Drucksache - VII-0711  

 
 
Betreff: Sicherung der Wege für Fußgänger bei Bauarbeiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.05.2014 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
17.06.2014 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
01.07.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion SPD 23. BVV
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd 25. BVV am 17.09.14
VzK§13 Schlussbericht Bezirksamt, 34. BVV am 23.09.2015

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Genehmigung und Durchführung von Bauarbeiten auf den Gehwegen dafür zu sorgen, dass diese Wege nach Möglichkeit weiterhin von den Fußgängerinnen und Fußgängern frei, sicher und ohne Risiko passiert werden können, etwa

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Konkreter Auslöser dafür sind die Bauarbeiten in der Bizetstraße in Weißensee

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                        .2015

 

 

 

2.2.

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                                                 

In Erledigung der

Drucksache-Nr.:    VII-0711

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

 

Schlussbericht

 

 

Sicherung der Wege für Fußgänger bei Bauarbeiten

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 25. Sitzung am 17.09.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache-Nr.: VII-0711

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Genehmigung und Durchführung von Bauarbeiten auf den Gehwegen dafür zu sorgen, dass diese Wege nach Möglichkeit weiterhin von den Fußgängerinnen und Fußgängern frei, sicher und ohne Risiko passiert werden können, etwa indem neben den aufgerissenen Gehwegen ein geschützter Bereich für den Fußverkehr verbleibt oder geschaffen oder eine sichere Querung    (z. B. mittels einer Bauampel) ermöglicht wird.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Bei beantragten Baumaßnahmen erteilt die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes die Genehmigung zur Verkehrsführung während der Bauzeit. Bei übergeordneten Straßen erteilt die Verkehrslenkung Berlin, auf Antrag des Auftragnehmers, diese Genehmigung. Bei beiden Behörden werden nur solche Anträge zugelassen und genehmigt, in denen die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) in den Antragsunterlagen eingearbeitet sind. Für jede mögliche Absperrung und Verkehrsführung gibt es entsprechende Regelpläne die Grundlage der verkehrsbehördlichen Anordnung sind.

Dabei werden sowohl die Sicherheitsbedürfnisse der Fußgänger, Kinder, Radfahrer, Schwerbehinderten, Fahrzeugführer und der Bauarbeiter berücksichtigt.

In der Regel sind 1,5 m Gehwegmindestbreite für die Gehwegnutzer freizuhalten.

 

In Ausnahmefällen, bei schmalen Gehwegen, wird der Fußgängerverkehr auf die Fahrbahn zu Lasten des ruhenden Verkehrs verlagert. Diese Abschnitte werden je nach Frequentierung der Straße mittels Bauzaun oder Schrammborden gesichert.

Querungsmöglichkeiten werden an den Einmündungen geschaffen. Bauzeitbedingte Ampeln werden von der Verkehrslenkung Berlin angeordnet, wenn z. B. Schulwege betroffen sind oder Gleisanlagen der Straßenbahn gequert werden müssen.

Bestandteil der Bauverträge sind auch die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen“ (ZTV-RSA).

 

Leider ist es mit der personellen Ausstattung der Straßenverkehrsbehörde und der Bauüberwachung des Straßen- und Grünflächenamtes nicht möglich, alle Baustellen ständig auf Einhaltung der Vorgaben der ergangenen verkehrsbehördlichen Anordnung zu kontrollieren und bei Verstößen entsprechend zu sanktionieren.

Die Verkehrssicherung ist aber Thema jeder Baubesprechung. Missstände werden angesprochen und Festlegungen zu deren Beseitigung getroffen.

 

Die Begründung zum Ursprungsantrag beinhaltete den „Neubau der Gehwege in der Bizetstraße“, die auch im Straßen- und Grünflächenamt kritisch ausgewertet wurde.

Zu der Aufforderung, die Gehwegseite zu wechseln, kam es, da in Teilabschnitten ein Asphaltfertiger auf dem Gehweg eingesetzt wurde. Aus Sicherheitsgründen wurden ausnahmsweise die Fußgänger auf die andere Gehwegseite verwiesen.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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