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Drucksache - VII-0860
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .11.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Umbenennung von Schulen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am ……11.2014
Das Bezirksamt Pankow von Berlin erklärt sein Einverständnis, dass die Turnvater Jahn-Grundschule Pankow (03G06) John-Schehr-Straße 38 in 10407 Berlin den Namen
„Bötzow-Grundschule“ Berlin-Pankow
erhält.
Begründung:
Nach intensiver Diskussion und kritischer Auseinandersetzung mit ihrem Namensgeber und anschließender Abstimmung in den Schulgremien beschloss die Schulkonferenz der Turnvater Jahn-Grundschule Pankow (03G06) am 08.07.2014 ohne Gegenstimmen und mit einer Mehrheit von mehr als zwei Dritteln, dem Bezirksamt für die Schule den Namen „Bötzow-Grundschule“ vorzuschlagen.
Die Schule strebt eine Namensänderung an, weil sie sich nicht auf Dauer ausschließlich mit einem sportorientierten Profil aufstellen möchte und weil die Persönlichkeit Friedrich Ludwig Jahns als zwiespältig und für Grundschulkinder schwer vermittelbar wahrgenommen wird.
In einer demokratischen Wahl erhielt von vier vorgeschlagenen und diskutierten Namen die Bezeichnung „Bötzow-Grundschule“ die meisten Stimmen.
Die Umbenennung der Schule in Bötzow-Grundschule fokussiert den Blick auf den regionalen Standort der Schule in Prenzlauer Berg im Bezirk Pankow. Die Schule liegt an der Bötzowstraße und am Bötzowviertel. Schülerinnen und Schüler, Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Anwohner verbinden mit dem Bötzowkiez eine freundliche und offene Wohnumgebung. Der lokale Bezug, die regionale Verknüpfung und die Identifikation mit dem Wohnumfeld unterstützen die positive Außenwirkung der Schule. Ein Beispiel dafür ist die Kooperation im Rahmen des Projektes „Leselampe“ mit der Buchhandlung „BötzowBuch“. Der Name erfüllt die formalen Kriterien der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft am 02.01.2013 erlassenen Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 01/2013 (Betr.: Benennung und Bezeichnung der Schulen).
Die Vornotierung des Namens durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft erfolgte mit Schreiben vom 09.09.2014. Der Name "Bötzow-Grundschule" wurde im Land Berlin bisher noch nicht vergeben (vgl. Ziffer 2 der Verwaltungsvorschrift).
Der für die Namensgebung nach § 76 Abs. 1 Ziffer 15 SchulG erforderliche Schulkonferenzbeschluss wird nach der Befassung der Angelegenheit im Bezirksamt herbeigeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
neues Schulschild 52 € Immobilienservice, sonstige Bewirtschaftung diverse Stempel 26 € SB- Mittel der Schule, Sammeltitel 53401
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
entfällt
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Namensänderung soll zu einem hohen Identifikationsgrad sowohl der Schüler/innen als auch deren Eltern gegenüber der Schule führen.
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
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