Drucksache - V-0036  

 
 
Betreff: Bäderschließung in Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2002 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.10.2002 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.05.2003 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.11.2005 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU, 4. Tagung 06.03.02
VzK 1.ZB gem.§13BezVG, 9. Tagung 09.10.02
VzK 2.ZB gem.§13BezVG, 15. Tagung 21.05.03
VzK 13, 36. Tagung, 09.11.2005

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                 Berlin, .....10.2005

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: V - 0036/02

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Bäderschließung in Berlin

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 4. Sitzung am 06.03.2002 angenommenen Ersuchens der Bezirks-verordnetenversammlung – Drucksache Nr.: 0036/02

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend nach Lösungswegen zu suchen, damit die Schwimmhalle Wolfshagener Straße nach einer erforderlichen Sanierung wieder geöffnet werden kann. Dabei sind insbesondere Möglichkeiten der Vermietung/Verpachtung oder Privatisierung einzubeziehen. Der Standort ist für den Schul-, Vereins- und Breitensport dauerhaft zu sichern."

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Der Liegenschaftsfonds Berlin hat auf wiederholte Nachfrage der Abteilung Jugend, Schule und Sport die Auskunft erteilt, dass es gegenwärtig keine konkreten bzw. neuen Verhandlungen bzw. Interessenten für das Objekt bzw. die Schwimmhalle Wolfshagener Straße 123 gibt. Auch ist der Liegenschaftsfonds sehr skeptisch, dass das Objekt in nächster Zukunft vermarktet werden kann. Bisher ist festzustellen, dass es für sämtliche Schwimmhallen, die im Land Berlin aufgegeben wurden, noch keine Nachnutzungen gibt.

 

Die Berliner Bäderbetriebe (BBB) schließen zwar intern für sich nicht aus, die Schwimmhalle Wolfshagener Straße 123 nach "Wiederinstandsetzung" in Betrieb zu nehmen, jedoch gibt es hierzu weder konkrete Vorstellungen noch verbindliche Aussagen. Nach Aussage des Regionalleiters der BBB läßt die gegenwärtige finanzielle Situation auch keinerlei Handlungs-spielraum zu, so dass eine derart umfangreiche Sanierung vorerst als unrealistisch zu betrachten ist.

 

Das Bezirksamt Pankow hat in der Vergangenheit alle sich bietenden Möglichkeiten der Nutzung - auch artfremde - geprüft und hatte bedauerlicherweise auch mit dieser Option keinen Erfolg. Der Steuerungsausschuss des Liegenschaftsfonds von Berlin hatte in seiner Sitzung am 15.09.04 die Einzelvergabe des Objektes Wolfshagener Straße 123 an den Investoren Herrn Özipek Verdat zur Nutzung als Indoor Skaterpark beschlossen.

Dieser Interessent ist jedoch aus Gründen des für ihn zu hohen und teilweise nicht einzuschätzenden finanziellen Risikos abgesprungen. Danach gab es keine weiteren Nachfragen bzw. Nutzungsvorschläge für das o. g. Objekt , so dass die vermittelnden Aktivitäten des Bezirkes nunmehr erschöpft sind.

 

Es erscheint wichtig, nochmals darauf hinzuweisen, dass sich der Liegenschaftsfonds von Berlin auf Grund seiner Zuständigkeit maßgeblich über die zukünftige Nutzung oder Verwendung des Objektes Wolfshagener Straße 123 zu bemühen hat. Weder die Berliner Bäderbetriebe noch das Bezirksamt können hier einzelne Aktivitäten betreiben, da sich die Liegenschaft Wolfshagener Straße 123 in der treuhänderischen Verwaltung des Liegenschaftsfonds befindet. Die BBB und das Bezirksamt Pankow können nur insoweit unterstützen, dass sie Interessenten bzw. Investoren an den Liegenschaftsfonds verweisen.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                      Christine Keil               

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadträtin für

                                                                                                Jugend, Schule und Sport

 

 
 

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