Drucksache - VII-0831  

 
 
Betreff: Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz
Humannplatz und Ostseestraße – Vorschlagsliste für die Programmplanung 2015
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 27. BVV am 26.11.14
VzK§15 BA Anlage, 27. BVV am 26.11.14

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                              2014

 

 

An die

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz

Humannplatz und Ostseestraße – Vorschlagsliste für die Programmplanung 2015

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.10. 2014 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen für die Programmplanung 2015 des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz für die Fördergebiete, Humannplatz und Ostseestraße, im Ortsteil Prenzlauer Berg, sind an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als Vorschlagsliste für das Programmjahr 2015 weiterzuleiten.

 

 

Begründung

 

Die Finanzierung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz erfolgt aus Mitteln des Landes Berlin und aus Mitteln des Bundes gemäß der jeweils geltenden „Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104b des Grundgesetzes (GG) zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung)“.

Grundlage für den Einsatz der Mittel sind das besondere Städtebaurecht des Baugesetzbuchs, die Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie die dazugehörenden Ausführungsvorschriften (AV LHO) und die zwischen Bund und Land geschlossenen jährlichen Verwaltungsvereinbarungen der Städtebauförderung. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung werden die Berliner Bezirke finanziell und organisatorisch in ihrem Bemühen unterstützt, der anspruchsvollen Aufgabe, bau- und kulturhistorisch wertvolle Stadtquartiere im städtebaulichen Zusammenhang sowie in ihrer baulichen und kulturellen Eigenart und Geschlossenheit zu erhalten, gerecht zu werden.

Bei der zukunftsweisenden Weiterentwicklung sind die vitalen Orte in den Bereichen Wohnen, dem Arbeits- und Handelsbereich als auch im Kultur- und Freizeitbereich zu stärken.

 

 

 

Bei der Entwicklung der stadtgeschichtlich bedeutsamen Orte geht es einerseits um Erhaltung der historischen Stadt bei gleichzeitiger Anpassung an die veränderten Nutzungsanforderungen der Gegenwart und Zukunft. Das Programm setzt seinen Schwerpunkt im Bereich des öffentlichen Raums, der die Identität des Ortes und die Urbanität fördert.

Die Fördergebiete sind nachhaltig im Sinne der Energieeffizienz, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung unter den besonderen Anforderungen des Schutzes des baukulturellen Erbes fortzuentwickeln.

Das Land Berlin hat in einer Neufassung die Ausführungsvorschriften über die Finanzierung der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen (AV-Stadterneuerung) - in der Bekanntmachung vom 20. Mai 2014 - geregelt. Grundlage für die Aufnahme in das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz ist jeweils ein Beschluss des Bezirksamts über eine Erhaltungsverordnung nach § 172, Absatz 1, Satz1, Nummer 1 BauGB in Verbindung mit § 30 AGBauGB.

Für das Teilgebiet Ostseestraße/Grellstraße wurde die Erhaltungsverordnung am 23. September 2003 (GVBl. S. 482) rechtskräftig. Die Erhaltungsverordnung für das Gebiet Humannplatz wurde am 25. August 2009 (GVBl. S. 434) rechtskräftig.

Weiterhin ist für den Einsatz von Finanzierungsmitteln des Haushalts von Berlin in der AV – Stadterneuerung 2014 geregelt, dass unter der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept zu erstellen ist. Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04. März 2014 das vertiefte und fortgeschriebene Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept 2011/2012 mit dem ersten landesweiten Jahresbericht über das Monitoring und die Evaluation des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz für das Berichtsjahr 2012 beschlossen. Das fortgeschriebene INSEK Humannplatz und Ostseestraße von 2011/2012 und das Monitoring und die Evaluation bilden Grundlage für die Programmanmeldung 2015. Gleichzeitig hat das Bezirksamt beschlossen, dass der Fachbereich Stadterneuerung 2015 das INSEK fortschreiben soll. Diesem Beschluss folgend, ist in der Programmanmeldung für das Jahr 2015 eine Summe von 30.000 € enthalten.

 

Wie bereits erwähnt, ist die Grundlage der Förderung im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz die Verwaltungsvorschrift Städtebauförderung 2014. Diese trifft allgemeine und grundsätzliche Vorschriften über die Finanzierung, Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen (Fördergebiete). Dazu hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abt. IV C einen Programmleitfaden entwickelt, der noch in diesem Jahr in Kraft treten soll. Er befindet sich im Zeichnungsgang im Haus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

Mit der Aufstellung des Programmleitfadens sind erstmals berlinweit für die zurzeit sechs aktiven Fördergebiete alle Verfahrensschritte vereinheitlicht. Auf der Grundlage, der im Leitfaden vorgegebenen Programmantragsskizzen erfolgt die Anmeldung durch die Fachabteilungen. Die Koordination erfolgt im Bereich des Fachbereichs Stadterneuerung des Stadtentwicklungsamts. Die geplanten Anmeldungen für die Aufnahme in das Programmjahr 2015 sind als Anlage dieser Bezirksamtvorlage beigefügt. Die Projekte sind dann mit den Antragsskizzen bei der federführend koordinierenden Abteilung IV C der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einzureichen.

 

 

Im Doppelhaushalt 2014/2015 sind für das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz jeweils 16,5 Mio. € eingestellt. Allerdings führte eine Erhöhung der Städtebaufördermittel im Bundeshaushalt ebenfalls zu einer Erhöhung für das laufende Haushaltsjahr. Nach Erläuterungen aus dem Hause der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erscheint es sehr wahrscheinlich, dass, wie im bereits laufenden Jahr 2014, auch im Haushalt für 2015 eine Erhöhung auf insgesamt 20,5 Mio. € erfolgen wird. Es ist zu erwarten, dass von den 20,5 Mio. € Fördergeldern bei der Aufteilung auf drei Bezirke mit noch sechs aktiven Förderkulissen, für das Bezirksamt Pankow von Berlin zwischen sechs und sieben Mio. € für das Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung stehen werden.

 

Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurden für das laufende Programmjahr 2014 - Stand 08.08.2014 - für die drei Teilgebiete Humannplatz und Ostseestraße sowie Teutoburger Platz insgesamt Fördermittel in Höhe von 7.885.000 € für die folgenden Projekte im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung an das Bezirksamt übertragen:

 

  • 11. Grundschule, Schönhauser Allee 165, 2.140.000 €,
  • Carl-Humann- Grundschule, Scherenbergstr. 7, 3.250.000 €,
  • Stahlheimer Straße von Wichert- bis  Wisbyer Str. 495.000 € und
  • Kita, Mandelstr. 13, 2.000.000 €

 

Weiterhin werden innerhalb der Förderkulisse des Humannplatzes für ein kirchliches Projekt, Sanierung der Gethsemanekirche, Stargarder Str. 77, für einen 1. Bauabschnitt 900.000 € zur Verfügung gestellt.

 

Für die Programmplanung des Jahres 2015 sind von den Fachabteilungen Projekte in Höhe von 6.904.101 € eingereicht worden. Der Förderschwerpunkt liegt im Bereich der Ostseestraße mit den beiden sozialen Einrichtungen der Kita in der Mandelstraße 15 und der Jugendfreizeitstätte in der Hosemannstraße. Weiterhin sollen Bereiche des öffentlichen Straßenlandes, wie auch die Gestaltung der Gehwege in der unter UNESCO Weltkulturerbe stehenden Wohnstadt Carl-Legien sowie die Komplettierung der Erneuerung des öffentlichen Raums am Humannplatz beantragt werden.

Die in der Anlage beigefügte Vorschlagsliste für die Programmplanung 2015 wurde mit den beteiligten Fachämtern umfassend abgestimmt. Die Projekte entsprechen den in den INSEK bzw. ISEK dargestellten Entwicklungszielen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen der BVV Pankow hat in seiner Sitzung am 18.09.2014 abschließend über die Vorlage beraten und eine Änderung der Prioritäten im Bereich Jugend empfohlen. Danach soll bei den Förderentscheidungen die Jugendfreizeiteinrichtung Hosemannstraße mit der höchsten Priorität versehen werden. Dies ist eingearbeitet worden.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Bei der Abwicklung des Programmjahres 2015 sind bei einigen Maßnahmen in den jeweiligen Kassenjahren die entsprechenden Eigenmittel des Bezirks zu erbringen.

Die noch zu bestimmenden Mittel werden durch das Stadtentwicklungsamt, Stadterneuerung aus dem Kapitel 42 00, Titel 893 39 bereitgestellt.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Anlage 1 – Vorschlagsliste Programmplanung 2015

Anlage 2 – Projektliste und Übersichtskarte

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


                                                                                                                                                                                                        Anlage 1

 

Vorschlagsliste Programm Städtebaulicher Denkmalschutz für die Programmplanung 2015                               Stand: 23.09.2014

 

 

 

Fachgebiet

INSEK Nr

/ID

 

+++

Lage/

Gebiet

Adresse

Maßnahmebe-
schreibung

Gesamt
kosten
in €

Fördersum-me Gesamt im Programm-jahr 2015 in €

Jahres-rate

2015
in €

JJJahres-
ra rate

2016
in  in €

Jahres-rate

2017
in €

Jahres- rate

2018
in €

Dritt-mittel

Eigen-mittel

Bemerkungen

Jugendamt

32/
O-A 05

Ostsee-str.

JFE
Hose-mannstr.

Sanierung des

Gebäudes und der Remise

2.800.810

2.800.810

200.000

1.300.000

1.300.810

 

 

 

 

Jugendamt

30/
O-A 04

Ostsee-str.

Kita
Mandel-str.
15

Grundsanier-ung der Kita
mit Anbau

1.861.801

1.523.291

400.000

600.000

523.291

 

 

338.510

Wurde bereits für

das PJ 2014 ange-

meldet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schulamt

23/

H-C 02

Hu-mannpl

Wilhelm-von-Hum-boldt-Gemein-schafts-schule

Am Gebäude Erich-Weinert-Str. 70 /

4. Bau-

Abschnitt/
Aussenan-lagen

700.000

700.000

50.000

650.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßen- und Grün-flächenamt

8/

O- F 03

Ostsee-str.

Listplatz hinter Gubitz-Str. 15

Aufwertung u.
Erneuerung des Spielpl.

220.000

220.000

220.000

 

 

 

 

 

Namensgebung in Abhängigkeit des Gestaltungskonzepts

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßen-

und Grün-

flächenamt

 

10/
H- G 04

 

Hu-mannpl

 

Knoten Krüger-/ Duncker-
Kuglerstr

 

Umbau und

Neugestaltung

als Stadtplatz

 

880.000

 

880.000

 

380.000

 

500.000

 

 

 

 

 

Straßen-

und Grün-

flächenamt

 

 

 

 

16/

O- G 01

Ostsee-str.

Gehwe-ge in 5

Straßen

Erneuerung von Gehwegen in 5 Straßen

500.000

500.000

 

 

250.000

250.000

 

 

Gehwege in der  UNESCO Wohnstadt

Carl-Legien

Fachgebiet

INSEK Nr

/ID

 

+++

Lage/

Gebiet

Adresse

Maßnahmebe-
schreibung

Gesamt
kosten
in €

Fördersum-me Gesamt im Programm-jahr 2015 in €

Jahres-rate

2015
in €

JJJahres-
ra rate

2016
in  in €

Jahres-rate

2017
in €

Jahres- rate

2018
in €

Dritt-mittel

Eigen-mittel

Bemerkungen

Straßen-

und Grün-

flächenamt

Neues Projekt

H G 06

Hu-mannpl

GehwegGudvan-ger Str.

Am Humannpl.

Zwischen Schulgebäude und Kreuzung

250.000

250.000

50.000

200.000

 

 

 

 

Ergänzung der Maßnahme vor der Schule

Stadterneu-erung

 

 

 

Fortschreibung ISEK

30.000

30.000

30.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     Summe für

2015

6.904.101

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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