Drucksache - VII-0814  

 
 
Betreff: Reinigung von öffentlichen Grünflächen durch die BSR
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.10.2014 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
06.11.2014 
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
20.11.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.01.2015 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion SPD, 26. BVV am 15.10.2014
Beschlussempfehlung StadtGrün 28. BVV am 14.01.15
VzK§13 Schlussbericht Bezirksamt, 34. BVV am 23.09.2015

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Abfallbeseitigung in öffentlichen Grünflächen durch die BSR geleistet wird ohne dass bezirkliche Haushalte dafür zusätzlich belastet

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Im Moment sind die bezirklichen Grünflächenämter für die Abfallbeseitigung auf den öffentlichen Grünflächen zuständig

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                       .2015

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                                                 

In Erledigung der

Drucksache-Nr.: VII-0814

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Reinigung von öffentlichen Grünflächen durch die BSR

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 28. Sitzung am 14.01.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr. VII-0814 -

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Abfallbeseitigung in öffentlichen Grünflächen durch die BSR geleistet wird ohne dass bezirkliche Haushalte dafür zusätzlich belastet werden.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Der Bezirk ist aktiv beteiligt an der politischen Steuerungsrunde des Projektes Evaluierung der Grünflächenpflege der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Eine Arbeitsgruppe mit dem Teilprojekt ‚Schöne (saubere) Stadt’ bearbeitet den Themenschwerpunkt Reinigung in öffentlichen Grünflächen sowie Straßen einschließlich des Straßengrüns.

 

Dazu wurde in diesem Jahr in den Bezirken Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf ein Pilot-Projekt zur Reinigung öffentlicher Grünflächen durch die BSR gestartet, das noch andauert. Es wurden verschiedene Modellvarianten der Aufgabenabgrenzung zwischen der Grünflächenpflege durch die Mitarbeiter der Grünflächenämter und Reinigungsleistungen durch die BSR für Grünanlagen und gärtnerisch angelegtem Straßengrün entwickelt.

 

Ein positives Votum der politischen Steuerungsrunde im Herbst dieses Jahres sowie ggf. auch der Bezirksstadträtesitzung vorausgesetzt, werden die Gespräche mit der BSR und der Senatsverwaltung für Finanzen aufgenommen. Ziel ist ein abgestimmtes Konzept bis Ende 2016 ausgearbeitet und beschlossen zu haben, so dass ggf. ab 2017 die Reinigungsleistung in Grünanlagen durch die BSR durchgeführt werden kann.

Falls dazu eine Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes erforderlich werden sollte, kann sich der Zeitplan verzögern.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                          Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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