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Drucksache - VII-0866
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .12.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Wahl eines Mitgliedes des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Aufgrund des Ausscheidens eines Mitglieds des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten ist die Nachwahl einer Vertreterin/ eines Vertreters von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen, notwendig:
Mitglied
1 Vertreter von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen_______ ………………………………
3. Begründung
Gemäß § 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) wird zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten ein Beirat gebildet. Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören.
Gemäß § 34 Abs. 3 AZG besteht der Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten aus
Die Mitglieder des amtierenden Beirats wurden von der BVV am 02.07.2014 für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Vertreterin von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen hat ihre Mitarbeit im Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten beendet. Somit ist eine Nachwahl für sie erforderlich.
Das Diakonische Werk Berlin, Brandenburg, schlesische Oberlausitz sowie die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Berlin-Mitte e.V. wurden angeschrieben und gebeten, je eine Kandidatin oder einen Kandidaten für die Nachwahl zu benennen. Beide nominierten jeweils eine Kandidatin. Zusammen mit der Wahl am 02.07.2014 haben alle Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege mit Ausnahme der Jüdischen Gemeinde je eine Kandidatin/ einen Kandidaten für die Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten benannt.
Als Vorschläge für die Nachwahl stehen im Ergebnis zur Verfügung:
Vereinigungen (§ 34 Abs. 3 c AZG) Vorschlag Mitglied AWO Kreisverband Frau Berlin-Mitte e.V. Marina Pechardscheck
Diakonie Frau Berlin-Brandenburg- Claudia Weimar schlesische Oberlausitz Sozialarbeiterin
4. Rechtsgrundlage § 116 Abs. 2 SGB XII, § 34 AZG, § 16 Abs. 1 c BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Beiratsmitglieder erhalten als Entschädigung für jede wahrgenommene Sitzung 20,00 € (§ 3 Abs. 1 Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen iVm. § 1 Abs. 1 VO zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen)
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
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