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Drucksache - VII-0730
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Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 01.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0730
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Einrichtung eines Mehrgenerationenspielplatzes
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 26. Sitzung der BVV am 15.10.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0730
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass in Buch IV an der Karower Chaussee der Spielplatz vor dem Supermarkt „Norma“ als „Mehrgenerationenspielplatz“ eingerichtet wird
Darüber hinaus soll bei der Prüfung der Umsetzung des Projektes untersucht werden,
- ob sich weitere öffentliche Grünflächen dafür eignen,
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Im Kinderspielplatzgesetz werden in § 8 Abs. 1 folgende Grundstücksgrößen für die unterschiedlichen Spielplatzarten maßgebend aufgeführt:
(1) Für die einzelnen Spielplatzarten gelten folgende Richtwerte: 1. Kleinkinderspielplätze 150 m² nutzbare Spielfläche 2. Allgemeine Spielplätze 2 000 m² nutzbare Spielfläche 3. Pädagogisch betreute Spielplätze 4 000 m² nutzbare Spielfläche
Ein Generationen-Spielplatz, welcher im Kinderspielplatzgesetz als solcher nicht aufgeführt wird, muss erfahrungsgemäß Flächen aufweisen, die auch von unterschiedlichen Altersgruppen genutzt werden können. In Anlehnung der Richtwerte aus dem Kinderspielplatzgesetz sind Grundstücke ab 3.000 m² und größer für diese Nutzung geeignet.
Ein sehr gelungenes Beispiel gibt es beispielsweise im Bezirk Spandau im Spektepark. Hier wurde ein Mehrgenerationenpark (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadtumbau/Mehrgenerationenplatz.6636.0.html) innerhalb der Parkanlage errichtet.
Das Gebiet Buch IV wurde im Rahmen der INSEK Buch durch das Büro „Planergemeinschaft“ im umfangreichen Beteiligungsverfahren analysiert und Planungsziele formuliert. Der Spielplatz in der Bruno-Apitz-Straße ist hinsichtlich seiner Flächengröße mit 988 m² für die Zweckbestimmung eines Mehrgenerationenspielplatzes wie dargelegt zu klein. Zudem ist langfristig mit einer Bebauung der ehemaligen Brunnengalerie zu rechnen. Der Flächennutzungsplan Berlin weist dafür die Brunnengalerie als gemischte Bauflächen aus. Im Hinblick auf diese Entwicklung wird, wie bereits im INSEK Buch beschrieben, eine Erweiterung der Bruno-Apitz-Straße in Richtung der Karower Chaussee als Erschließungsstrasse notwendig. Der Spielplatz Bruno-Apitz-Straße weist aufgrund seiner jetzigen Lage in unmittelbarer Nähe zum SB „Norma“ einen erhöhten Pflegebedarf auf, welcher auf Fehlnutzungen durch Hundehalter und Alkohol konsumierende Bürger zurückzuführen ist. Aus Sicht der Spielplatzplanung wird alternativ die vorhandene öffentliche Grünanlage Karower Straße, Eingang Hufelandkrankenhaus für die Errichtung eines Generationenplatzes vorgeschlagen. Die Grünfläche liegt in der Nähe zweier Seniorenwohnhäuser und hat eine Grundstücksgröße von 2.216 m². Trotz der auch hier zu geringen Fläche zur Einrichtung eines Mehrgenerationenspielplatzes kann sich das Straßen- und Grünflächenamt einen derartigen Spielplatz dort vorstellen. Die Umgestaltung dieser Grünfläche wird als Vorschlag in die Liste der zu realisierenden Projekte aufgenommen. Wenn die Finanzierung gesichert ist, findet ein Beteiligungsverfahren statt. Dazu können sich auch die Wohnungsbaugesellschaften, Anwohner und Nachbarn positionieren.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Entfällt
Jens-Holger Kirchner Stellv. Bezirksbürgermeister |
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