Drucksache - VII-0704  

 
 
Betreff: Information zum Jahresabschlussergebnis 2013 des Bezirks Pankow von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.05.2014 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 23. BVV am 21.05.14
VzK§15 BA Anlage, 23. BVV am 21.05.14

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  15.04.2014

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Information zum Jahresabschlussergebnis 2013 des Bezirks
Pankow von Berlin

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.04.2014 die Information zum Jahresabschlussergebnis 2013 des Bezirks Pankow von Berlin zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung

 

Nach Vorliegen des vorläufigen Jahresabschlussergebnisses 2013 einschließlich der von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgenommenen Basiskorrektur für fortzuschreibende Tatbestände der Globalsummenzuweisungen ergeben sich die in der Anlage im einzelnen dargestellten Auswirkungen bei den Einnahmen und Ausgaben.

 

Insgesamt schließt der Bezirk Pankow mit einem vorläufigen isolierten Jahresergebnis (d.h. ohne Berücksichtigung des Ergebnisvortrages in Höhe von 7.605 T? aus 2011) in Höhe von rund 1.709 T? ab. Hieraus war der im Konsolidierungskonzept 2013 - 2016 für 2013 vereinbarte Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 1.720 T? zu leisten. Damit ergibt sich ein Ergebnis nach Konsolidierung von  -11 T? bzw. einer geringfügigen Unterschreitung der Konsolidierungsrate um eben diesen Betrag. Der kumulierte Verlustvortrag Pankows sinkt damit von 19,8 Mio ? auf 18,1 Mio ?.

 

 

Das insgesamt positive Ergebnis ergibt sich insbesondere aus den folgenden be- und entlastenden Sachverhalten:

 

Personal

Rund 820 T? aus der Gesamtüberschreitung von rund 1,5 Mio ? ergeben sich aus der Unterschreitung der prognostizierten Basiskorrektur für die "Systemumstellung bei der Sonderzahlung aus dem TV-L". Hier wurde das Berechnungsverfahren im laufenden Basiskorrekturverfahren geändert mit der Folge, dass der Bezirk Pankow statt errechneter 1,12 Mio ? nur 297 T? über die Basiskorrektur erhalten hat.

 

A-Teil

Die Ausgaben für Beköstigung (A07) wurden um rund 500 T? überschritten. Ursache sind vor allem zu hohe Stückkosten im Verhältnis zum Zuweisungspreis, die im Gegensatz zu den Mengen nicht basiskorrigiert werden.

 

Die Überschreitung von über 600 T? bei den Bewirtschaftungsausgaben (A08) ist insbesondere auf höhere Kosten für Strom und Fernheizung zurückzuführen.

 

T-Teil

Im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL) kam es insgesamt zu Überschreitungen von rund 1,1 Mio ? und dies vor allem bei der Eingliederungshilfe Soz nach SGB XII (rund 1,4 Mio ? ), aber auch bei der Eingliederungshilfe Jug nach SGB XII (rund 600 T?).

 

Dagegen wurden die Ausgaben der Hilfe zur Pflege Soz um knapp 700 T? unterschritten. Grund hierfür ist eine zunächst auf 2013 beschränkte zusätzliche Basiskorrektur der Stückkosten (Differenz Stückkosten zu Zuweisungspreis) bei der stationären Hilfe zur Pflege. Das bedeutet für Pankow eine zusätzliche Erstattung in Höhe von rund 1,769 Mio ?. Hier ist die Senatsverwaltung für Finanzen offensichtlich dem Wunsch der Bezirke gefolgt, die eine solche Basiskorrektur mit Hinweis auf fehlende Steuerungsmöglichkeiten (Wunsch- und Wahlrecht der Anspruchsberechtigten sowie die von den Bezirken nicht zu beeinflussenden Kostensätze) gefordert hatten.

 

Bei den Hilfen zur Erziehung (HzE) blieben die Ausgaben insgesamt um rund 200 T? unter den Ansätzen. Dabei standen Unterschreitungen in Höhe von rund 1,2 Mio ? bei den ambulanten Erziehungshilfen Überschreitungen gegenüber, die vor allem die Eingliederungshilfe nach SGB VII (rund 800 T?) und die stationären Erziehungshilfen (rund 580 T?) betrafen.

 

Z-Teil (Z 10)

Der sogenannte Defizitausgleich, d.h. die Ausgleichszahlung aus dem Haushalt an den Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung blieb um rund 820 T? unter dem Ansatz. Dies ist u.a. auf höhere Einnahmen (rund 530 T?) im Wirtschaftsplan aus dem Verkauf von Parkscheinen zurückzuführen.

 

Infolge juristischer Auseinandersetzungen mussten rund 710 T? Entschädigung gezahlt werden, die vom Bezirk zu tragen waren.

 

Investitionen

Die Investitionsausgaben aus der Pauschalen Zuweisung wurden um rund 3,2 Mio ? unterschritten. Darin enthalten sind die als Konsolidierungsbeitrag angebotenen 300 T? (Neubau Kastanienallee) sowie drei weitere Tiefbaumaßnahmen (Rosenthaler Weg/689 T?, Kastanienallee/200 T?, Buchholzer Str./280 T?) und drei Spielplätze mit insgesamt rund 460 T? (Norweger Str., Kissingenstr., Greifswalder Str.).

 

Ursache für die Verschiebung der Maßnahmen waren vor allem fehlende Bauplanungsunterlagen u. a. in Folge eines verzögerten Planungsvorlaufs in Abhängigkeiten anderer Leitungsbetriebe.

 

Einnahmen

Mehreinnahmen in Höhe von rund 1,5 Mio ? konnten noch einmal aus der Abgeltung von dinglichen Rechten (E03) erzielt werden. Hier ist nur noch in 2014 mit relevanten Einnahmen zu rechnen. Ab 2015 können nur noch bereits geltend gemachte Ansprüche abgerechnet, aber keine neuen Ansprüche mehr angemeldet werden.

 

Parallel dazu wurden die Einnahmen aus Geldbußen aus der Parkraumbewirtschaftung um rund 1,2 Mio ? unterschritten. Ursache hierfür ist vermutlich die Erhöhung der Bußgelder zum 1. April 2013, die den Anreiz erhöht, einen Parkschein zu ziehen, um kein (höheres) Bußgeld zu riskieren.

 

Bei der Erlösbeteiligung aus der Veräußerung von Grundstücken (E02) wurde bei Einnahmen in Höhe von knapp 1,9 Mio ? der Ansatz um rund 100 T? unterschritten. Aufgrund der vermuteten Auswirkungen der neuen Liegenschaftspolitik ist hier zukünftig mit deutlich geringeren Einnahmen zu rechnen.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Berücksichtigung des Jahresabschlussergebnisses 2013 im Haushaltsjahr 2015

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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