Drucksache - VII-0548  

 
 
Betreff: Unverträgliche Verdichtung durch Bauvorhaben der GEWOBAG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.09.2013 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
31.10.2013 
öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
21.11.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
05.12.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 17. BVV am 25.09.13

Das Bezirksamt wird ersucht:

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

  1. gegenüber der GEWOBAG unbeachtlich der baurechtlichen Zulässigkeit deutlich zu machen, dass deren Neubauvorhaben auf dem Hof des Bestandsgebäudes Schieritzstraße 4-22 den öffentlichen Interessen an einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung des Stadtviertels durch die übermäßige bauliche Verdichtung entgegensteht;

 

  1. mit der GEWOBAG unabhängig von genehmigungsrechtlichen Belangen eine Verständigung über die städtebauliche Qualität ihrer Neubauvorhaben zu suchen.

 

  1. Der BVV Pankow ist über das Ergebnis der Gespräche bis zur 19.BVV-Tagung zu berichten.

 

 

Die GEWOBAG hat im Mai dieses Jahres einen Antrag auf Vorbescheid für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Schieritzstraße 4-22 gestellt

Die GEWOBAG hat im Mai dieses Jahres einen Antrag auf Vorbescheid für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Schieritzstraße 4-22 gestellt. Auf diesem Grundstück befindet sich straßenseitig eine viergeschossige Häuserzeile aus den 30er Jahren. Entsprechend den damalig neuen Wohnungsbaukonzepten gibt es keine Seitenflügel oder Quergebäude in dieser Wohnanlage, sondern einen breiten grünen Innenhof über die gesamte Gebäudelänge.

Das geplante Neubauvorhaben besteht in der Errichtung eines 3 ½ geschossigen Neubaus im Hofbereich mit 42 Wohnungen. Durch den geringen Gebäudeabstand würde die Wohnqualität der Anlage völlig zerstört. Eine derartig dichte Bebauung widerspräche den sozialen und ökologischen Zielen eines nachhaltigen Städtebaus. Zur Erschließung und als Feuerwehrzufahrt soll in der Mitte des Bestandsgebäudes eine neue Tordurchfahrt durch die Zerstörung einer Bestandswohnung geschaffen werden.

Hinzu tritt, dass der übergroße Teil des Wohngebietes zwischen Prenzlauer Allee und Greifswalder Straße, Grell- und Ostseestraße von Wohnanlagen des Siedlungsbaus der 20er und 30er Jahre geprägt wird, die sich durch die Blockrandbebauung und die großen grünen Innenhöfe auszeichnen. Mit diesem Bauvorhaben würde de facto auch ein Präzedenzfall für eine städtebauliche Revision geschaffen.

Da die städtischen Wohnungsbaugesellschaften hinsichtlich eines sozial und ökologisch nachhaltigen Städtebaus eine Vorbildaufgabe haben, sollte das Bezirksamt das Gespräch mit der Geschäftsführung der GEWOBAG suchen, um nicht nur das Vorhaben in der Schieritzstraße zu stoppen, sondern um sich grundsätzlich über die Anforderungen an die städtebauliche Qualität der Neubauvorhaben der Gesellschaft zu verständigen.

 

 
 

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