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Drucksache - VII-0852
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 22.01.2015 beraten.
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen:
JA 6 / NEIN 8 / ENTHALTUNGEN 0
Die BVV Pankow steht unverändert zu Ihrem Beschluss VII-0365, in dem die Fläche der Elisabethaue nicht als Wohnbaupotenzialfläche ausgewiesen wird. Diesem Beschluss ist das Bezirksamt insofern gefolgt, dass es sich im Rahmen der Erstellung des StEP Wohnen 2025 mit der Senatsverwaltung nur auf eine Teilbebauung der Elisabethaue verständigt hat. Nunmehr plant die Senatsverwaltung eine darüber deutlich hinausgehende Bebauung der Elisabethaue. Vor dem Hintergrund der eigenen Positionierung und dem klaren Ziel der Reduzierung des Flächenverbrauchs außerhalb städtebaulicher Zusammenhänge sowie der generellen Verbesserung des Umweltschutzes, der sich aus den letztmaligen Verschärfungen der §§ 1a und 2a des BauGB ergibt, sieht die BVV Pankow diese Erweiterung kritisch. Sollte die Senatsverwaltung an dieser umfassenden Bebauung der Elisabethaue festhalten, sind aus Sicht der BVV Pankow vor einem Bebauungsplanverfahren und der Änderung des Flächennutzungsplans die folgenden Rahmenbedingungen zwingend einzuhalten und z.B. in einem städtebaulichen Vertrag verbindlich festzuschreiben:
Die BVV Pankow geht für die Konzipierung und Errichtung des neuen Stadtteils davon aus, dass sämtlichen formellen und informellen Planungen in enger und kontinuierlicher Abstimmung mit dem Bezirksamt und der BVV Pankow erfolgen. Die Herstellungs- und Erschließungskosten werden durch das Land Berlin und die kommunalen Wohnungsunternehmen oder Dritte getragen. Begründung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen der BVV Pankow hat die Drucksachen zum Themenkomplex Elisabethaue (VII-0847, VII-0852 und VII-0855) gemeinsam am 22. Januar 2015 beraten. In der Debatte erfolgte ein intensiver Austausch über die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung der Fläche sowie die Möglichkeiten, Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für eine mögliche Bebauung der Fläche mit einem neuen Stadtteil. Neben den Ausschussmitgliedern und dem Bezirksamt brachten sich auch mehrere BürgerInnnen mit ihren Positionen in die Debatte ein. In der Beratung wurde deutlich, dass es seitens der Senatsverwaltung ein sehr hohes Interesse zur Entwicklung dieser landeseigenen Fläche für Wohnzwecke gibt, um den stetig steigenden Bedarf nach (neuem) Wohnraum begegnen und den Wohnungsmarkt entlasten zu können. Demgegenüber standen die Interessen der AnwohnerInnnen und der beiden landwirtschaftlichen Betriebe, die diese Fläche derzeit als Pächter für den Ackerbau nutzen, die eine Bebauung (von Teilen) der Fläche jeweils ablehnen. Die Einordnung/Bewertung der tatsächlichen ökologischen Qualität der Fläche oder auch ihrer stadtklimatischen Bedeutung wurde nur kurz andiskutiert, da auch hierbei die Einschätzungen weit auseinander gingen und eine abschließende fachliche Bewertung nicht möglich war.
Nach einem umfassenden Austausch von Argumenten erfolgte eine Unterbrechung der Sitzung, um die Möglichkeiten für einen Zusammenführung der Anträge in einem gemeinsamen Beschlussempfehlung mit einer möglichst breiten Mehrheit zu erörtern. Im Ergebnis der kurzen Auszeit verständigten sich drei Fraktionen auf die Zusammenführung der Drucksachen VII-0847 und VII-0855. Dabei bildete die Drucksache VII-0855 die weitere Arbeitsgrundlage. Aus ihr wurde jedoch nur der erste Absatz unter Streichung des Wortes „weiterhin“ übernommen, während der zweite Teil dem Punkt 2 des Antrages VII-0847 entstammt. Dazwischen wurde ein Verbindungssatz eingefügt. Diesem Vorschlag konnte sich die beiden anderen Fraktionen nicht anschließen, da aus ihrer Sicht eine Fortführung der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung nicht durchsetzbar sei. Vielmehr weisen die Planungen der Senatsverwaltung und die Dynamik des Prozesses auf die Notwendigkeit der steuernden Begleitung durch den Bezirk hin. Dementsprechend benötige das Bezirksamt einen eindeutigen Arbeitsauftrag mit klaren Vorgaben und vor allem auch messbare Indikatoren. Der unveränderte Antrag VII-0852 wurde nach dem weitergehenden Antrag VII-0855 ebenfalls zur Abstimmung gestellt und erhielt mit 6 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen nicht die notwendige Mehrheit. Somit empfiehlt der Ausschuss der BVV die Ablehnung der Drucksache VII-0852.
Text Ursprungsantrag Fraktion der SPD:
Die BVV Pankow steht unverändert zu Ihrem Beschluss VII-0365, in dem die Fläche der Elisabethaue nicht als Wohnbaupotenzialfläche ausgewiesen wird. Diesem Beschluss ist das Bezirksamt insofern gefolgt, dass es sich im Rahmen der Erstellung des StEP Wohnen 2025 mit der Senatsverwaltung nur auf eine Teilbebauung der Elisabethaue verständigt hat. Nunmehr plant die Senatsverwaltung eine darüber deutlich hinausgehende Bebauung der Elisabethaue. Vor dem Hintergrund der eigenen Positionierung und dem klaren Ziel der Reduzierung des Flächenverbrauchs außerhalb städtebaulicher Zusammenhänge sowie der generellen Verbesserung des Umweltschutzes, der sich aus den letztmaligen Verschärfungen der §§ 1a und 2a des BauGB ergibt, sieht die BVV Pankow diese Erweiterung kritisch. Sollte die Senatsverwaltung an dieser umfassenden Bebauung der Elisabethaue festhalten, sind aus Sicht der BVV Pankow vor einem Bebauungsplanverfahren und der Änderung des Flächennutzungsplans die folgenden Rahmenbedingungen zwingend einzuhalten und z.B. in einem städtebaulichen Vertrag verbindlich festzuschreiben:
Die BVV Pankow geht für die Konzipierung und Errichtung des neuen Stadtteils davon aus, dass sämtlichen formellen und informellen Planungen in enger und kontinuierlicher Abstimmung mit dem Bezirksamt und der BVV Pankow erfolgen. Die Herstellungs- und Erschließungskosten werden durch das Land Berlin und die kommunalen Wohnungsunternehmen oder Dritte getragen.
Begründung Ursprungsantrag:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt plant die umfassende Bebauung der im Landeseigentum befindlichen Elisabethaue. Die Wohnungen sollen durch landeseigene Wohnungsunternehmen errichtet werden. Diese Bebauung geht über die in der Drucksache „VII-0365 – Positionierung des Bezirks Pankow zum StEP Wohnen von Berlin“ festgelegten Wohnbaupotenzialflächen des Bezirks hinaus, die für diesen Standort lediglich eine straßenbegleitende Teilbebauung vorsieht. Hierzu hat die Senatsverwaltung bereits entsprechende Planungen in Vorbereitung und Abstimmungen mit zwei kommunalen Wohnungsunternehmen sowie weiteren Akteuren durchgeführt. Damit hat die Senatsverwaltung das Verfahren an sich gezogen und erste Fakten geschaffen, die von der bisherigen Beschlussfassung der BVV abweichen. Angesichts der hohen Aktivität, die auf der Landesseite entstanden ist, und der klaren und ernsthaften Absicht, ist eine Verhinderung des Projektes auf der Ebene der Bezirkspolitik nicht realistisch und auch nicht angemessen. Deshalb werden sich BVV und Bezirksamt Pankow aktiv in die Gestaltung des neuen Stadtteils einbringen, um die aufgeführten Rahmenbedingungen und Ziele im konstruktiven Dialog durchzusetzen. Damit beabsichtigt die BVV Pankow auch, der steigenden Wohnraumnachfrage zu begegnen und den Druck auf die Bestandsmieten abzumildern.
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