Drucksache - VII-0745  

 
 
Betreff: Wahl der Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.07.2014 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA 24. BVV am 02.07.14

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                              .05.2014

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Wahl der Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Als Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten werden auf die Dauer von zwei Jahren folgende Vertreter der Gewerkschaften, von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen und von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen, gewählt:

 

                                                                                                  Mitglied                           

 

1.              1 Vertreter der Gewerkschaften

                                                                                    ............

 

2.              3 Vertreter von Vereinigungen,

              die Bedürftige betreuen_______

                            ............

                           

                            ............

 

                            ............

 

3.              2 Vertreter von Organisationen,

              die sich für Belange sozialhilfe-

              berechtigter Menschen mit

              Migrationshintergrund einsetzen

                            ............

 

............

 

 

 

3.  Begründung

 

Gemäß § 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) wird zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten ein Beirat gebildet. Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören.

 

Gemäß § 34 Abs. 3 AZG besteht der Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten aus

 

  • 3 Bezirksverordneten
  • 1 Vertreter der Gewerkschaften
  • 3 Vertretern von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen
  • 2 Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen, und zwar vorrangig von Migrantenverbänden.

 

Die Amtszeit der gewählten Vertreter beträgt zwei Jahre. Die letzte Wahl des Vertreters der Gewerkschaften, der Vertreter der Vereinigungen, die Bedürftige betreuen sowie der Vertreter von Organisationen, die sich für die Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen, fand im Februar 2012 statt. Somit ist eine Neuwahl erforderlich.

 

Die Wahl der 3 Bezirksverordneten erfolgt in einem gesonderten Verfahren der BVV.

 

Es wurde der Deutsche Gewerkschaftsbund (Dachverband) sowie der DBB Beamtenbund und Tarifunion angeschrieben und gebeten, je eine Kandidatin oder einen Kandidaten für die Wahl zu benennen. Weiterhin wurden die sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege um Benennungen gebeten. Darüber hinaus wurden Organisationen angeschrieben, die sich für die Belange sozialhilfeberechtigter Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen.

Die Gewerkschaftsverbände nominierten jeweils eine Kandidatin/ einen Kandidaten. Von den Spitzenverbänden, unterbreiteten fünf jeweils einen Vorschlag. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin antwortete nicht.

 

Für den Vertreter der Gewerkschaften und die Vertreter von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen, stehen mehr Kandidaten zur Wahl, als Plätze im Beirat vorgesehen sind.

 

Organisationen, die sich für die Belange sozialhilfeberechtigter Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen, für eine Mitarbeit im Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten zu gewinnen, erwiesen sich auch zu dieser Wahl als schwierig.

Lediglich die OASE Berlin e.V. nominierte ihr bisheriges Mitglied im Beirat erneut zur Wahl. Weder die Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V. noch der Polnische Sozialrat e.V. übermittelten Vorschläge. Diesbezüglich blieb auch ein zweites Schreiben an die genannten Organisationen erfolglos. Vor diesem Hintergrund wurde ebenfalls darauf verzichtet, bei Organisationen, die im Vorfeld der letzten Wahl des Beirates bereits die Mitarbeit verneinten bzw. nicht reagierten, erneut für eine Mitarbeit zu werben.

 

Die Kandidatin des Caritasverbandes arbeitete schon in der zu Ende gehenden Wahlperiode als Vertreterin sozialhilfeberechtigter Menschen mit Migrationshintergrund im Beirat mit. Der Caritasverband Berlin e.V. hält verschiedene Beratungsangebote sowohl für Neuzuwanderer als auch für bereits länger hier lebende Migranten vor. Ebenso steht die Allgemeine Soziale Beratung, in der die Kandidatin tätig ist, auch dieser Personengruppe zur Verfügung. Somit können sozialhilfeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund durch die Vertreterin des Caritasverbandes im Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten kompetent vertreten werden.

 

 

Als Vorschläge stehen im Ergebnis zur Verfügung:

 

Gewerkschaften (§ 34 Abs. 3 b) AZG)                            Vorschlag Mitglied

Deutscher Gewerkschaftsbund                                          Herr

Berlin-Brandenburg                                                                      Dieter Lemke

 

dbb                                                                                                  Frau

beamtenbund und tarifunion berlin                            Dagmar Greger

                                                                                                  Betriebsprüferin

 

Vereinigungen (§ 34 Abs. 3 c AZG)                            Vorschlag Mitglied

AWO Kreisverband                                                                      Frau

Berlin-Mitte e.V.                                                                      Marina Pechardscheck

 

Diakonie                                                                                    Frau

Berlin-Brandenburg-                                                        Ulrike Renz

schlesische Oberlausitz                                                        Sozialarbeiterin

                                                                                                 

DER PARITÄTISCHE                                                        Herr

BERLIN                                                                                    Christian Mewes

                                                                                                  Sozialarbeiter

 

Deutsches Rotes Kreuz                                                        Frau

Kreisverband                                                                                    Irina Radtke

Berlin-Nordost e.V.                                                                      Geschäftsführerin

 

Organisationen (§ 34 Abs. 3 d) AZG)                            Vorschlag Mitglied

OASE Berlin              e.V.                                                                      Frau

                                                                                                  Valentina Nagel

                                                                                                  Sprachmittlerin

 

Caritasverband für das                                                        Frau

Erzbistum Berlin e.V.                                                        Renate Stark

                                                                                                  Sozialarbeiterin

 

4.  Rechtsgrundlage

§ 116 Abs. 2 SGB XII, § 34 AZG,

§ 16 Abs. 1 c BezVG

 

 

 

 

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Beiratsmitglieder erhalten als Entschädigung für jede wahrgenommene Sitzung 20,00 ? (§ 3 Abs. 1 Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen iVm. § 1 Abs. 1 VO zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen)

 

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                        Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadträtin für

                                                                                    Soziales, Gesundheit, Schule und Sport

 

 
 

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