Drucksache - VII-0707  

 
 
Betreff: Genehmigung von 20 Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XIX-48b für das Gelände zwischen Dr.-Markus-Straße, Parkgraben, Ferdinand-Buisson-Straße, Bahnhofstraße und Berliner Straße, Teilflächen des Grundstücks Dr.-Markus-Straße 11 und des Parkgrabens westlich der Straße 160 sowie die Dr.-Markus-Straße zwischen Berliner Straße und Parkgraben im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.05.2014 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA, 23. BVV am 21.05.14
VzB BA, Anlage, 23. BVV am 21.05.14

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin 05

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                               05.2014

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                            Drucksache-Nr.: 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

1.  Gegenstand der Vorlage

 

Genehmigung von 20 Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XIX-48b

für das Gelände zwischen Dr.-Markus-Straße, Parkgraben, Ferdinand-Buisson-Straße, Bahnhofstraße und Berliner Straße, Teilflächen des Grundstücks Dr.-Markus-Straße 11 und des Parkgrabens westlich der Straße 160 sowie die Dr.-Markus-Straße zwischen Berliner Straße und Parkgraben im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz

 

 

2.  Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Planreife nach § 33 Abs. 1 BauGB für 20 Bauvorhaben auf Grundstücken zur Errichtung von Einfamilienhäusern (Parzellen 6, 8, 12, 14, 17, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 31, 32, 33, 37, 38, 39 entsprechend dem Lageplan vom 02.04.2014) im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XIX-48b, im 1. Bauabschnitt, wird beschlossen.

 

 

3.  Begründung

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 17.06.2013 bis einschließlich 16.07.2013 statt. Parallel dazu wurde eine erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die in den eingegangenen Stellungnahmen aufgeführten öffentlichen und privaten Belange wurden untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen. Die Ergebnisse der Abwägung dieser beiden Beteiligungen hat das Bezirksamt von Pankow am 17.09.2013 beschlossen. Sie hatten keine Auswirkungen auf die Planinhalte. Der BA-Beschluss wurde der BVV mit der Drucksache-Nr. VII-0542 am 25.09.2013 zur Kenntnis gegeben. Der Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIX-48b soll voraussichtlich im III. Quartal dieses Jahres gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG der Bezirksverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Am 25.09.2013 hat die BVV bereits einen Planreifebeschluss (Drs.: VII-0558) für 15 Vorhaben auf Grundstücken des 1. Bauabschnitts (BA) im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XIX-48b gefasst. Die Baugenehmigungen dafür konnten im Januar 2014 erteilt werden.

 

Danach wurden 20 weitere Bauanträge, im Oktober 2013, Januar 2014 sowie Austauschunterlagen für sechs Bauanträge im April 2014, von der HELMA Wohnungsbau GmbH (Antragstellerin) im Bezirksamt eingereicht. Beantragt wurden 19 zweigeschossige Einfamilienhäuser, die überwiegend dem Typus einer Stadtvilla entsprechen, und ein eingeschossiger Bungalow. Diese Grundstücke befinden sich ebenfalls im 1. Bauabschnitt. Die Lage und die Parzellennummern sind der Anlage zu entnehmen.

 

Die Antragstellerin hat das Bezirksamt Pankow von den Fristen gemäß der Bauordnung Berlin befreit. Für jedes der 20 Vorhaben liegt eine schriftliche Erklärung vor, dass die Antragstellerin für sich als Bauherrin und Eigentümerin und ihre Rechtsnachfolger die Festsetzungen des Bebauungsplans XIX-48b unwiderruflich anerkennt.

 

Der Herstellung der für die Erschließung des gesamten 1. BA erforderlichen Planstraßen C und D nach § 125 Abs. 2 BauGB hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit Schreiben vom 04.12.2013 gemäß § 21 AGBauGB bereits zugestimmt. Mit Schreiben vom 05.12.2013 teilte die Senatsverwaltung weiterhin mit, dass die beabsichtigte Einmündung der Planstraße B in die Berliner Straße mit den dringenden Gesamtinteressen Berlins i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 2 AGBauGB vereinbar sei. Da beide Zustimmungen von SenStadtUm den gesamten 1. Bauabschnitt betreffen, liegt somit eine Freigabe des 1. Bauabschnitts gemäß der §§ 7 und 21 AGBauGB und § 125 Abs. 2 BauGB vor.

 

Da der Bebauungsplan XIX-48b noch nicht in Kraft getreten ist, wurde vom Fachbereich Stadtplanung des Stadtentwicklungsamts geprüft, ob die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Zulässigkeit der 20 beantragten Vorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB vorliegen.

 

Gemäß § 33 Abs. 1 BauGB ist in Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ein Vorhaben zulässig, wenn

  1. die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 bis 5 BauGB durchgeführt worden ist,
  2. anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht,
  3. der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt und
  4. die Erschließung gesichert ist.

Das Stadtentwicklungsamt/Fachbereich Stadtplanung hat nach eingehender Prüfung festgestellt, dass die genannten Voraussetzungen für die 20 beantragten Vorhaben erfüllt sind.

Nach dem Beschluss durch die BVV können die planungsrechtlichen Bestätigungen der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB sowie die Baugenehmigungen für die 20 Bauvorhaben durch das Stadtentwicklungsamt erteilt werden.

 

 

4.  Rechtsgrundlagen

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Bezirksverwaltungsgesetz

§ 33 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

Anlage: Lageplan vom 02.04.2014

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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