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Drucksache - VII-0711
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2015
2.2.
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache-Nr.: VII-0711
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Sicherung der Wege für Fußgänger bei Bauarbeiten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 25. Sitzung am 17.09.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache-Nr.: VII-0711
„Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Genehmigung und Durchführung von Bauarbeiten auf den Gehwegen dafür zu sorgen, dass diese Wege nach Möglichkeit weiterhin von den Fußgängerinnen und Fußgängern frei, sicher und ohne Risiko passiert werden können, etwa indem neben den aufgerissenen Gehwegen ein geschützter Bereich für den Fußverkehr verbleibt oder geschaffen oder eine sichere Querung (z. B. mittels einer Bauampel) ermöglicht wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Bei beantragten Baumaßnahmen erteilt die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes die Genehmigung zur Verkehrsführung während der Bauzeit. Bei übergeordneten Straßen erteilt die Verkehrslenkung Berlin, auf Antrag des Auftragnehmers, diese Genehmigung. Bei beiden Behörden werden nur solche Anträge zugelassen und genehmigt, in denen die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) in den Antragsunterlagen eingearbeitet sind. Für jede mögliche Absperrung und Verkehrsführung gibt es entsprechende Regelpläne die Grundlage der verkehrsbehördlichen Anordnung sind. Dabei werden sowohl die Sicherheitsbedürfnisse der Fußgänger, Kinder, Radfahrer, Schwerbehinderten, Fahrzeugführer und der Bauarbeiter berücksichtigt. In der Regel sind 1,5 m Gehwegmindestbreite für die Gehwegnutzer freizuhalten.
In Ausnahmefällen, bei schmalen Gehwegen, wird der Fußgängerverkehr auf die Fahrbahn zu Lasten des ruhenden Verkehrs verlagert. Diese Abschnitte werden je nach Frequentierung der Straße mittels Bauzaun oder Schrammborden gesichert. Querungsmöglichkeiten werden an den Einmündungen geschaffen. Bauzeitbedingte Ampeln werden von der Verkehrslenkung Berlin angeordnet, wenn z. B. Schulwege betroffen sind oder Gleisanlagen der Straßenbahn gequert werden müssen. Bestandteil der Bauverträge sind auch die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen“ (ZTV-RSA).
Leider ist es mit der personellen Ausstattung der Straßenverkehrsbehörde und der Bauüberwachung des Straßen- und Grünflächenamtes nicht möglich, alle Baustellen ständig auf Einhaltung der Vorgaben der ergangenen verkehrsbehördlichen Anordnung zu kontrollieren und bei Verstößen entsprechend zu sanktionieren. Die Verkehrssicherung ist aber Thema jeder Baubesprechung. Missstände werden angesprochen und Festlegungen zu deren Beseitigung getroffen.
Die Begründung zum Ursprungsantrag beinhaltete den „Neubau der Gehwege in der Bizetstraße“, die auch im Straßen- und Grünflächenamt kritisch ausgewertet wurde. Zu der Aufforderung, die Gehwegseite zu wechseln, kam es, da in Teilabschnitten ein Asphaltfertiger auf dem Gehweg eingesetzt wurde. Aus Sicherheitsgründen wurden ausnahmsweise die Fußgänger auf die andere Gehwegseite verwiesen.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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