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Drucksache - VII-0732
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 25.08.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0732/14
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Beauftragten für Seniorenprobleme
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 32. Tagung am 10.06.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0732.
Das Bezirksamt wird ersucht,
1. Im Rahmen der Novellierung des Seniorenmitwirkungsgesetzes für die Einrichtung einer Personalstelle zur Unterstützung der Arbeit der Seniorenvertretung gegenüber der Landesebene einzusetzen. 2. Durch eine solche Stelle sind folgende Aufgaben zur Unterstützung und Absicherung der Arbeit der Seniorenvertretung wahrzunehmen:
3. In der Zwischenzeit wird das Bezirksamt aufgefordert, die Arbeit der Seniorenvertretung im Rahmen der bisherigen gesetzlichen Regelungen zu sichern und die Seniorenvertretung zu unterstützen. Es ist sicherzustellen, dass dem Bezirk keine zusätzlichen Kosten entstehen.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu 1. und 2. Das Bezirksamt wandte sich mit Datum vom 25.06.2015 an den in der Sache zuständigen Staatssekretär. Mit Schreiben vom 29.07.2015 antwortete er wie folgt:
„Ihr Anliegen zur Unterstützung der Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen begrüße ich grundsätzlich. Durch die gemeinsame, aus Zuwendungen finanzierte Geschäftsstelle für die Landesseniorenvertretung und den Landesseniorenbeirat haben wir bereits Vergleichbares auf Landesebene geschaffen.
Die aktuelle Rechtslage im § 4 Abs. 6 BerlSenG lautet wie folgt: „Die Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen wird von den für Seniorinnen und Senioren zuständigen Ämtern der Bezirksverwaltungen insbesondere durch personelle Hilfen und die Bereitstellung von Büroräumen und technischer Ausstattung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unterstützt.
Die bis Ende 2014 aktive AG der beiden o. a. Gremien auf Landesebene schlug im Ergebnis vor, diesen Haushaltsvorbehalt im Rahmen der Überarbeitung des BerlSenG zu streichen. Dieser Vorschlag ist im Rahmen der anstehenden Beratungen für einen Gesetzesentwurf neben anderen zu diskutieren.
Unabhängig davon verweise ich auf die Grundidee der seniorenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin, das sämtliche Verwaltungsbereiche die Belange der Berliner Seniorinnen und Senioren als Querschnittsaufgabe zu berücksichtigen haben.
Abschließend schlage ich Ihnen vor, die von Ihrer BVV gewählte Bezeichnung der ggf. neuen Rolle auf Bezirksebene noch einmal zu überdenken und positiv zu formulieren. Senioren stellen als kontinuierlich wachsende Personengruppe selbst kein Problem dar und verursachen diese auch nicht regelmäßig.“
Das Bezirksamt teilt die Auffassung der Senatsverwaltung, dass die Seniorinnen und Senioren keine Problemgruppe darstellen und hatte bereits im Vorfeld des Beschlusses – erfolglos – auf eine positive Formulierung des Anliegens der BVV hingewirkt.
Zu 3. Hierzu hatte das Bezirksamt in seinem ersten Zwischenbericht umfänglich geantwortet.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport
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