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Drucksache - VII-0795
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0795
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Bürgerfreundliche Verwaltung – Besuch des Bürgeramtes ohne Terminvereinbarung wieder ermöglichen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 27. Sitzung am 26.11.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung -Drucksache VII-0795 -:
„Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit den anderen Bezirken, wieder die Möglichkeit zu schaffen, dass Bürgerinnen und Bürger Dienstleistungen des Bürgeramtes auch ohne vorherige Terminvereinbarung in Anspruch nehmen können. Des Weiteren sind die Modalitäten der Terminvergabe öffentlichkeitswirksamer zu publizieren.
Dem Bezirksamt wird darüber hinaus empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen für eine auskömmliche Personalausstattung der Bürgerämter anhand der Rahmen-/Zielvereinbarung mit der Senatsverwaltung für Inneres einzusetzen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die gemeinsame Arbeitsgruppe der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Bezirksstadträtinnen und -räte sowie der Amtsleitungen Bürgerdienste, hat unter Leitung der Senatsverwaltung für Finanzen die gegenwärtige Situation der Bürgerämter analysiert. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat als Sofortmaßnahme 31 Vollzeitäquivalente befristet auf zwei Jahre zur Verfügung gestellt. Die Arbeitsgruppe stimmt darin überein, dass die Umsetzung der Sofortmaßnahme eine befristete Maßnahme ist und den Bezirken helfen soll, die gegenwärtige Situation der Bürgerämter gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu verbessern sowie notwendige und an landeseinheitlichen Maßstäben orientierte strukturelle, organisatorische und personelle Verbesserungen herbeiführen zu können. Zweck dieser Sofortmaßnahme, die zwischen den Bezirksämtern (Ämter für Bürgerdienste) hinsichtlich der Finanzierung und des Personaleinsatzes mit der Senatsverwaltung für Finanzen und hinsichtlich der mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport getroffenen Rahmenzielvereinbarung vereinbart werden soll, ist:
Bürgerämter, entsprechend des gesetzlichen Auftrages (BezVG § 37 Abs. 2),
für die Bürgerinnen und Bürger.
Dazu soll bis Mitte 2015 erreicht werden, dass:
können,
Die Umsetzung einer befristeten Sofortmaßnahme soll zur spürbaren Verbesserung des Bearbeitungsumfangs für die durch die Bürgerinnen und Bürger nachgefragten Dienstleistungen führen. Das Ergebnis zielt darauf ab, dass in allen Bezirken ein im Wesentlichen gleiches Verhältnis Einwohner zu Anliegen (Produkte) erreicht wird, um die gewollte Rolle des Bürgeramtes vor Ort ausfüllen zu können. Dies entspricht dem Konzept der One-Stop-City, das es in der wachsenden Stadt Berlin umzusetzen gilt.
Um die aus der „Wachsenden Stadt“ resultierenden Zunahme der Anliegen zu kompensieren und dem zeitweiligen Mehraufwand für die Umsetzung der organisatorisch-technische Maßnahmen bei gleichzeitiger Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Bürgerämter zu ermöglichen, wurde durch die Senatsverwaltung für Finanzen ein auf zwei Jahre, bis zum 31.12.2016, befristetes Kontingent von 31 VZÄ außerhalb der Zielzahl zur Verfügung gestellt. Für den Fachbereich Bürgerämter des Bezirks Pankow sind 4 Stellen vorgesehen. Das Stellenbesetzungsverfahren wird zeitnah durchgeführt.
In den Pankower Bürgerämtern werden derzeit 30-35% der angebotenen Dienstleistungen ohne Terminvereinbarung, durch die Ausgabe von Wartenummern bzw. durch die unmittelbare Bearbeitung an der Information, durchgeführt. 65-70% der Dienstleistungen werden mittels vorheriger Terminvereinbarungen durchgeführt, was von den Bürgerinnen und Bürgern als sehr positiv empfunden wird, weil u. a. dadurch freie Zeitressourcen ihrerseits anderweitig genutzt und lange Wartezeiten vermieden werden können.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur Umwelt und Bürgerservice
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