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Drucksache - VII-0831
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Humannplatz und Ostseestraße – Vorschlagsliste für die Programmplanung 2015
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.10. 2014 folgenden Beschluss gefasst:
Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen für die Programmplanung 2015 des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz für die Fördergebiete, Humannplatz und Ostseestraße, im Ortsteil Prenzlauer Berg, sind an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als Vorschlagsliste für das Programmjahr 2015 weiterzuleiten.
Begründung
Die Finanzierung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz erfolgt aus Mitteln des Landes Berlin und aus Mitteln des Bundes gemäß der jeweils geltenden „Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104b des Grundgesetzes (GG) zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung)“. Grundlage für den Einsatz der Mittel sind das besondere Städtebaurecht des Baugesetzbuchs, die Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie die dazugehörenden Ausführungsvorschriften (AV LHO) und die zwischen Bund und Land geschlossenen jährlichen Verwaltungsvereinbarungen der Städtebauförderung. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung werden die Berliner Bezirke finanziell und organisatorisch in ihrem Bemühen unterstützt, der anspruchsvollen Aufgabe, bau- und kulturhistorisch wertvolle Stadtquartiere im städtebaulichen Zusammenhang sowie in ihrer baulichen und kulturellen Eigenart und Geschlossenheit zu erhalten, gerecht zu werden. Bei der zukunftsweisenden Weiterentwicklung sind die vitalen Orte in den Bereichen Wohnen, dem Arbeits- und Handelsbereich als auch im Kultur- und Freizeitbereich zu stärken.
Bei der Entwicklung der stadtgeschichtlich bedeutsamen Orte geht es einerseits um Erhaltung der historischen Stadt bei gleichzeitiger Anpassung an die veränderten Nutzungsanforderungen der Gegenwart und Zukunft. Das Programm setzt seinen Schwerpunkt im Bereich des öffentlichen Raums, der die Identität des Ortes und die Urbanität fördert. Die Fördergebiete sind nachhaltig im Sinne der Energieeffizienz, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung unter den besonderen Anforderungen des Schutzes des baukulturellen Erbes fortzuentwickeln. Das Land Berlin hat in einer Neufassung die Ausführungsvorschriften über die Finanzierung der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen (AV-Stadterneuerung) - in der Bekanntmachung vom 20. Mai 2014 - geregelt. Grundlage für die Aufnahme in das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz ist jeweils ein Beschluss des Bezirksamts über eine Erhaltungsverordnung nach § 172, Absatz 1, Satz1, Nummer 1 BauGB in Verbindung mit § 30 AGBauGB. Für das Teilgebiet Ostseestraße/Grellstraße wurde die Erhaltungsverordnung am 23. September 2003 (GVBl. S. 482) rechtskräftig. Die Erhaltungsverordnung für das Gebiet Humannplatz wurde am 25. August 2009 (GVBl. S. 434) rechtskräftig. Weiterhin ist für den Einsatz von Finanzierungsmitteln des Haushalts von Berlin in der AV – Stadterneuerung 2014 geregelt, dass unter der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept zu erstellen ist. Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04. März 2014 das vertiefte und fortgeschriebene Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept 2011/2012 mit dem ersten landesweiten Jahresbericht über das Monitoring und die Evaluation des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz für das Berichtsjahr 2012 beschlossen. Das fortgeschriebene INSEK Humannplatz und Ostseestraße von 2011/2012 und das Monitoring und die Evaluation bilden Grundlage für die Programmanmeldung 2015. Gleichzeitig hat das Bezirksamt beschlossen, dass der Fachbereich Stadterneuerung 2015 das INSEK fortschreiben soll. Diesem Beschluss folgend, ist in der Programmanmeldung für das Jahr 2015 eine Summe von 30.000 € enthalten.
Wie bereits erwähnt, ist die Grundlage der Förderung im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz die Verwaltungsvorschrift Städtebauförderung 2014. Diese trifft allgemeine und grundsätzliche Vorschriften über die Finanzierung, Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen (Fördergebiete). Dazu hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abt. IV C einen Programmleitfaden entwickelt, der noch in diesem Jahr in Kraft treten soll. Er befindet sich im Zeichnungsgang im Haus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Mit der Aufstellung des Programmleitfadens sind erstmals berlinweit für die zurzeit sechs aktiven Fördergebiete alle Verfahrensschritte vereinheitlicht. Auf der Grundlage, der im Leitfaden vorgegebenen Programmantragsskizzen erfolgt die Anmeldung durch die Fachabteilungen. Die Koordination erfolgt im Bereich des Fachbereichs Stadterneuerung des Stadtentwicklungsamts. Die geplanten Anmeldungen für die Aufnahme in das Programmjahr 2015 sind als Anlage dieser Bezirksamtvorlage beigefügt. Die Projekte sind dann mit den Antragsskizzen bei der federführend koordinierenden Abteilung IV C der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einzureichen.
Im Doppelhaushalt 2014/2015 sind für das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz jeweils 16,5 Mio. € eingestellt. Allerdings führte eine Erhöhung der Städtebaufördermittel im Bundeshaushalt ebenfalls zu einer Erhöhung für das laufende Haushaltsjahr. Nach Erläuterungen aus dem Hause der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erscheint es sehr wahrscheinlich, dass, wie im bereits laufenden Jahr 2014, auch im Haushalt für 2015 eine Erhöhung auf insgesamt 20,5 Mio. € erfolgen wird. Es ist zu erwarten, dass von den 20,5 Mio. € Fördergeldern bei der Aufteilung auf drei Bezirke mit noch sechs aktiven Förderkulissen, für das Bezirksamt Pankow von Berlin zwischen sechs und sieben Mio. € für das Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung stehen werden.
Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurden für das laufende Programmjahr 2014 - Stand 08.08.2014 - für die drei Teilgebiete Humannplatz und Ostseestraße sowie Teutoburger Platz insgesamt Fördermittel in Höhe von 7.885.000 € für die folgenden Projekte im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung an das Bezirksamt übertragen:
Weiterhin werden innerhalb der Förderkulisse des Humannplatzes für ein kirchliches Projekt, Sanierung der Gethsemanekirche, Stargarder Str. 77, für einen 1. Bauabschnitt 900.000 € zur Verfügung gestellt.
Für die Programmplanung des Jahres 2015 sind von den Fachabteilungen Projekte in Höhe von 6.904.101 € eingereicht worden. Der Förderschwerpunkt liegt im Bereich der Ostseestraße mit den beiden sozialen Einrichtungen der Kita in der Mandelstraße 15 und der Jugendfreizeitstätte in der Hosemannstraße. Weiterhin sollen Bereiche des öffentlichen Straßenlandes, wie auch die Gestaltung der Gehwege in der unter UNESCO Weltkulturerbe stehenden Wohnstadt Carl-Legien sowie die Komplettierung der Erneuerung des öffentlichen Raums am Humannplatz beantragt werden. Die in der Anlage beigefügte Vorschlagsliste für die Programmplanung 2015 wurde mit den beteiligten Fachämtern umfassend abgestimmt. Die Projekte entsprechen den in den INSEK bzw. ISEK dargestellten Entwicklungszielen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen der BVV Pankow hat in seiner Sitzung am 18.09.2014 abschließend über die Vorlage beraten und eine Änderung der Prioritäten im Bereich Jugend empfohlen. Danach soll bei den Förderentscheidungen die Jugendfreizeiteinrichtung Hosemannstraße mit der höchsten Priorität versehen werden. Dies ist eingearbeitet worden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Bei der Abwicklung des Programmjahres 2015 sind bei einigen Maßnahmen in den jeweiligen Kassenjahren die entsprechenden Eigenmittel des Bezirks zu erbringen. Die noch zu bestimmenden Mittel werden durch das Stadtentwicklungsamt, Stadterneuerung aus dem Kapitel 42 00, Titel 893 39 bereitgestellt.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage 1 – Vorschlagsliste Programmplanung 2015 Anlage 2 – Projektliste und Übersichtskarte
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
Anlage 1
Vorschlagsliste Programm Städtebaulicher Denkmalschutz für die Programmplanung 2015 Stand: 23.09.2014
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