Drucksache - VII-0876  

 
 
Betreff: Keine Entmündigung beim Wohnungsbau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.01.2015 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 28. BVV am 14.01.15
2. Ausfertigung Antrag Linke und Piraten 28. BVV am 14.01.15
VzK 13 Schlussbericht Bezirksamt, 34. BVV am 23.09.2015

Das Bezirksamt wird ersucht, die geplanten Änderungen des AG BauGB zur weiteren Beschneidung der Kompetenzen der Bezirke in der Bauleitplanung im Rat der Bürgermeister abzulehnen und gemeinsam mit den anderen Bezirken den Widerspruch gegen eine Einschrän

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AG BauGB), welches der Senat auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Andreas Geisel, in seiner Sitzung am 16

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             .2015

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:
 

              in Erledigung der

              Drucksache Nr.: VII-0876

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Keine Entmündigung beim Wohnungsbau

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 28. Sitzung am 14.01.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0876 –

 

„Das Bezirksamt wird ersucht,

 

die geplanten Änderungen des AGBauGB zur weiteren Beschneidung der Kompetenzen der Bezirke in der Bauleitplanung im Rat der Bürgermeister abzulehnen und gemeinsam mit den anderen Bezirken den Widerspruch gegen eine Einschränkung der demokratischen Mitentscheidungsrechts der Bürger in die politische Debatte um die Gesetzesänderung einzubringen.“–

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt Pankow hat zur Diskussion über die Beschlussvorlage zur Änderung des AGBauGB umfänglich Stellung genommen. Zu mehreren, als kritisch bewerteten Punkten hat es seine ablehnende Haltung dargestellt und Änderungen am Entwurf angemahnt.

 

Die politische Debatte um Gesetzesänderungen, wie dem AGBauGB-Änderungsgesetz, ist allerdings dem Abgeordnetenhaus zugewiesen. Sich gegen eine, durch das Ersuchen postulierte, Einschränkung der demokratischen Mitentscheidungsrechte der Bürger einzubringen, stand jeder im Abgeordnetenhaus vertretenen Partei offen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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