurde die Aufenthaltsfunktion der Friedrich-Engels-Straße verbessert. Mit dem Umbau der Friedrich-Engels-Straße wurde die Gleisanlage in ihrer Grundform beibehalten. Auch vor dem Umbau gab es bereits keine gesicherte Querungsstelle durch eine Lichtzeichenanlage bzw. einen Fußgängerüberweg. Nördlich der Platanenstraße fährt die Straßenbahn in der Friedrich-Engels-Straße im eigenen Gleisbett eingleisig. Durch eine Weiche fährt sie dann zweigleisig hinter dem Knoten weiter, jedoch fahrbahnbündig. Auch vor dem Umbau war diese Situation so vorhanden. Allerdings konnten hier die Fußgänger nördlich der Platanenstraße über die Gleisanlage queren, da beidseitig des Gleises Auftrittsmöglichkeiten zur Verfügung standen. Diese Querung ist nunmehr nicht mehr gegeben und auch aufgrund des Sicherheitsabstandes zwischen Bord und Straßenbahn nicht mehr möglich. Baulich wurden auch explizit an dieser Örtlichkeit keine Rillenplatten verlegt. An allen anderen Überquerungsstellen an diesem Knoten, sowohl über die zuführenden Platanenstraßen als auch die Friedrich-Engels-Straße südlich der Platanenstraße, sind an den Fahrbahnborden Rillenplatten angelegt worden, um den Fußgängern die Querungsstellen zu suggerieren sowie um Sehschwachen und Blinden die Lage der Querungsstellen zu verdeutlichen. Das Grasbett, das östlich des Gleises verläuft, zeigt auch, dass die Fußgänger diese nicht mehr vorhandene Querungsstelle respektieren. Ein Heruntertreten des Grases konnte vor Ort nicht festgestellt werden. Im Zuge der Baumaßnahmen wurde vor dem Umbau explizit geprüft, ob der Knoten um eine Lichtzeichenanlage erweitert werden sollte, um den Fußgängern die Querung zu erleichtern. Diese wurde bei der Planung negiert. Derzeit ist baustellenbedingt eine provisorische Lichtzeichenanlage gestellt, sodass problematische Fußgängerquerungen bei meiner Ortsbesichtigungen nicht wahrgenommen werden konnten. Allerdings wurden trotz der LZA auch kaum Fußgängerquerungen festgestellt. Eine von mir angeforderte Unfallauswertung der Berliner Polizei zeigt für den Zeitraum zwischen Januar 2012 bis Mai 2015, dass sich an diesem Knoten nur wenige vereinzelte Unfälle ereignet haben. Hierbei sind weder Fußgänger noch Radfahrer involviert gewesen. Dieser Knoten ist in punkto Unfallbildung daher unauffällig. Die erwähnte unübersichtliche Geometrie der Fahrbahn konnte ich bei meiner Ortsbesichtigung ebenfalls nicht erschwerend zum Queren feststellen. Zu beiden Fahrbahnseiten ist der Fließverkehr sehr gut einsehbar. Durch die Radverkehrsanlage wird am rechten Fahrbahnrand nicht geparkt. Der ruhende Verkehr findet in Parkbuchten statt, sodass die Fahrbahn in keiner Weise durch parkende Fahrzeuge schlecht oder gar nicht einsehbar wäre. Durch die benachbarten Lichtzeichenanlagen sind auch immer wieder größere Lücken im Fließverkehr gegeben, sodass auch die Friedrich-Engels-Straße hätte gequert werden können. Der Abbiegeverkehr aus der Platanenstraße ist verpflichtet, dem querenden Fußgängerverkehr über die Friedrich-Engels-Straße Vorrang zu gewähren, sodass diesbezüglich keine Probleme bestehen dürften. Auch im Verlauf der Fahrbahn zwischen Platanenstraße und Lutherstraße ist im gleichen Zeitraum nur 1 Verkehrsunfall aufgenommen worden. Dieser ereignete sich beim Öffnen einer Tür, sodass das vorbeifahrende Fahrzeug beschädigt wurde. Entlang der Kita „Wirbelwind“ die sich nordwestlich des Knotens befindet und ihren Zugang in der Lutherstraße hat, der 35 m von der Friedrich-Engels-Straße abgesetzt ist, sind keine Unfälle in den letzten 3 ½ Jahren verzeichnet worden. Sollten Fußgänger sich unsicher fühlen, die 11 m breite Fahrbahn an der Kreuzung Friedrich-Engels-Straße/ Platanenstraße zu queren, so können diese bis zur Lutherstraße laufen, um dort über die Fahrbahn zu gehen. Aufgrund der dort befindlichen Haltestellenkaps, verkürzt sich der Querungsbereich auf 6 m. Kindergartenkinder laufen zudem nicht alleine in die Kita, sondern werden von Erziehungsberechtigten gebracht bzw. abgeholt. Eine Grundschule bzw. andere soziale Einrichtungen, die an diesem Knoten ein erhöhtes Querungsaufkommen auch von Kindern ohne Begleitung nach sich ziehen würden, sind nicht bekannt. Darüber hinaus soll Zeichen 136 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) nur dort angeordnet werden, „…wo die Gefahr besteht, dass Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen und eine technische Sicherung nicht möglich ist.“ Gemäß § 45 Abs. 9 StVO dürfen Verkehrszeichen generell nur dann angeordnet werden, wenn hierfür aufgrund besonderer Umstände die Anordnung dieser Maßnahme zwingend geboten ist. Dieses zwingende Erfordernis zur Anordnung konnte hier nicht erkannt werden. Eine Änderung des jetzt bestehenden Kreuzungsquerschnittes ist baulich nicht möglich. Aktuell sind keine Gründe bekannt, die weitere straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen oder eine technische Querungssicherung erforderlich machen.“ Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme der VLB zur Kenntnis. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst mit verkehrsbehördlichen Anordnungen tätig werden. Die Möglichkeit zur Anschaffung und Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigern (Dialogdisplays) wird gegenwärtig vom Bezirksamt noch generell geprüft. Nach Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sind Mittel im Landeshaushalt für die Anschaffung vorgesehen. Hingegen sind keine Mittel für Wartung und Betrieb der Dialogdisplays vorhanden. Auch die Frage der Betreuung (z.B. bei Vandalismus, Reparaturen, Umsetzungen, etc.) muss noch geklärt werden. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird auch eine Aufstellung in der Friedrich-Engels-Straße geprüft werden. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Derzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias KöhneDr. Torsten Kühne BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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