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Drucksache - VII-0745
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Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .05.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Wahl der Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Als Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten werden auf die Dauer von zwei Jahren folgende Vertreter der Gewerkschaften, von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen und von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen, gewählt:
Mitglied
1. 1 Vertreter der Gewerkschaften ............
2. 3 Vertreter von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen_______ ............
............
............
3. 2 Vertreter von Organisationen, die sich für Belange sozialhilfe- berechtigter Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen ............
............
3. Begründung
Gemäß § 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) wird zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten ein Beirat gebildet. Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören.Gemäß § 34 Abs. 3 AZG besteht der Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten aus
Die Amtszeit der gewählten Vertreter beträgt zwei Jahre. Die letzte Wahl des Vertreters der Gewerkschaften, der Vertreter der Vereinigungen, die Bedürftige betreuen sowie der Vertreter von Organisationen, die sich für die Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen, fand im Februar 2012 statt. Somit ist eine Neuwahl erforderlich.
Die Wahl der 3 Bezirksverordneten erfolgt in einem gesonderten Verfahren der BVV.
Es wurde der Deutsche Gewerkschaftsbund (Dachverband) sowie der DBB Beamtenbund und Tarifunion angeschrieben und gebeten, je eine Kandidatin oder einen Kandidaten für die Wahl zu benennen. Weiterhin wurden die sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege um Benennungen gebeten. Darüber hinaus wurden Organisationen angeschrieben, die sich für die Belange sozialhilfeberechtigter Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen. Die Gewerkschaftsverbände nominierten jeweils eine Kandidatin/ einen Kandidaten. Von den Spitzenverbänden, unterbreiteten fünf jeweils einen Vorschlag. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin antwortete nicht.
Für den Vertreter der Gewerkschaften und die Vertreter von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen, stehen mehr Kandidaten zur Wahl, als Plätze im Beirat vorgesehen sind.
Organisationen, die sich für die Belange sozialhilfeberechtigter Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen, für eine Mitarbeit im Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten zu gewinnen, erwiesen sich auch zu dieser Wahl als schwierig. Lediglich die OASE Berlin e.V. nominierte ihr bisheriges Mitglied im Beirat erneut zur Wahl. Weder die Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V. noch der Polnische Sozialrat e.V. übermittelten Vorschläge. Diesbezüglich blieb auch ein zweites Schreiben an die genannten Organisationen erfolglos. Vor diesem Hintergrund wurde ebenfalls darauf verzichtet, bei Organisationen, die im Vorfeld der letzten Wahl des Beirates bereits die Mitarbeit verneinten bzw. nicht reagierten, erneut für eine Mitarbeit zu werben.
Die Kandidatin des Caritasverbandes arbeitete schon in der zu Ende gehenden Wahlperiode als Vertreterin sozialhilfeberechtigter Menschen mit Migrationshintergrund im Beirat mit. Der Caritasverband Berlin e.V. hält verschiedene Beratungsangebote sowohl für Neuzuwanderer als auch für bereits länger hier lebende Migranten vor. Ebenso steht die Allgemeine Soziale Beratung, in der die Kandidatin tätig ist, auch dieser Personengruppe zur Verfügung. Somit können sozialhilfeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund durch die Vertreterin des Caritasverbandes im Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten kompetent vertreten werden.
Als Vorschläge stehen im Ergebnis zur Verfügung:
Gewerkschaften (§ 34 Abs. 3 b) AZG) Vorschlag Mitglied Deutscher Gewerkschaftsbund Herr Berlin-Brandenburg Dieter Lemke
dbb Frau beamtenbund und tarifunion berlin Dagmar Greger Betriebsprüferin
Vereinigungen (§ 34 Abs. 3 c AZG) Vorschlag Mitglied AWO Kreisverband Frau Berlin-Mitte e.V. Marina Pechardscheck
Diakonie Frau Berlin-Brandenburg- Ulrike Renz schlesische Oberlausitz Sozialarbeiterin
DER PARITÄTISCHE Herr BERLIN Christian Mewes Sozialarbeiter
Deutsches Rotes Kreuz Frau Kreisverband Irina Radtke Berlin-Nordost e.V. Geschäftsführerin
Organisationen (§ 34 Abs. 3 d) AZG) Vorschlag Mitglied OASE Berlin e.V. Frau Valentina Nagel Sprachmittlerin
Caritasverband für das Frau Erzbistum Berlin e.V. Renate Stark Sozialarbeiterin
4. Rechtsgrundlage § 116 Abs. 2 SGB XII, § 34 AZG, § 16 Abs. 1 c BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Beiratsmitglieder erhalten als Entschädigung für jede wahrgenommene Sitzung 20,00 ? (§ 3 Abs. 1 Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen iVm. § 1 Abs. 1 VO zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen)
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
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