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Drucksache - VII-0671
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .08.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0671/14
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Clearingstelle im JobCenter Pankow als ersten Schritt
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 25. Tagung am 17.09.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0671/14.
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Pankow für die Errichtung einer Clearingstelle nach dem Vorbild im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg einzusetzen. Die Clearingstelle ist mit geeignetem Personal zu besetzen, das über die fachliche Kompetenz und einschlägige Erfahrung auch mit schwierigen Fällen verfügt.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Wie gegenüber der BVV am 18.02.2015 berichtet, erteilten die Träger der Geschäftsführung einen entsprechenden Prüfauftrag. Zur Sitzung der Trägerversammlung am 26.06.2015 legte die Geschäftsführung eine hausintern intensiv diskutierte Beschlussvorlage „Prüfauftrag zur Einrichtung einer Clearingstelle / eines Ombudsmannes“ vor. Gegenstand des Beschlusstextes war, derzeit im Jobcenter Berlin Pankow weder eine Clearingstelle noch eine Ombudsstelle einzurichten. Die kommunalen Vertreter präferierten weiterhin die Einrichtung einer Clearingstelle.
In diesem Zusammenhang verwies die Geschäftsführung auf die im JC Pankow umgesetzte Bescheidberatung. Aus der Sicht der Agentur wurden hiermit gleichwertige Alternativen – ähnlich einer Clearingstelle - geschaffen. Eine Clearingstelle wie in Tempelhof-Schöneberg sei lediglich eine ausgelagerte Widerspruchsstelle. Dies sei personell nicht leistbar und zudem organisatorisch bereits im JC Pankow geregelt. Nach Erfassung eines Widerspruchs durch die Rechtsbehelfsstelle werde dieser zwecks intensiver Vorprüfung in die Leistungsteams weitergeleitet. Dort könne jeder Widerspruchsführer seinen Bescheid prüfen lassen.
Die Vorlage wurde beschlossen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport |
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