Drucksache - VII-0615  

 
 
Betreff: Benennung der öffentlichen Straße abgehend südlich der Anschlussstelle (AS) Schönerlinder Straße nach Arkenberge im Ortsteil Blankenfelde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 20. BVV am 29.01.14
VzK§15 BA, 20. BVV am 29.01.14, Anlage

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                           . 2014

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                            Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Benennung der öffentlichen Straße abgehend südlich der Anschlussstelle (AS) Schönerlinder Straße nach Arkenberge im Ortsteil Blankenfelde

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                        folgenden Beschluss gefasst:

Die südlich der Anschlussstelle (AS) Schönerlinder Straße abgehende öffentliche Straße nach Arkenberge wird in "Straße nach Arkenberge" benannt.

Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Plan erkennbar.

 

 

Begründung

 

 

Gemäß Bezirksamtsbeschluss Nr. VII-0231/2012 vom 25.09.2012 wurde die "Straße nach Arkenberge" dem Fachvermögen des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes übertragen. Daher wurde diese Straße gewidmet. Die Widmung wurde im Amtsblatt Nr. 28 vom 28.06.2013 veröffentlicht.

 

Die Bezeichnung "Straße nach Arkenberge" war bisher lediglich eine interne Arbeitsbezeichnung im Bezirk Pankow, die Straße ist nicht öffentlich benannt.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380), das zuletzt durch Gesetz vom 04. Dezember 2008 (GVBl. S. 466) geändert worden ist, sind öffentliche Straßen zu benennen, sobald es im öffentlichen Interesse, insbesondere im Verkehrsinteresse, erforderlich ist.

 

Ein öffentliches Interesse liegt hier vor. Die Straße wird u. a. in das Straßenreinigungsverzeichnis eingruppiert. Hierfür benötigt sie einen Namen. Zudem ist für eine ausreichende Orientierung ein eigener Straßenname notwendig.

 

 

 

 

Als Stichstraße zur Schönerlinder Straße kann diese lange Straße nicht betrachtet werden.

 

Daher soll die Straße in "Straße nach Arkenberge" benannt werden. Dieser Straßenname stellt einen örtlichen Bezug zu Arkenberge her, so dass bereits mit dem Straßennamen klar wird, wo sich diese Straße befindet und wo sie hinführt.

(Arkenberge - 62 m; Kiessee Arkenberge; Hundeauslaufgebiet Arkenberge)

 

Die Benennung soll zum 01.06.2014 wirksam werden. Die Benennung wird dann zusammen mit den notwendigen Umnummerierungen der Siedlungsgrundstücke wirksam.

 

Die Benennungsabsicht für diese Straße wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde am 25.09.2013 in der 17. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.

 

Die Abfrage bei den übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind.

Das Benennungsverfahren soll entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 1 Berliner Straßengesetz durchgeführt werden.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Ca. 370,- ? für die Aufstellung von Straßennamenschildern einschließlich Pfosten. Diese werden aus dem Kapitel 4212, Titel 52101 - Unterhaltung des Straßenlandes - finanziert.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Anlage

 

Benennungsplan

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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