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Drucksache - VII-0875
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Würdiger Ort für einen Gedenkstein |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 28. Sitzung am 14.01.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0875
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Versetzung des Gedenksteines zur Erinnerung an die Befreiung Berlins von seinem heutigen Ort zwischen zwei Wohnhäusern der Ostseestraße auf die Grünfläche des Ostseeplatzes zu prüfen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Durch das Straßen- und Grünflächenamt erfolgte die Umsetzung des Gedenksteins auf den Ostseeplatz. Hier wurde eine dem Gedenken würdige Grünfläche gestaltet. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 7033,45 € für das Umsetzen des Gedenksteins und die Anlage der Grünfläche. Die Kosten für die Pflege und Graffitientfernung des Gedenksteins werden zukünftig vom Bezirk zu tragen sein.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne | Jens-Holger Kirchner |
Legende
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